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Justizministerin fordert Verschärfung des Medienrechts. | Entschädigungssummen sind zu wenig abschreckend. | Wien. Es sind jene Paparazzi, die auf Bäume klettern, um Fotos von den Inzest-Opfern aus Amstetten zu schießen. Oder jene, die sich in von der Polizei versiegelten Räumen herumtreiben, um Spuren einer Straftat zu finden. Sie gehen laut Justizministerin Maria Berger eindeutig zu weit.
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In einer Enquete am Donnerstag trat sie deshalb für eine Verschärfung des Medienrechts und einen besseren Schutz von Verbrechensopfern ein. Denn die derzeitige Entschädigungssumme, die jemandem zusteht, wenn die Medien in seinen höchstpersönlichen Lebensbereich eingreifen, hätten keine abschreckende Wirkung.
Eine Sensationsstory ist Goldes wert
In der Regel sind 20.000 Euro vorgesehen - ein Betrag, den viele Medien gerne in Kauf nehmen, wenn sie dafür eine Sensationsstory bringen können, die die Verkaufszahlen in die Höhe schnellen lässt.
Darüber hinaus werden laut der Rechtsanwältin Maria Windhager die im Gesetz vorgeschriebenen Entschädigungssummen von den Gerichten nicht einmal ganz ausgeschöpft.
Fraglich ist, ob sich die Opfer von Verbrechen überhaupt trauen, ihre Ansprüche einzuklagen. Viele Opfer seien handlungsunfähig, erzählt Berger. Sie hält daher die sechsmonatige Frist zur Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen gegen Medien für zu kurz. Des Weiteren spielt die Justizministerin mit dem Gedanken, eine Art Schutzzone für Verbrechensopfer beziehungsweise eine Möglichkeit zu schaffen, aufdringliche Journalisten oder Fotografen wegzuweisen.
Der Verfassungsrechtler Walter Berka von der Universität Salzburg meint, dass man auf besonders beharrliche Journalisten, die ihre Informationen mit illegalen Praktiken erschleichen, sogar den Stalking-Tatbestand anwenden könne. Er betont allerdings, dass es Pflicht der Medien sei, über Kriminalfälle - und damit inbegriffen auch über die Opfer - zu berichten. Man müsse aber gewisse Grenzen einhalten. Dass diese "Grenzen von Scham und Anstand" überschritten werden, schreibt Berka den kommerziellen Interessen der Medien zu. Hier sei der Staat verfassungsrechtlich verpflichtet, Verbrechensopfer vor den Medien zu schützen.
Die Abwägung zwischen Medienfreiheit und Persönlichkeitsschutz bereitet nicht nur den Medien selbst Kopfzerbrechen. "Auch Richter tun sich schwer", erzählt der Rechtsanwalt Thomas Höhne. Karl Korinek, ehemaliger Präsident des Verfassungsgerichtshofs, kann dem nur zustimmen. "Es geht hier um die Abwägung zweier Grundfreiheiten", sagt er. Nicht gerade eine Hilfe sei dabei der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg, dessen Judikatur laut Korinek "nicht mehr vorhersehbar ist".
"Opferschutz vor Informationsbedürfnis"
Ein eindeutiges Bekenntnis macht die frisch angelobte Innenministerin Maria Fekter: "Mir geht der Opferschutz vor dem Informationsbedürfnis."
Medien müssen jedenfalls auf der Hut sein. Wenn sie einen Fehler begehen, können sie mit straf-, zivil-, urheber- und medienrechtlichen Ansprüchen konfrontiert werden. "Die derzeitige Rechtslage ist für Medien schwierig", sagt Berger. Die Justizministerin plädiert daher für eine Vereinfachung des aktuellen Systems.
Die Initiative, mit Herbst wieder einen Presserat zu gründen, der die Medien kontrollieren soll, stößt bei den Teilnehmern der Enquete auf unterschiedliche Reaktionen. Während sich Berger darüber freut, meint der Medienanwalt Gottfried Korn, dass die Abschaffung des Presserats 2002 ein "Segen" war und dass dessen Reaktivierung nur dann Sinn machen würde, wenn er eine neue Form hätte. Sein Kollege Höhne meint, dass nicht nur Medienvertreter, sondern auch Außenstehende Mitglieder des Presserats sein sollen.
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