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FPÖ-Bundespräsidentschaftskandidat Walter Rosenkranz startet in den Wahlkampf.
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Deutschlandsberg/Wien. Erstmals hat sich am Montag das Triumvirat in der Volksanwaltschaft am Montag mit der Neuen in der Runde, Ex-ÖVP-Generalsekretärin Gabriela Schwarz, getroffen, zur Abklärung der jeweiligen Aufgabengebiete samt Fototermin zu Mittag. Nicht nur die Zusammensetzung hat sich geändert. Denn für den von der FPÖ nominierten Volksanwalt Walter Rosenkranz bricht ab dem heutigen Dienstag eine neue Zeit an. Der frühere FPÖ-Klubobmann im Parlament beginnt in der Steiermark neben den schon länger feststehenden Sprechtagen als Volksanwalt auch den Wahlkampf für die Bundespräsidentenwahl am 9. Oktober.
Wie in dem Wahlkampfbüro von Rosenkranz zu erfahren war, wird der Kremser Jurist den Tag in der Steiermark nicht nur nützen, um vor Ort für Fragen von Bürgern zur Verfügung zu stehen. In Weiz und Deutschlandsberg wird er sich dann als FPÖ-Hofburgkandidat auch unter die Bevölkerung mischen, um für Stimmen am 9. Oktober als Gegenkandidat von Amtsinhaber Alexander Van der Bellen zu werben.
Am Mittwoch trifft es sich gut, dass er bei einem schon länger fixierten Sprechtag in Kärnten ist. Danach wartet auf ihn als blauer Hofburg-Bewerber jedoch ungleich mehr Publikum, weil er den Villacher Kirtag, praktisch ein Muss-Termin für jeden Wahlkämpfer in Kärnten, besuchen wird. Die Sprechtage als Volksanwalt, die regelmäßig abgehalten werden, führen Rosenkranz nach Feldkirchen und Hermagor.
Offizieller Auftakt des Wahlkampfes ist für Rosenkranz dann gegen Ende August/Anfang September. Zunächst muss auch er wie andere mögliche Kandidaten für das Bundespräsidentenamt österreichweit 6.000 Unterschriften für ein Antreten sammeln. Dafür sind ab 9. August drei Wochen Zeit, eventuell mit einer einwöchigen Nachfrist.
Kein Urlaub für den Wahlkampf als FPÖ-Kandidat
Beurlauben wird sich Rosenkranz für den Wahlkampf nicht lassen. Seine Arbeit als Volksanwalt gehe weiter, egal ob beim Aktenstudium am Sitz des Organs des Nationalrats in der Singerstraße in Wien oder bei den Sprechtagen, wird in seinem Büro versichert. Eine Unvereinbarkeit des Jobs mit der FPÖ-Präsidentschaftskandidatur gibt es rechtlich nicht. Für Rosenkranz ist wie auch für Achitz Halbzeit als Volksanwalt, bis Ende Juni 2025 ist er noch bestellt. Auch im Falle der Wiederwahl des FPÖ-Feindbildes Van der Bellen kann Rosenkranz nach dem 9. Oktober weiter Volksanwalt bleiben. Das gilt auch als Grund, warum er sich letztlich zur Kandidatur für die FPÖ bereit erklärt hat.
Nicht nur in der Volksanwaltschaft selbst wird mit einigem Interesse verfolgt, wie sich der Hofburgwahlkampf als FPÖ-Bewerber mit der Tätigkeit als Volksanwalt unter einen Hut bringen lässt, sodass diese Arbeit nicht darunter leidet. Rosenkranz ist in dem Trio unter anderem für Polizei und Asylwesen, Naturschutz, Kunst und Kultur, Gewerberecht, Landwirtschaft und Fischerei zuständig. Das sollte an sich tagesfüllend sein. Es werde alles genauso wie bisher sein, was die Tätigkeit als Volksanwalt betrifft, wird in seinem Büro betont.
Die Aufgabengebiete von Achitz, Rosenkranz und Schwarz haben sich durch den Abgang von Werner Amon, der nun in der Steiermark Bildungslandesrat der ÖVP ist, nicht geändert. Eine kleine Neuerung ist am Montag, 1. August, lediglich als Folge des neuen Bundesministeriengesetzes in Kraft getreten. Die Zuständigkeitsbereiche haben sich durch die Kompetenzverschiebungen in der Bundesregierung verschoben - so hat etwa Arbeitsminister Martin Kocher auch das Wirtschaftsressort erhalten.
Van der Bellen hat gegenüber allen anderen möglichen Kandidaten den Vorteil, dass er bei einer Reihe von offiziellen Terminen in seiner Funktion als Bundespräsident dabei ist oder sogar spricht. Trotzdem wird er gleichzeitig auch als Kämpfer um seine Wiederwahl wahrgenommen.