An eine Schlagzeile einer englischen Zeitung im Sommer 1968 - ich war erstmals in England - kann ich mich noch genau erinnern. Sie lautete: "The pope, the pill and the people". Es ging um die damals von Papst Paul VI. veröffentlichte Enzyklika "Humanae vitae" und das darin enthaltene Verbot der künstlichen Empfängnisverhütung. Mit dieser Äußerung des katholischen Lehramtes war die Aufbruchstimmung nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil vorbei.
Viele Gläubige konnten diese Lehre nicht verstehen und akzeptieren. Mit Hinweisen auf "verantwortete Elternschaft" und das Gewissen als oberste Instanz versuchten dann zum Beispiel die Bischofskonferenzen von Deutschland (Königsteiner Erklärung) und Österreich (Mariatroster Erklärung) dem Kirchenvolk ein Leben mit dem päpstlichen Dokument zu ermöglichen. Doch "Humane vitae" schied die Geister bis heute. Der heuer verstorbene österreichische Kirchenrechtler Bruno Primetshofer erklärte 2012 in einem Gastkommentar in der "Wiener Zeitung", diese Enzyklika habe "für unzählige Betroffene zu schweren Gewissenskonflikten geführt" und sei, "was die Anforderungen an die Gestaltung ehelicher Geschlechtlichkeit betrifft, unzumutbar und wurde demzufolge von der Gesamtkirche nie angenommen". In der Gesamtkirche, die nicht nur Kleriker, sondern alle Getauften umfasst, hat die Lehre von "Humanae vitae" eine tiefe Kluft aufgedeckt.
"Diese Spaltung darf nicht bleiben" schrieb nun der belgische Bischof Johan Bonny in einer gut 30-seitigen Denkschrift, aus der die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" vorab zitierte. Für den 59-jährigen Bischof von Antwerpen wurde in päpstlichen Schreiben zu Sexualität und Familie wie "Humanae vitae" von Paul VI. oder "Familiaris consortio" (1981) von Johannes Paul II. die auf dem Zweiten Vatikanischen Konzil (1962-65) betonte Kollegialität von Papst und Bischöfen gebrochen. Was Paul VI. in "Humanae vitae" schrieb, erfolgte "quer zum Votum der Expertenkommission, die er selbst ernannt hatte", so Bonny. Mit anderen Worten: Der Papst setzte sich über die Meinung der Mehrheit seiner Ratgeber - Bischöfe, Theologen, Mediziner, katholische Laien - hinweg.
Im Blick auf die Anwendung und Weiterentwicklung der katholischen Morallehre lehnt Bonny eine Gegenüberstellung von Seelsorge und Lehre ab: "Pastoral hat ganz und gar mit Lehre zu tun und Lehre ganz und gar mit Pastoral." Wenn Morallehren der Kirche kaum beachtet werden, könne das "Ausdruck eines schwachen oder zu geringen Glaubens auf Seiten des Gottesvolkes sein", in manchen Fällen hätten aber Amtsträger Entscheidungen "ohne angemessene Aufmerksamkeit für die Erfahrung und den Glaubenssinn der Gläubigen oder vom Lehramt ohne ausreichende Beratung mit den Gläubigen getroffen".
Niemand kann Johan Bonny vorwerfen, er greife aus heiterem Himmel ein innerkirchlich heißes Eisen an. Wie es um die Einstellung der Gläubigen zu "Humanae vitae" steht, sollte gemäß dem offiziellen vatikanischen Fragenkatalog für die bevorstehende Bischofssynode in Rom gründlich erhoben werden. Die Antworten, vor allem von Laien, fielen sehr deutlich aus. Auch die Deutsche Bischofskonferenz stellte hier eine "große Differenz zwischen den Gläubigen und der offiziellen Lehre" der Kirche fest. Das in "Humanae vitae" formulierte Verbot künstlicher Verhütungsmethoden werde "von der großen Mehrheit der Katholiken als unverständlich abgelehnt und in der Praxis nicht beachtet", während etwa die Abtreibung im Einklang mit dem Lehramt "von der großen Mehrheit der Katholiken abgelehnt" werde.
Papst Franziskus hat das Lehrschreiben Pauls VI. von 1968 im März 2014 als "prophetisch" bezeichnet, wobei es einem Beichtvater "viel Barmherzigkeit mit Blick auf die konkrete Situation" empfehle. Franziskus würdigte an Paul VI. den Mut, gegenüber einer Mehrheit die moralische Disziplin zu verteidigen und eine vorherrschende Kultur zu bremsen.
Auf der Bischofssynode zu Fragen der Familie, die von 5. bis 19. Oktober in Rom stattfindet, könnte es spannend werden. Bischof Johan Bonny hofft auf eine Überwindung der Spaltung und appelliert mit Bezug auf die kirchliche Morallehre und "Humanae vitae" an die Versammlung, nach einer "neuen und festeren Grundlage der kollegialen Beratung und Beschlussfassung zu suchen".
Eine Möglichkeit wäre ja, gemäß dem alten Cartellverband-Wahlspruch "In necessariis unitas, in dubiis libertas, in omnibus caritas" (Im Notwendigen Einheit, im Zweifelhaften Freiheit, in allem Liebe), in umstrittenen Materien der Gewissensfreiheit gegenüber Lehrsätzen, hinter denen nur eine Minderheit steht, den Vorrang zu geben.