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Who too? Hetzer vor den Vorhang

Von Andreas Kresbach

Gastkommentare
Andreas Kresbach ist Jurist im Öffentlichen Dienst und Generationen- und Integrationssprecher im Thinktank "Die Weis[s]se Wirtschaft". Alle Beiträge dieserRubrik unter:www.wienerzeitung.at/gastkommentare

Nach jahrelangem Gewährenlassen soll an sich strafrechtlich relevanter Hass im Netz endlich wirksam sanktioniert werden.


Es bedurfte erst des unappetitlichen wie skurrilen Anlassfalls der Verurteilung der Ex-Politikerin Sigrid Maurer wegen übler Nachrede nach der Veröffentlichung von an sie gerichteten ordinären, sexistischen Facebook-Nachrichten, um endlich konkrete gesetzliche Maßnahmen gegen verbale Gewalt, Hass und Hetze im Internet ergreifen zu wollen. Sonst könnte diese klassische Täter-Opfer-Umkehrung ja auch noch Schule machen.

Maurers Courage und der einhelligen öffentlichen Empörung über den ganz alltäglichen Sexismus gegenüber Frauen und wohl auch der allgegenwärtigen #MeToo-Keule sei es gedankt, dass nach jahrelangem Gewährenlassen an sich strafrechtlich relevanter Hass im Netz, etwa in Form von Beleidigung oder übler Nachrede, endlich vor den öffentlichen Vorhang gezerrt und wirksam sanktioniert werden soll.

Aber wird dies auch für allgemeine Hetze gelten? Denn solange im rechtsfreien Raum der Sozialen Medien nur gegen Ausländer und Flüchtlinge anonym gehetzt wurde, fanden es besorgte "Sicherheitspolitiker" nicht für wert, etwas gegen dieses Schüren von Ängsten und die Herabwürdigung ganzer - freilich abstrakter - Personengruppen bis hin zu Gewaltaufrufen zu tun. Dass mit der seit Jahren tolerierten Hetze im Netz der soziale Frieden und der Zusammenhalt der Gesellschaft sichtbar gefährdet werden, stellt in einem Rechtsstaat den wahren Kontrollverlust dar. Ein Staat, der Wert auf sein Gewaltmonopol legt, muss sicherstellen, dass Hass und Verhetzung unter dem Deckmantel einer pervertierten "Meinungsfreiheit" sich nicht weiter ungehindert austoben können.

Das Problem der Social Media ist ja, dass Privatfirmen als Foren öffentlicher Meinung agieren. Deshalb stellt sich die Frage, inwieweit der Staat digitale Plattformen zur Kontrolle von Verleumdung, Hetzkampagnen, etc. verpflichten kann. Deshalb ist auch das neue Gesetz in Deutschland gegen Hasskriminalität, das den Sozialen Netzwerken die Entscheidung überträgt, strafrechtswidrige Inhalte zu löschen, sehr umstritten. Denn bei Hasspostings kommt es wegen der Verbreitung zwar auf rasches Reagieren an, die rechtliche Beurteilung hetzerischer Inhalte und eine allfällige Bestrafung kann aber nur Sache der Gerichte sein.

Es stellt sich aber auch die Frage der politischen Verantwortung für widerwärtige und strafrechtlich relevante Umtriebe, zumal jener Kreise, in deren Umfeld Hetze gegen Ausländer, Flüchtlinge und politisch Andersdenkende zum Kerngeschäft gehört. Denn es sind nicht zuletzt Desinformations- und Hetzkampagnen im Netz, die den Rechtspopulismus weltweit zur offenkundigen Gefahr für die Demokratie werden ließen. Politische Verhetzungen in "unsozialen Medien" sind jedenfalls eine kaum noch verdeckte Kampfansage gegen gesellschaftliche Vielfalt, Freiheit und Pluralismus, die für manche offenbar eine irritierende Überforderung darstellen.

Demokratie ist aber nur pluralistisch zu haben. Deshalb muss sie sich auf durchsetzbare gesetzliche Vorkehrungen, politische Bewusstseinsbildung und auch eine entsprechende digitale Kultur stützen können. Es braucht eine demokratisch aktive Zivilgesellschaft, um die öffentliche Debatte nicht Hetzern zu überlassen.