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Steuergeld durch den Rechnungshof kontrollieren

Von Rudolf K. Höfer

Gastkommentare
Rudolf K. Höfer lehrt Kirchengeschichte an der Universität Graz und Herausgeber des Buches "Kirchenfinanzierung in Europa" (Tyrolia). Alle Beiträge dieser Rubrik unter:www.wienerzeitung.at/gastkommentare

Eine Trennung von Kirche und Staat ist bei der Flüchtlingsbetreuung fehl am Platz.


Wenn Flüchtlingsbetreuung in private (kirchliche) Hände übergeben wird und dafür Steuergeld zu fließen beginnt, ist in jedem Fall die Prüfung der zweckmäßigen Verwendung durch den Rechnungshof erforderlich. Eine Trennung von Kirche und Staat ist hier völlig unangebracht, ja geradezu fahrlässig, selbst wenn es sich bei den Empfängern von Steuergeld um kirchliche Organisationen von Religionsgemeinschaften handelt.

Diese Forderung nach Prüfung durch den Rechnungshof ist analog auch für Kirchenbeiträge einzelner Religionsgemeinschaften in Österreich anzuwenden, wenn Kirchenbeiträge steuerlich abgesetzt werden, für die alle Steuerzahler anteilig ihre Leistung einbringen, unabhängig von ihrer Konfession.

Wenn gegenwärtig die Verwendung von Kirchenbeiträgen nicht vom Rechnungshof in Österreich geprüft wird, obwohl es sich seit 1939 um eine staatliche vom NS-Regime vorgeschriebene Steuer handelt, so ist der Ursprung für dieses Verhalten in Salzburg gelegen. Als im Jahr 1946 der kirchliche Finanzkammerdirektor in einer Eingabe an den Erzbischof Andreas Rohracher die Vorlage kirchlicher Haushaltspläne mit der Begründung ablehnte, dass "die Kirche eine Societas perfecta" sei, wurde die Weigerung einer Vorlage an die staatlichen Behörden damals von der mit Nachkriegsproblemen überfrachteten Politik geschluckt, was aber in dieser Form heute nicht mehr nachvollziehbar ist.

Für diesen unhaltbaren Zustand müssen gar nicht die Turbulenzen in der Verwaltung der bischöflichen Mensa in Kärnten herhalten, die man teilweise als Privatvermögen betrachten könnte, sondern generell die Verwaltung von Kirchenbudgets, die nach Diözesen verschieden zu mehr als zwei Drittel aus den steuerlich absetzbaren Kirchenbeiträgen und dazu auch noch aus staatlichen Zuwendungen für anerkannte Religionsgemeinschaften stammen.

Die prinzipielle Trennung von Kirchen und Staat wurde zum Beispiel in Italien im Jahr 1984 eingeführt, trotzdem kontrolliert dort der Staat (also die Politik) die den einzelnen Religionsgemeinschaften zukommenden finanziellen Erträge aus der Steuerwidmung und die getätigten Aufwendungen. Die Steuerwidmung kann in Italien jeder Bürger einmal im Jahr demokratisch ohne Zwang vornehmen, ohne eine persönliche finanzielle Belastung.

Ist vielleicht das der Grund, warum die Bischöfe in Österreich bisher lieber an einer Zwangssteuer aus der NS-Zeit festgehalten haben, statt den Bürgern die freie Entscheidung zu überlassen?

Müssen Bischöfe überhaupt als Geldeintreiber auftreten? Österreich ist das einzige Land der Welt mit diesem Finanzierungssystem. In der Schweiz stellen die Gemeinden Kleriker und pastorale Mitarbeiter an, weil 97 Prozent der eingenommenen Kirchensteuer auf der Gemeindeebene verbleiben. Wenn Bischöfe nichts zu verbergen haben - wovon ja auszugehen sein sollte -, dann ist Transparenz aller kirchlichen Finanzen ein Gebot der Stunde. Je früher der Rechnungshof kontrolliert, umso mehr Glaubwürdigkeit wird den Bischöfen beziehungsweise ihren Religionsgemeinschaften wieder zugutekommen.