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Unsere Angst vor uns selbst

Von Christian Ortner

Gastkommentare

Das Tabuisieren der Menschenrechtskonvention könnte Ursachen haben, die eher problematisch sind.


Haben Deutsche und Österreicher, gleichsam als fernes Echo des längst untergegangenen Dritten Reiches, in irgendeiner Ecke ihrer kollektiven Psyche Angst vor sich selbst, oder genauer gesagt, vor jenen Abgründen, die sich jederzeit wieder öffnen und das Böse abermals entfesseln könnten? Zu diesem, auf den ersten Blick irgendwie verblasen wirkenden Befund könnte kommen, wer die Debatte rund um kriminelle Asylwerber einerseits und die Rolle der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), des deutschen Grundgesetzes, der österreichischen Bundesverfassung und des europäischen Rechtes auf der anderen Seite verfolgt hat.

Denn sowohl hierzulande als auch in Deutschland wird immer wieder und mit ganz besonderer Vehemenz argumentiert, wie dringend notwendig ein dicht gewobenes Netz aus völkerrechtlichen Verträgen und nationalem Recht zur Verteidigung und zum Schutz der Menschenrechte sei. Und, damit verbunden, wie gefährlich jedes Befummeln dieser juristischen Konstrukte sei, nur um etwa kriminelle Migranten leichter wieder loswerden zu können. Nicht zufällig wird in dieser Debatte ja auch immer wieder darauf hingewiesen, dass die EMRK auch als Antwort auf die Gräuel des Zweiten Weltkriegs zu verstehen sei.

Interessant daran ist, dass diese Diskussion in anderen Staaten - wie etwa dem Vereinigten Königreich - wesentlich entspannter geführt wird: Dort zählt im Wesentlichen nur, ob eine bestimmte völkerrechtliche Vereinbarung im nationalen Interesse ist oder eben nicht. Dahinter scheint zu stehen, dass kein Brite, Franzose oder Amerikaner auf die Idee käme, die Menschenrechte in seinem Land wären in Gefahr, würden sie nicht von einem dichten internationalen Vertragsnetz geschützt.

Die deutsche oder österreichische Debatte hingegen vermittelt oft den Eindruck, in diesen Ländern würden früher oder später wieder Folterstrafe und Arbeitslager eingeführt, wenn nicht die Mitgliedschaft in der Europäischen Union, der demokratisch nicht zu beseitigende Wertekern des Grundgesetzes oder eben die EMRK davor Schutz bieten würde.

Dieses im deutschen Sprachraum und nur dort zu beobachtende kollektive Misstrauen sich selbst gegenüber mag eine gewisse historische Begründung haben. Und doch wäre es vielleicht langsam an der Zeit, dieses Misstrauen durch selbstbewusstes, in sich selbst ruhendes Vertrauen in den Rechtsstaat und die demokratischen Institutionen zu ersetzen, die ganz grundsätzlich keiner besonders intensiven Einhegung durch die Europäische Union oder internationale Verträge mehr bedürfen.

Es gibt nämlich keinen Grund zu der Annahme, dass die heutigen Deutschen oder Österreicher anfälliger für die Verletzung von Menschenrechten sein sollen als die Bürger anderer Staaten. Dazu kommt, gleichsam als theologisches Argument, dass sittliches Verhalten, das nicht frei gewählt ist, sondern von Normen erzwungen wird, wohl nicht als besonders wertvoll verstanden werden kann.

Es gibt sehr viele sehr gute Gründe, die Menschenrechte zu normieren und gesetzlich zu schützen. Die Angst vor sich selber aber ist im 21.Jahrhundert dafür kein besonders guter Grund.