Zum Hauptinhalt springen

Wachstumschance: Eine Reform der Unternehmensbesteuerung

Von Kai Weiß und Daniel Bunn

Gastkommentare

Österreich soll zu einem attraktiven Wirtschaftsstandort für expandierende Unternehmen werden.


Steuerpolitik ist viel mehr als das einfache Generieren von Einnahmen zur Finanzierung des Staatshaushaltes. Temporäre und auch langfristige wirtschaftliche Entwicklungen werden maßgeblich vom Steuersystem eines Landes beeinflusst. Denn Steuern wirken sich auf Entscheidungen von Individuen, Familien und Unternehmen aus. Je nach Ausgestaltung einer Steuerreform kann sich die wirtschaftliche Situation eines jeden Einzelnen verbessern oder aber auch der wirtschaftliche Erfolg vieler verhindert werden.

In Diskussionen um Steuerreformen ist es deshalb essenziell, genau diese Effekte von Steuern auf das wirtschaftliche Wohlergehen von Individuen, Familien und Unternehmen im Auge zu behalten. Zur Verbesserung des Wirtschaftsklimas analysiert die österreichische Regierung verschiedene Konzepte zur Reform der Unternehmensbesteuerung.

Solch eine Steuerreform, welche wir vom "Friedrich A. von Hayek Institut" und der "Tax Foundation" in einer neuen Studie präsentieren, wäre ein wichtiger Schritt in Richtung einer Stärkung der österreichischen Wirtschaft. Denn laut der OECD wirken sich Unternehmenssteuern besonders negativ auf das Wirtschaftswachstum eines Landes aus. Geringe Wachstumsraten führen wiederum zu niedrigeren Löhnen, weniger Beschäftigungsmöglichkeiten und größeren Barrieren für Unternehmer.

Hohe Unternehmenssteuern schrecken Investoren ab

Im Laufe der vergangenen Jahrzehnte haben viele Staaten weltweit eine wichtige Lehre gezogen: Hohe Unternehmenssteuern schrecken Investoren ab und folglich können keine Arbeitsplätze gewonnen und Löhne nicht gesteigert werden. Bei der Unternehmensbesteuerung ist ein gesamtheitlicher Ansatz von großer Bedeutung. Während sich politische Entscheidungsträger oft nur auf eine Reduzierung des Körperschaftsteuersatzes fokussieren, spielt die Festlegung der Steuerbemessungsgrundlage eine ebenso zentrale Rolle.

Verbesserungspotenzial besteht in Österreich sowohl bei der Höhe des Körperschaftsteuersatzes als auch bei der Bestimmung der Bemessungsgrundlage. Während im Jahr 2000 der Durchschnitt des Körperschaftsteuersatzes in der EU noch 32,5 Prozent betrug, lag dieser im Jahr 2018 bei 21,9 Prozent. Österreichs Körperschaftsteuersatz liegt seit 2005 bei 25 Prozent. Mit Ausnahme von nur zwei Ländern (Italien mit 27,8 Prozent und Deutschland mit 29,8 Prozent) hat Österreich den höchsten Körperschaftsteuersatz im Vergleich zu den Nachbarländern. Das wachstumsstarke Ungarn erhebt eine Steuer von nur neun Prozent auf Unternehmensgewinne und hat somit den niedrigsten Steuersatz innerhalb der Europäischen Union.

Zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Österreichs sollte die Bundesregierung Kurz eine Reduzierung des Körperschaftsteuersatzes auf 20 Prozent oder weniger vorschlagen. Einige Staaten haben in den vergangenen Jahren Änderungen an ihren Steuervorschriften vorgenommen, die die steuerliche Behandlung von Unternehmensinvestitionen verbessert haben. Beispielsweise erheben Lettland und Estland keine Steuern mehr auf reinvestierte Gewinne und in den Vereinigten Staaten und Kanada ist nun eine sofortige Abschreibung für Maschinen erlaubt. Großbritannien hat eine moderate Gebäudeabschreibung von zwei Prozent jährlich wieder eingeführt, nachdem Gebäude für einige Zeit keinen Abschreibungswert hatten.

Ein Unternehmer, der einen neuen Standort in Österreich errichten und Arbeitnehmer beschäftigen möchte, muss Gewinne und Gewinnsteuern langfristig planen können. Sind die Investitionskosten von Gebäuden und Maschinen nicht oder nur über einen langen Zeitraum abschreibbar, so hat dies negative Auswirkungen auf den Gewinn nach Steuern. Das österreichische Steuersystem beschränkt die Abschreibungsmöglichkeiten von Investitionskosten, was wiederum geringere Investitionen und somit auch niedrigere Wachstumsraten zur Folge hat. Es wäre aus wirtschaftlicher Sicht wünschenswert, wenn die Bundesregierung dem Beispiel von Kanada und den Vereinigten Staaten folgen würde und großzügigere Abschreibungen für Maschinen und andere Investitionen erlaubt.

Neben niedrigeren Körperschaftsteuersätzen und großzügigeren Abschreibungen gibt es weitere umfangreiche Steuerreformmöglichkeiten, die die Bundesregierung in Betracht ziehen sollte. In Estland und Lettland sind beispielsweise nur ausgeschüttete Gewinne steuerpflichtig, weshalb reinvestierte Gewinne nicht besteuert werden. Die beiden baltischen Staaten erheben auch keine Steuer auf Dividendenerträge. Folglich werden Unternehmensgewinne nur einmal besteuert. Solch eine Form der Unternehmensbesteuerung steht eigen- und fremdfinanzierten Investitionen neutral gegenüber. Eine investitions- und wachstumsfreundliche Steuerreform kann Österreichs Wirtschaftsklima verbessern. Das Verringern von wettbewerbsverzerrenden Unternehmenssteuern führt zu höheren Löhnen, weshalb auch Arbeitnehmer Gewinner solch einer Steuerreform wären.

Vom Mittelmaß zur Spitze der europäischen Steuerpolitik

Zukunftsträchtig ist eine Reform der Unternehmensbesteuerung, die Österreich vom Mittelmaß zur Spitze der europäischen Steuerpolitik trägt. Dieses Ziel kann erreicht werden, indem Österreich aus steuerlicher Perspektive zu einem attraktiven Wirtschaftsstandort für expandierende Unternehmen wird. Solch eine Reform hilft auch kleinen und mittelständischen Unternehmen dabei, zu international agierenden Firmen zu werden. Weltweit haben Staaten gezeigt, wie wichtig Steuerreformen in diesem Bereich sind. Auch Österreich kann und soll den Sprung solch einer historischen Steuerreform wagen.