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Ist das alles?

Von Stefan Brocza

Gastkommentare
Stefan Brocza ist Experte für Europarecht und internationale Beziehungen.
© unknown

Über die Qualität des österreichischen Brexit-Begleitgesetzes scheiden sich die Geister. Ein Blick nach Deutschland lässt jedenfalls Zweifel aufkommen.


Am 28. Februar hat der österreichische Nationalrat das von der Regierung vorgeschlagene Brexit-Begleitgesetz angenommen. Damit will man sich auf die Unwägbarkeiten eines möglichen ungeregelten Austritts Großbritanniens aus der Europäischen Union ("hard Brexit") vorbereiten.

Überraschenderweise sind selbst zwei der drei Oppositionsparteien mehr oder weniger einverstanden mit dem, was die Regierung vorgelegt hat. Alfred Noll von der Liste Jetzt stellte sich im Ausschuss sogar ausdrücklich hinter den Gesetzentwurf, den er als "Beispiel für vernünftigen Pragmatismus" wertet. Lediglich die SPÖ sieht etliche Bereiche ungeregelt und spricht von einem "Stückwerk". Das "Riesenthema" Brexit werde ihrer Ansicht nach in diesem Gesetz nur sehr oberflächlich behandelt.

Die von der Regierung vorgelegten Bestimmungen kreisen stark um das Thema Aufenthalt von Personen und fügen sich so in den politischen Schwerpunkt von Türkis-Blau. Dabei zeigt man sich ungewöhnlich großzügig, sollen doch etwa alle britischen Staatsbürger, abhängig von ihrer bisherigen Aufenthaltsdauer in Österreich, entweder einen Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt - EU" oder eine "Rot-Weiß-Rot-Karte plus" erhalten und damit weiter freien Zugang zum Arbeitsmarkt haben. Das Ganze übrigens völlig losgelöst davon, wie Großbritannien nach dem Brexit etwa mit österreichischen Staatsbürgern verfahren wird, die derzeit bereits auf den Britischen Inseln leben.

Detaillierte Sorgen macht man sich auch um britische Rechtsanwälte in Österreich und trifft mal gleich im vorauseilenden Gehorsam die Vorkehrung, dass sie weiterhin ihren Beruf ausüben dürfen. Selbst die rund 260 Briten, die derzeit im österreichischen Bundesdienst arbeiten, behalten ihre Jobs.

In anderen Bereichen wird das Brexit-Begleitgesetz dann schnell vage. Die Zukunft der in Österreich ansässigen Limiteds etwa - einer kostengünstigen Firmenkonstruktion nach britischen Recht - soll gesichert werden. Vergleicht man das etwa mit den detaillierten Vorschriften, die Deutschland in diesem Bereich erlassen hat, erkennt man schnell die Diskrepanz. Der Deutsche Bundestag scheint sich der massiven Rechtsunsicherheiten in der Folge des Brexits viel bewusster und hat entsprechend gehandelt: Dort sind die Rechtsvorkehrungen für den Brexit viel umfangreicher, decken weit mehr Politikbereiche (insbesondere im Steuerrecht) ab und sehen klare Handlungsanweisungen und klare Fristen vor.

All das vermisst man im österreichischen Gesetz. Bei den Diskussionen im Nationalrat in Wien konnte man den Unterschied zu Deutschland jedenfalls nicht erklären. Während man sich in Berlin offensichtlich der Tragweite der bevorstehenden Ereignisse sehr bewusst ist, agiert die österreichische Politik eher nach dem beruhigenden Motto: Es wird schon nicht so heiß gegessen werden, wie es gekocht wird.