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Ein weiterer Puzzle-Stein in Richtung bedrohliche Überwachung

Von Nikolaus Scherak

Gastkommentare
Nikolaus Scherak ist stellvertretender Klubobmann der Neos. Jeden Dienstag lesen Sie an dieser Stelle den Kommentar eines Vertreters einer Parlamentspartei.

Unsinniger Ausweiszwang im Internet - und was es stattdessen braucht.


Am 10. April hat die Regierung im Ministerrat den Entwurf des "Bundesgesetz über Sorgfalt und Verantwortung im Netz", also den Ausweiszwang im Internet, beschlossen und in die Begutachtung geschickt. Auch anhand dieses Pseudo-Gesetzesvorstoßes lässt sich die Arbeit der türkis-blauen Regierung wie so oft mit Showpolitik und monothematischer Stimmungsmache zusammenfassen. Ein paar No-Na-Formulierungen wie "Das Internet darf kein rechtsfreier Raum sein" und Kickl-Rhetorik à la "digitales Vermummungsverbot" sind der Versuch, ein schlechtes Gesetz schönzureden. Nachdem die Regierung im Vorjahr das Überwachungspaket mit Bundestrojaner, Kennzeichenerfassung, Zugriff auf Kameras im öffentlichen Raum, sowie SIM-Karten-Registrierung verabschiedet hat, bringt sie mit dem Gesetz einen weiteren Puzzle-Stein in der Fantasie der umfassenden Überwachung der Bevölkerung auf den Weg, der für eine Demokratie brandgefährlich ist. Das Gesetz sieht vor, dass Forenbetreiber zu jedem neuen User-Account zuerst die Identität der Person erheben müssen und dann dauerhaft Namen und Adresse zu speichern sind. Man kann sich das ungefähr so vorstellen, als müsste man, bevor man ein Lokal oder einen Supermarkt betritt, beim Inhaber seinen Namen und seine Adresse hinterlegen. So etwas wäre in der realen Welt undenkbar.

Das Internet ist natürlich kein rechtsfreier Raum, denn die Regelungen des Straf- und Zivilrechts gelten selbstverständlich auch für online getätigte Äußerungen. Bereits jetzt müssen Internetunternehmen zur Strafrechtsverfolgung die Daten der Nutzer herausgeben. Woran wir arbeiten müssen ist, dass es zu einer ordentlichen Rechtsdurchsetzung kommt - und zwar dringend! Es ist schockierend, wie durch die digitale Ausweispflicht abermals ein gezielter Angriff auf die Meinungsfreiheit unternommen wird. Eine Registrierungspflicht ist außerdem demokratiepolitisch bedenklich, da sie Menschen von der Teilnahme an Debatten abhalten könnte. Plattformen, auf denen etwa Arbeitgeber bewertet werden, Betroffene von sensiblen Problemen berichten, Missstände aufdecken oder sich über sensible Themenbereiche austauschen, sind dann nicht mehr denkbar. Dass Forenbetreiber Daten zukünftig vorsorglich und flächendeckend speichern müssen, ist nichts anderes als die Einführung einer Vorratsdatenspeicherung und verstößt damit gegen die Grundrechte auf Datenschutz und das Recht auf Achtung der Privatsphäre. Außerdem können diese Datenbanken das Ziel von Hackern werden oder zu anderen Zwecken missbraucht werden. In Südkorea wurde eine ähnliche Registrierungspflicht umgesetzt, aber dann wieder verworfen, da Hacker große Datenmengen erbeutet hatten.

Statt eines Pseudo-Gesetztes, das zur Kickl-Rhetorik und der türkis-blauen Showpolitik passt, braucht es primär die Durchsetzung bestehender. Wir brauchen eine spezialisierte Abteilung bei der Polizei, um effektive Anfragen auf Datenherausgabe bei Forenbetreibern, insbesondere Facebook, stellen zu können. Abschließend braucht es einen Straftatbestand psychische Gewalt und eine bessere Ausstattung der Verfolgungsbehörden, insbesondere die bei der Staatsanwaltschaft angesiedelte Sondergruppe gegen Hass im Netz.

Nikolaus Scherak
ist stellvertretender
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