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Wer zu spät kommt, der wird belohnt

Von Stefan Brocza

Gastkommentare
Stefan Brocza ist Experte für Europarecht und internationale Beziehungen.
© privat

Die kurzfristige Verlängerung der Registrierungsfrist für diverse Studienrichtungen mit Aufnahmeverfahren bis zum 3. Juni bestätigt wieder einmal: Wer sich in Österreich an die Regeln hält, ist der Dumme.


Eigentlich hätte die Frist zur Registrierung für viele Studienrichtungen mit Zugangsbeschränken am 15. Mai enden sollen. Zahlenmäßig am größten betroffen davon waren künftige Studierende der Rechtswissenschaften, da für dieses Studium an einigen Universitäten heuer erstmals die Zahl der Studienplätze für Neueinsteiger begrenzt ist.

Österreich wäre jedoch nicht Österreich, wenn Fristen und klare Regeln tatsächlich immer auch eingehalten würden. Obwohl im Vorfeld seit Monaten auf die Notwendigkeit einer Vorregistrierung hingewiesen, in Medien dafür geworben und in allen Maturaklassen Österreichs eine diesbezügliche Information verpflichtend verlesen wurde, verließ offensichtlich einige Universitäten kurzfristig der eigene Mut, als der Anmeldeschluss heranrückte und die Registrierungen teilweise weit unter den Erwartungen blieben. Konkret etwa an der Universität Wien. Dort waren 1980 Plätze als Limit für das kommende Studienjahr im Fach Rechtswissenschaften fixiert. Wer also an der ehrwürdigen Alma Mater Rudolphina ein Jusstudium beginnen wollte, musste sich vorab im Internet registrieren und 50 Euro bezahlen. Und zwar bis zum 15. Mai. Hätten sich weniger als die Maximalzahl angemeldet, hätte jeder und jede ab dem Herbst sein Studium am Wiener Juridicum beginnen dürfen. Wäre die Zahl der Anmeldungen höher gewesen, dann hätte es für alle einen schriftlichen Aufnahmetest gegeben.

Als sich am 15. Mai jedoch herausstellte, dass sich nur rund 1000 potenzielle Interessenten registriert hatten, entschied man kurzfristig, die Frist einfach bis zum 3. Juni zu verlängern. "Um das vorhandene Potenzial der zur Verfügung stehenden Studienplätze optimal auszuschöpfen", wie es in der Presseerklärung dazu heißt.

In all den Jahren zuvor wurde regelmäßig lamentiert, dass es zu viele neue Studenten gebe, dass die Universität überlaufen seien und das Betreuungsverhältnis nicht zufriedenstellend sei. All diese Lippenbekenntnisse der Vergangenheit zählen offensichtlich plötzlich nichts mehr. Stattdessen möchte man die Hörsäle wohl wieder doch maximal gefüllt sehen. Warum das Ganze? Argumentiert wird, dass es sich eben um ein neues Verfahren handle, das offensichtlich Zeit brauche, um akzeptiert zu werden. Dass man dabei all jene, die sich korrekt verhalten und fristgerecht registriert haben, vor den Kopf stößt und ungerecht behandelt, scheint einerlei.

Die Universität Wien hat jedenfalls für neun Studienrichtungen die Frist vom 15. Mai kurzfristig und mutwillig auf den 3. Juni verlängert. Bei den Studien, bei denen dann durch die Fristverlängerung die Maximalzahl überschritten wird, wird eine Aufnahmeprüfung abgehalten. Und zwar unabhängig davon, ob man sich bis zum 15. Mai oder erst danach angemeldet hat.

Dass es auch anders geht, zeigt etwa die Universität Graz. Dort haben alle fristgerecht Gemeldeten ihren Studienplatz fix. Im Rahmen einer Nachmeldefrist werden die Restplätze vergeben. Diese Vorgangsweise ist akzeptabel. Das Verhalten der Universität Wien ist es nicht. Es zeugt von Willkür und Missachtung all denen gegenüber, die sich korrekt verhalten haben.

Stefan Brocza ist Experte für Europarecht und internationale Beziehungen.