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Bierlein-Bremse, bitte!

Von Christian Ortner

Gastkommentare

Warum gerade jetzt der richtige Zeitpunkt dafür wäre, eine gesetzliche Schuldenbremse wie in der Schweiz einzuführen.


Eines muss man den Neos lassen: Sie riskieren es zumindest ab und an, eine von ihnen für richtig erachtete Idee auch dann zu propagieren, wenn sie eher unbeliebt ist. So etwas kommt unter den Bedingungen einer üblicherweise stark von Umfragen getriebenen Parteiendemokratie ja nicht mehr so oft vor.

In diese Kategorie "Wichtig, aber damit gewinnt man keinen Blumentopf" fällt etwa die Entsorgung der Neutralität zugunsten einer EU-Armee, aber auch, wie jüngst von Neos-Chefin Beate Meinl-Reisinger artikuliert, die Einführung einer gesetzlichen Schuldenbremse, die den Staat mittelfristig zu einem ausgeglichenen Budget ohne Neuverschuldung zwingen soll - ähnlich wie etwa in Deutschland, Schweden und der Schweiz. Damit gewinnt man ganz sicher keine Wahlen. Einiges für sich hat deshalb auch
der Vorschlag, die derzeit amtierende Übergangsregierung der Frau Doktor Bierlein möge sich an diesem Projekt (wie wäre es mit "Bierlein-Bremse"?) versuchen, denn die braucht wenigstens nicht um ihre Wiederwahl zu bangen - die Parteien, deren Zustimmung natürlich notwendig wäre, allerdings leider schon, was die Realisierungschancen nicht eben erhöht.

Der Vorschlag ist richtig und wichtig, weil er ein ganz grundlegendes Konstruktionsmanko der Demokratie beseitigen würde. Denn Staatsschulden sind zwar nicht per se schlecht, manchmal sogar durchaus sinnvoll. Mehr als problematisch ist hingegen, dass es für die Entscheidungsbefugten starke Anreize gibt, immer höhere Schuldengebirge zu errichten, weil das kurzfristig politische Vorteile bringt, der Schuldenabbau hingegen in aller Regel Stimmen kostet, weil jemandem etwas weggenommen wird. Der Ökonom spricht vom "Deficit Bias", also der immanenten Neigung der Demokratie zu immer höheren Schulden, die auch in Österreich über Jahrzehnte zu beobachten war.

Das geht gut, solange die Geldgeber an die Fähigkeit des Staates glauben, seine Verbindlichkeiten zu bedienen. Wankt dieser Glaube, ist ganz rasch Schluss mit lustig. Dann ist das Geld ganz schnell alle; siehe Griechenland oder demnächst, wenn’s schlecht kommt, Italien.

Die Verschuldungsfähigkeit des Staates per Gesetz (besser: Verfassungsgesetz) zu begrenzen, ist daher zweckmäßig und vernünftig. Das gäbe vor allem Politikern ein glaubhaftes Argument in die Hand, ihren Wählern zu erklären, warum bestimmte Leckerli einfach nicht machbar sind. Ein solches Gesetz wäre hier und jetzt ganz besonders wünschenswert, weil der ökonomische Zeitgeist immer stärker aus einer ungesunden Richtung weht. Schulden zu machen, wird weltweit wieder hip, fatalerweise. Von Donald Trump über Retro-Linke wie Bernie Sanders und Jeremy Corbin bis hin zum Italo-Populisten Matteo Salvini werden Schulden wieder schöngeredet, unterstützt von der "Modern Monetary Theory", einer ökonomischen Scharlatanerie als pseudowissenschaftlichem Fundament.

Gerade in solchen Zeiten anschwellender Unvernunft ist erstrebenswert, das Ausleben ebendieser gesetzlich einzuhegen. Scheitert dies hingegen im Nationalrat mangels Mehrheit, was wahrscheinlich ist, ist dem Wähler trotzdem gedient. Dann weiß er wenigstens, welchen Parteien finanzielle Nachhaltigkeit ein Anliegen ist - und welchen nicht.