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Das Steuersystem an das digitale Zeitalter anpassen

Von Peter Buchmüller

Gastkommentare

Der Kampf gegen Steuervermeidung, Steuerhinterziehung und Steuerbetrug muss sowohl auf globaler Ebene als auch innerhalb der EU mit aller Entschlossenheit geführt werden.


Tatsache ist: Die österreichische Wirtschaft, insbesondere der Handel, steht im harten Wettbewerb mit internationalen Online-Handelskonzernen. Daher muss der Kampf gegen Steuervermeidung, Steuerhinterziehung und Steuerbetrug sowohl auf globaler Ebene (vor allem auf Ebene der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, OECD) als auch innerhalb der EU mit aller Entschlossenheit geführt werden. Zugleich besteht echter Bedarf, unsere Steuersysteme an das digitale Zeitalter anzupassen.

Ein Beispiel für die Benachteiligung des Handels in Österreich im internationalen Vergleich ist die 22-Euro-Freigrenze für Kleinsendungen aus Staaten außerhalb der Europäischen Union. Der überwiegende Teil dieser Kleinsendungen kommt aus China. Bisher gibt es auf Basis der 22-Euro-Freigrenze zahlreiche Umgehungen. Die Versender deklarieren die versendeten Waren oft zu niedrig. Für die heimischen Händler bedeutet dies einen massiven Wettbewerbsnachteil. Und Österreich entgeht dadurch Einfuhrumsatzsteuer. Mit der Abschaffung dieser Freigrenze werden Waren ab dem ersten Cent der Mehrwertsteuer unterworfen. Nun wird ein Steuerschlupfloch geschlossen. Damit wird eine langjährige Forderung der Wirtschaftskammer Österreich und der Bundessparte Handel umgesetzt. Zielführend ist die Umsetzung bereits ab dem Jahr 2020.

Die heimische Politik hat insgesamt den Handlungsbedarf erkannt. Nachdem auf europäischer oder gar globaler Ebene bei der Besteuerung der digitalen Wirtschaft keine nennenswerten Fortschritte zu verzeichnen waren, entschloss sich die vorherige Bundesregierung zu einem nationalen Digitalsteuerpaket, die Abschaffung der 22-Euro-Freigrenze ist ein Teil davon.

Für den Handel war das ein wichtiger Fortschritt. Klar ist aber auch: Nationale Einzelmaßnahmen wie die österreichische Digitalsteuer können zwar ein erster Schritt in die richtige Richtung sein, es bedarf aber einer Verankerung in größerem Rahmen. Das Ziel muss ein internationales Regelwerk sein, das global wirkt. Steuersysteme sollten daher so entwickelt werden, dass sie neue Geschäftsmodelle erfassen und dabei fair, effizient und zukunftstauglich sind. So gilt es zum Beispiel bei der nationalen Ausgestaltung der Digitalsteuer, die primär auf Online-Werbeumsätze abzielt, sicherzustellen, dass diese nicht bloß auf jene heimischen Unternehmen abgewälzt wird, die Werbungen im Internet schalten.

Der Handel plädiert seit Jahren für die Einführung einer digitalen Betriebsstätte. Die digitalen Geschäftsmodelle der Internet-Giganten sind dadurch gekennzeichnet, dass sie keine physische Präsenz in anderen Staaten entfalten. Die Grundidee der digitalen Betriebsstätte ist die Einführung eines neuen, zeitgemäßen Besteuerungsanknüpfungspunktes für digitale Unternehmen. Dann würden Gewinne von Konzernen dort besteuert werden, wo sie tatsächlich erwirtschaftet werden. Denn ein leistungsfähiger Wirtschaftsstandort braucht auch einen starken Handel.