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Gerichtsdolmetscher: unterbezahlt und unterbesetzt

Von Heide Maria Scheidl

Gastkommentare

Dass der Justiz Übersetzer fehlen, hat vor allem finanzielle Gründe.


"Examiniert, zertifiziert, schlecht honoriert" - so lautet die etwas holprig reimende Ansage des Österreichischen Verbands der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Gerichtsdolmetscher (die 70 bis 80 Prozent Frauen in diesem Berufsstand sind natürlich mitgemeint) zum geplanten Aktionstag am 17. September. "An diesem Tag werden Dolmetsch- und Übersetzungsaktivitäten für Gerichte und Behörden ausgesetzt. RichterInnen werden ersucht, für diesen Tag keine Verhandlungen, für die DolmetscherInnen benötigt werden, anzuberaumen", heißt es auf der Website des Berufsverbandes. Die Arbeit soll an diesem Tag niedergelegt und stattdessen protestiert und informiert werden. Der Grund: Man will auf die schlechte Honorierung der amtsbezahlten Tätigkeit von Gerichtsdolmetscherinnen und -dolmetschern aufmerksam machen.

In Österreich keingeschützter Beruf

Der Beruf des Dolmetschens und Übersetzens ist in Österreich nicht geschützt. Theoretisch können alle, die mehr als eine Sprache verstehen, sprechen und schreiben - oder sich dazu berufen fühlen -, diese Tätigkeit ausüben. Das ist das eine Ende des Spektrums.

Am anderen Ende steht eine vollumfängliche universitäre Ausbildung, die an drei Standorten (Graz, Innsbruck, Wien) in Österreich angeboten wird und zum Beispiel im Bachelor-Studium an der Universität Wien die Bezeichnung "Transkulturelle Kommunikation" trägt und im weiterführenden Masterstudium "Translation" heißt und mit einem von vier Ausbildungsschwerpunkten studiert werden kann: Fachübersetzen und Sprachindustrie, Übersetzen in Literatur/Medien/Kunst, Dialogdolmetschen, Konferenzdolmetschen.

Mindeststudiendauer: zehn Semester, vorausgesetzt man beherrscht die zwei gewählten Fremdsprachen vor Studienantritt bereits sehr gut. Ab Herbst 2019 ist - um die überbordende Zahl der Studienanfänger des im Trend liegenden BA-Studiums besser unter Kontrolle zu haben - zusätzlich ein Aufnahmetest vor der Zulassung zum Studium vorgesehen (wie seit vielen Jahren im Medizinstudium und jüngst etwa auch bei der Rechtswissenschaft).

Nachdem das Dolmetschen und Übersetzen jahrzehntelang als freier Beruf ausübbar war (wie etwa auch der von Journalisten, Notaren, Masseuren und Tierärzten) und somit nicht der Gewerbeordnung unterlag, entdeckte die Wirtschaftskammer in den Nullerjahren diese Gruppe von zumeist Einzelkämpfern für sich als potenzielle Beitragszahler und erreichte auf politischer Ebene, dass der Beruf nun als freies Gewerbe "Sprachdienstleistung" geführt wird. Für freie Gewerbe sind ein Gewerbeschein zu lösen und Kammerumlage zu bezahlen, ein Qualifikationsnachweis ist aber nicht erforderlich. Ausgenommen von der Gewerbescheinpflicht sind lediglich das literarische Übersetzen und das Gerichtsdolmetschen, sofern man diese Tätigkeit jeweils ausschließlich ausübt.

Bei Zertifizierungsprüfungen fallen zwei Drittel durch

Für das Gerichtsdolmetschen ist allerdings im Sachverständigen- und Dolmetschergesetz eine mehrteilige Prüfung vor einer dreiköpfigen Kommission mit landesgerichtlichem Vorsitz verpflichtend vorgesehen. Eine Zulassung zu dieser Prüfung ist erst nach mindestens zwei Jahren (bei Abschluss des Translationsstudiums) beziehungsweise fünf Jahren (ohne einschlägiges Studium) Dolmetsch- und Übersetzungserfahrung möglich. Trotz dieser hochgesteckten Grundvoraussetzungen fallen bei den Prüfungen regelmäßig mehr als zwei Drittel durch. Wer die schwierige Prüfung dann doch besteht, darf sich die sperrige, aber gesetzlich geschützte Bezeichnung "Allgemein beeidete/r und gerichtlich zertifizierte/r Dolmetscher/in" ans Revers heften, kommt ins hoheitliche Verzeichnis der österreichischen Justiz für Gerichtsdolmetscher des Justizministeriums und darf fortan beglaubigte Übersetzungen anfertigen und für Gerichte, Staatsanwaltschaften, Asylbehörden etc. dolmetschen und übersetzen. Diese Lizenz stellt aber keine zeitlich unbegrenzte Zulassung dar, eine Rezertifizierung mit umfassendem Weiterbildungs- und Tätigkeitsnachweis steht alle fünf Jahre an.

Zahl der Gerichtsdolmetscher hat sich halbiert

Es gibt also eine solide gesetzliche Basis. Die Gerichte sind angehalten, in erster Linie Personen aus dem Pool der Zertifizierten zu bestellen. Das System funktioniert aber aus Kapazitätsgründen nicht: Die Zahl der geprüften und eingetragenen Gerichtsdolmetscher hat sich in den vergangenen Jahren halbiert. Derzeit sind 721 Personen österreichweit auf der Zertifizierungsliste, das Durchschnittsalter liegt deutlich über 60 Jahren, Nachwuchs fehlt.

Und das hat vor allem auch mit der deplorablen Gebührensituation zu tun: Im österreichischen Gebührenanspruchsgesetz sind die Tarife für die hochqualifizierte Tätigkeit des Gerichtsdolmetschens geregelt. Das Gesetz stammt aus den 1970ern. Die darin festgelegten Sätze wurden zuletzt vor zwölf Jahren geändert, seither gab es nicht nur keine Inflationsanpassung, sondern sogar Abschläge bei einzelnen Gebührenbestandteilen.

Aktuell beträgt der gesetzliche Dolmetsch-Tarif für die erste halbe Stunde bei Gericht 24,50 Euro, für jede weitere halbe Stunde 12,40 Euro. Das antiquierte Gesetz bezeichnet diese Bezahlung der ureigensten Berufstätigkeit als "Gebühr für Mühewaltung". Daneben sind Gebühren für "Zeitversäumnis" (Wegzeit, Wartezeiten) sowie die Abgeltung der Reisekosten vorgesehen, und unter "sonstige Kosten" können Kuriositäten wie das "Reinschreiben der Übersetzung" - ein Relikt aus längst vergangenen Schreibmaschinenzeiten - beansprucht werden.

Nur ein Viertel des marktüblichen Honorars

Für eine vierstündige Gerichtsverhandlung (plus eineinhalb Stunden Wegzeit hin und zurück) kommt eine selbständig berufstätige, hochqualifizierte Dolmetscherin dann beispielsweise auf summierte 160 Euro brutto. Nach Abführung von Einkommensteuer und Sozialversicherung ergibt das einen Netto-Stundenlohn von weniger als 15 Euro. Diese Tarife gelten bei "amtswegiger" Erstattung der Gebühren, wenn also der Staat die Dolmetscherin bezahlt: in allen straf- und sozialrechtlichen Verfahren, wenn Verfahrenshilfe zusteht, im Asylverfahren etc.

Ein zusätzliches Problem dabei ist die Zahlungsmoral: Zwar muss die Gebührennote binnen 14 Tagen beim beauftragenden Gericht vorgelegt werden, je nach Personalverfügbarkeit und Verfahrenssituation und -dauer zahlen die Gerichte selbst aber oft erst Monate oder sogar Jahre später. Bei einem vergleichbaren Einsatz auf dem freien Markt, etwa bei der vierstündigen Konsekutiv-Dolmetschung einer Aktionärsversammlung, erzielt dieselbe Dolmetscherin erfahrungsgemäß (siehe auch Marktpreiserhebung des österreichischen Translationsberufsverbandes Universitas Austria) gut 500 bis 600 Euro brutto -und das beauftragende privatwirtschaftliche Unternehmen zahlt zuverlässig innerhalb von zwei Wochen.

Im Ergebnis ziehen die ohnehin zu wenigen zertifizierten Gerichtsdolmetscher die besser bezahlten Jobs in der Privatwirtschaft den mies honorierten Gerichtsaufträgen vor. Gerichte und Behörden sind dann gezwungen, vermehrt auf die Möglichkeit der sogenannten Ad-hoc-Beeidigung zurückzugreifen und/oder minder qualifizierte Personen zum Dolmetschen und Übersetzen zu bestellen.

Welche katastrophalen Konsequenzen das haben kann, wird anhand der Situation im Vereinigten Königreich deutlich. Dort hat man aus Spargründen im Jahr 2011 das ähnlich wie in Österreich derzeit funktionierende System der direkten Bestellung von qualifizierten und in ein zentrales Verzeichnis eingetragenen Gerichtsdolmetschern demontiert und die Erbringung und Organisation des Gerichtsdolmetschens an ein gewinnorientiertes Privatunternehmen ausgelagert.

Das kam die britische Justiz in der Folge teuer zu stehen: Die Privatisierung des Gerichtsdolmetschens versagte kläglich, für die um die Gewinnspanne des Generalunternehmens reduzierten Stundensätze konnte die beauftragte Agentur nicht ausreichend und meist nur schlecht qualifizierte Dolmetscher engagieren. Tausende Verfahren mussten in den Folgejahren wegen Nichterscheinen von Dolmetschern vertagt werden oder platzten wegen Fehlleistungen durch Laiendolmetscher. Die britische Justiz laboriert wortwörtlich bis heute. Nicht umsonst sagt man: "If you pay peanuts, you get monkeys."

Kluft zwischen Theorie und Praxis - Regierung ist gefragt

In Österreich ist das System der geprüften und lizenzierten Gerichtsdolmetscher gesetzlich verankert, es besteht ein in Europa einzigartiger Rechtsrahmen mit Vorbildwirkung für viele Länder - theoretisch. In der Praxis bröckelt das System. Die Langgedienten unter den Qualifizierten verabschieden sich in den Ruhestand, die Aktiven arbeiten in finanziell lukrativeren Berufsfeldern, und die Jungen ziehen nach dem Studium die mühselige Arbeit bei Gericht erst gar nicht in Betracht. Dies ist vielen Gerichten und Behörden schmerzlich bekannt. Darüber jammert die Gerichtsdolmetsch-Community seit vielen Jahren. Der Berufsverband ÖVGD kämpft ergebnislos seit Jahrzehnten für eine Gebührenerhöhung.

Nun kommt aber wieder Bewegung in die Sache. Die Hoffnung auf eine angemessene Honorierung für hochqualifizierte Übersetzungs- und Dolmetschleistungen und ein durch eine hochqualitative Dolmetschung ermöglichtes faires Verfahren lebt. Es wird sich zeigen, ob die nächste Regierung eine korrekte Um- und Übersetzung findet.