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Und wieder einmal das Pensionssplitting

Von Katharina Braun

Gastkommentare

Ein altes Thema ist kurz vor der Nationalratswahl wieder aufgetaucht - eine neue Idee sollte Frauen aufschreien lassen.


In regelmäßigen Abständen taucht in den Medien das verpflichtende Pensionssplitting auf. So wurde dies bereits von Familienministerin Sophie Karmasin aufs Tapet gebracht. Vor der anstehenden Wahl kommt nun von der ÖVP erneut das verpflichtende Pensionssplitting medial zur Diskussion. Mit diesem hat der erwerbstätige Elternteil bis zu 50 Prozent seiner Pensionsgutschrift an den überwiegend erziehenden Elternteil zu übertragen. Dies bis zum zehnten Lebensjahr des Kindes. Wo liegt der Unterschied zum bisherigen Modell des Pensionssplittings?

Es gibt in Österreich bereits ein derartiges Pensionssplitting. Geregelt ist dies in Paragraf 14 des Pensionsgesetzes. Jedoch beruht dies auf freiwilliger Basis. Kaum jemand in Österreich weiß um die Möglichkeit des freiwilligen Splittings Bescheid. So wurden 2010 bis 2017 nur insgesamt 954 Anträge gestellt (bei insgesamt 3,3 Millionen Menschen, die bei der Pensionsversicherungsanstalt pflichtversichert sind).

Viele Frauen in Österreich verfügen aufgrund von Kinderbetreuungszeiten und Teilzeiterwerbstätigkeit einmal über keine oder nur eine geringe Eigenpension. Oft fallen sie durch eine Scheidung tief. Denn gelingt bei einer Scheidung der Frau nicht der Nachweis, dass den Mann zumindest das überwiegende Verschulden an der Zerrüttung der Ehe trifft, so bekommt sie allenfalls einen Notunterhalt, der meist nur sehr gering bemessen wird. Vorausgesetzt, die Leistung eines solchen Notunterhalts ist dem Mann zumutbar. Frauen, die also jahrelang der Familie zuliebe zurückgesteckt haben, kommen oft nach einer Trennung in sehr demütigende Situationen.

Festschreibung der tradierten Geschlechterrollen

Kritiker sehen das geplante Modell aber negativ. Mancher Ehepartner, der tatsächlich bei der Scheidung die Thematik der geringen Eigenpension der Frau aufgrund von Familienarbeit anerkennt, will für sie lieber in eine private Vorsorge als in ein Pensionssplitting investieren. Das staatliche Pensionssystem war und ist nämlich immer wieder Veränderungen unterworfen, sodass unklar ist, was einmal tatsächlich an staatlicher Pension herauskommen wird. Zudem meinen Kritiker, dass das Pensionssplitting für eine Festschreibung der tradierten Geschlechterrollen sorgen würde, wären doch die Frauen dadurch verleitet, in Teilzeit zu arbeiten oder gar keinem Erwerb nachzugehen. Hier bedarf es eines gesellschaftlichen Umdenkens - und zwar auch jeder und jedes Einzelnen -, dass eine Erwerbstätigkeit für eine Frau sehr wichtig ist.

Kritiker sollten sich hier auch mit der Faktenlage in Deutschland beschäftigen. Denn dort gibt es das Pensionssplitting (geregelt im deutschen Versorgungsausgleichsgesetz) bereits seit 2009, dies jedoch für die gesamte Ehedauer. 48 Prozent aller deutschen erwerbstätigen Frauen arbeiteten 2018 in Teilzeit, fast genauso hoch war der Anteil in Österreich. Das Pensionssplitting hat also keine Auswirkungen auf die Teilzeitquote.

Damit Frauen verstärkt einer Erwerbstätigkeit nachgehen können, ist es wichtig, dass endlich die kostenfreie Kinderbetreuung erweitert wird (Stichwort: Öffnungszeiten Kindergarten, Volksschule, Hort). Ebenso wäre nach deutschem Vorbild für einen Betreuungsunterhalt auch für Lebensgefährten nachzudenken. In Österreich bekommt die Lebensgefährtin zwar Kindesunterhalt, aber keinen Unterhalt für sich selbst (in Abfederung des Verdienstentgangs durch die Betreuung eines kleinen Kindes). Ob nach der Wahl dann tatsächlich in Österreich das verpflichtende Pensionssplitting kommt, erscheint eher ungewiss. Zu oft wurde dies schon in Aussicht gestellt.

Gruselkabinett AMS-Algorithmus

Im Übrigen ebenfalls kurz vor der Wahl ein Modell, welches uns Frauen wirklich aufschreien lassen sollte. Dem Verwaltungsrat des AMS zufolge sollen ab 2020 die Arbeitssuchenden in drei Gruppen geteilt werden, nämlich in leicht, mittel und schwer vermittelbare Arbeitssuchende. Das Computerprogramm ist derzeit im Testbetrieb. Das AMS hatte eine Evaluierungszeit von einem Jahr vorgesehen, nun wurde der Einsatz aber vorzeitig beschlossen. Die Arbeitsförderungsmaßnahmen (wie Weiterbildungsangebote) sind dann von der Gruppenzugehörigkeit abhängig.

© M. Hirsch

Nicht nur, dass die Bestimmung des (den Medien zufolge intransparenten) Algorithmus als solche Menschen und sohin strategischem politischen Denken obliegt, bringt dieses Modell auch eine starke Diskriminierung von Frauen mit sich. Denn Frauen gelten per se als schwerer vermittelbar. So hätte ein junger, gesunder Mann mit österreichischer Staatsbürgerschaft, der im Dienstleistungsbereich arbeiten möchte und nur über einen Pflichtteilsanschluss verfügt, diesem System zufolge eine Jobvermittlungschance von 52 Prozent. Handelt es sich bei ansonsten identer Sachverhaltsangabe jedoch um eine arbeitslose Frau, so reduziert sich die Jobchance auf 49 Prozent. Ebenso nachteilige Berücksichtigung finden Alter und Betreuungspflichten. Im Vergleich: Männer mit Betreuungspflichten sollen keinen Punkteabzug erhalten. All dies zu Lasten der Frauen. Der Super-GAU wäre demnach eine alleinerziehende 50-jährige Mutter aus Simmering (auch Bezirk und Region haben Einfluss aufs Punktesystem).

Es scheint noch unklar, wie der Unterschied der Fördermaßnahmen sich in der Praxis genau gestalten soll. In den Medien ist zu lesen, dass die Frauen dann anstatt Weiterbildungsmaßnahmen in Bewegungsgruppen kommen und mentales Coaching erfahren. Dieser Algorithmus birgt die große Gefahr der Stigmatisierung von Menschen. Benachteiligung findet unter anderem aufgrund von Geschlechtszugehörigkeit statt. "Frau" ist dann definitiv wohl das "falsche" Geschlecht. Menschen werden aufs Abstellgleis gestellt, Vorurteile werden festgeschrieben. Der Mensch wird auf eine statistische Einheit reduziert. An all dem ändert auch nichts der Umstand, dass letztlich die Einordnung zur Gruppe dem jeweiligen AMS-Betreuer vorbehalten sein soll. Denn Menschen wagen es bekanntlich nur selten, die vermeintliche Objektivität einer Maschine in Frage zu stellen.

Nicht nur, dass dieses System meines Erachtens eine nicht hinzunehmende Diskriminierung mit sich brächte, gruselt es mich beim Gedanken an dieses Modell. Denn nun scheint "Die schöne neue Welt" ( erschienen 1932) von Aldous Huxley, mit ihrer Einteilung in Menschenklassen, tatsächlich Realität zu werden. Es kann daher nicht oft genug betont werden, dass es für Frauen immens wichtig ist, einem Erwerb nachzugehen, weil Erwerbstätigkeit im Allgemeinen viele Vorteile bringt:

(Wirtschaftliche) Unabhängigkeit macht frei.

Erwerbstätigkeit ist gut für Geist und Leidenschaft (dass Männer manchmal mit tüchtigen Frauen ein Thema haben, stimmt zwar auch, aber es gibt immer mehr Männer, die eine selbständige Frau sehr, sehr anziehend finden).

Wenn der Mann in Konkurs geht, arbeitslos wird, hat die Frau immer noch ihr eigenes Einkommen.

Sie hat eine eigene Pension.

Das Prinzip der Anspannung: Hat die Frau bei der Scheidung kein Einkommen, könnte aber einem Erwerb nachgehen, und ist der Mann schuld an der Zerrüttung der Ehe, so wird die Frau beim Ehegattenunterhalt auf das Einkommen angespannt, das sie verdienen könnte, auch wenn sie tatsächlich nicht arbeiten geht. Bei der Bestimmung eines Ehegattenunterhalts kommt es dann auf Gesundheitszustand, Ausbildung, berufliche Vorerfahrung etc. an. Mitunter ergibt sich eben aufgrund des Anspannungsprinzips kein nachehelicher Ehegattenunterhalt.

Der nacheheliche Ehegattenunterhalt ruht bei Eingehen einer Lebensgemeinschaft und erlischt bei einer Wiederverehelichung. Diese Rechtsstreitigkeiten um den nachehelichen Ehegattenunterhalt sind oft für die Frauen sehr demütigend, langwierig und kostenintensiv.

Katharina Braun ist Rechtsanwältin in Wien (www.rechtsanwaeltin-braun.at).
© Doris Mitterer

Kann man bei einer Scheidung dem anderen Ehepartner kein Verschulden nachweisen und ist älter oder krank, muss man um einen Notunterhalt betteln (der voraussetzt, dass der Mann ihn sich leisten kann, und der gering bemessen ist).

Viele Frauen rutschen nach einer Scheidung in die Armutsfalle. Keine oder geringe Erwerbstätigkeit bedeutet später auch nur eine geringe Pension - und damit eine Armutsfalle.

Fazit: Es mag zwar jedes Lebensmodell (mit Kind, Vollzeitbeschäftigung mit Kinderbetreuung, Job und Eigenbetreuung der Kinder) seine Schattenseiten mit sich bringen, erwiesenermaßen das schlechteste Modell für eine Frau ist definitiv jenes, keinem Erwerb nachzugehen.