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Teilzeit als Chance

Von Rosina Baumgartner

Gastkommentare
Rosina Baumgartner ist Generalsekretärin des Katholischen Familienverbands Österreichs.
© KFÖ

Mütter mit kleinen Kindern können es niemanden recht machen: Sind sie berufstätig, sind sie Rabenmütter, die - um möglichst bald wieder erwerbstätig sein zu können - ihre Kinder in Betreuungseinrichtungen stecken; bleiben sie daheim, sind sie Hausmütterchen, die ihre Karriere vernachlässigen und aufgrund fehlender Pensionszeiten Armut im Alter riskieren.

Spätestens nach dem Ende der Karenz sollten Mütter wieder in den Erwerb zurückkehren. Das trommeln Frauenorganisationen ebenso wie Wirtschaftskammer, Industriellenvereinigung, Arbeiterkammer und Neos. Um Eltern, insbesondere Müttern, den Wiedereinstieg zu erleichtern beziehungsweise einen Gestaltungsspielraum bei der Arbeitszeit zu schaffen, wurde vor 15 Jahren die Elternteilzeit eingeführt. Eltern, die seit mindestens drei Jahren in einem Betrieb mit mehr als 20 Mitarbeiter/innen beschäftigt sind, haben das Recht, bis zum 7. Lebensjahr des Kindes ihre Arbeitszeit zu reduzieren. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann Elternteilzeit vereinbart werden. Ein Erfolgsmodell, wie vergangene Woche auch eine Studie der Arbeiterkammer zeigte. Der Anteil der erwerbstätigen Mütter stieg - abhängig vom Alter der Kinder - um bis zu 15 Prozent.

Drei von vier Frauen, deren jüngstes Kind zwischen drei und sechs Jahre alt ist, sind erwerbstätig, 63 Prozent davon in Teilzeit. Keine Frage: Teilzeitarbeit fördert den Wiedereinstieg ins Berufsleben, erfolgt in dieser Phase überwiegend freiwillig und stärkt die Wahlfreiheit der Eltern. Nachholbedarf besteht bei den Vätern. Obwohl sich der Teilzeitanteil der Väter mit Kleinkindern mehr als verdoppelt hat, haben erst bescheidene 8 Prozent der erwerbstätigen Väter aufgrund von Betreuungspflichten ihre Arbeitszeit reduziert. Wenn Männer Teilzeit arbeiten, tun sie das hauptsächlich zwecks Weiterbildung.

Teilzeitarbeit aufgrund von Betreuungspflichten darf daher keinen Nachteil für die Pension haben. Was für die Altersteilzeit gilt, muss auch für die Elternteilzeit möglich sein. Bei der Altersteilzeit werden trotz Reduktion der Arbeitszeit die Beiträge zur Pensionsversicherung in voller Höhe weiterbezahlt. Damit sind mit der Altersteilzeit keine pensionsrechtlichen Nachteile verbunden. Warum soll Ähnliches nicht auch für Elternteilzeit gelten? So könnte etwa, wenn bis zum 10. Lebensjahr des Kindes Teilzeit gearbeitet wird, ein auf Vollzeit hochgerechnetes Erwerbseinkommen als Basis für die Pensionsbemessungsgrundlage dienen.

Arbeit in Teilzeit ist nicht nur ein Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sie ist auch Ausdruck von Work-Life-Balance und wird beliebter, weil sie Lebensqualität bringt. Wir brauchen mehr qualifizierte Teilzeitstellen mit höherem Lohn und Stundenausmaß. Warum nicht auch Führungspositionen aufteilen? Wir müssen Teilzeit attraktiver machen und dürfen dabei nicht auf jene vergessen, die gerne mehr arbeiten wollen oder aus finanziellen Gründen müssen. Das muss möglich sein, keine Frage. Doch in Zeiten von Digitalisierung, Rationalisierung und Technisierung ist es Zeit, Arbeit neu zu denken. Warum nicht Betreuungs- und Pflegearbeit als einen Maßstab dafür ansetzen?