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Mehr direkte Demokratie als eine unserer Initiativen

Von Herbert Kickl

Gastkommentare

Es geht um eine Möglichkeit, mit der die Bürger ein Gesetz durchsetzen können.


Entzug der Staatsbürgerschaft von IS-Verbrechern und deren Unterstützern, Sanktionierungsmechanismen gegen die Türkei, Beibehaltung des Einstimmigkeitsprinzips in der EU, ORF-Reform inklusive Abschaffung der Zwangsgebühren, Kopftuchverbot in Schulen bis zum 14. Lebensjahr, das Recht auf Bargeld in der Verfassung - das sind nur ein paar der Initiativen, welche die Freiheitlichen in der neuen Gesetzgebungsperiode bereits gestartet haben. Zwei weitere betreffen den Ausbau der direkten Demokratie und eine Aufwertung des Parlaments.

Mehr direkte Demokratie: Die FPÖ fordert seit Jahren mehr Teilhabe der Bürger an der Gesetzwerdung. Auch als Teil der Regierung stand diese Forderung ganz oben auf unserer Agenda. Bevor sie umgesetzt werden konnte, ließ allerdings die ÖVP die Koalition platzen. Klar ist: Allzu oft werden Anliegen der Bürger negiert. Petitionen, Bürgerinitiativen, Volksbegehren werden im Parlament zwar diskutiert, landen aber, wenn es der Mehrheit im Nationalrat gerade nicht ins politische Konzept passt, in der Rundablage. Deshalb sollen Volksbegehren, die mindestens eine vierprozentige Unterstützung der Stimmberechtigten haben, also ungefähr 250.000 Stimmen, einer verpflichtenden Volksabstimmung unterzogen werden - wenn der Nationalrat sich nicht binnen eines Jahres entschließt, den Inhalt des Volksbegehrens in ein Gesetz zu gießen. Es geht um eine echte Volksinitiative, um eine Möglichkeit, mit der die Bürger ein Gesetz durchsetzen können.

Mehr Parlamentarismus: Der Bundespräsident ist nach der gültigen verfassungsrechtlichen Lage der einzige Repräsentant auf Bundesebene, der direkt gewählt wird. Dies verleiht ihm eine besondere Legitimation und auch eine besonders verantwortungsvolle Position. Seit der Verfassungsreform 1929 kann er die Regierung ernennen. Soweit so gut - oder auch nicht. Denn wenn wir auf die Ereignisse im vergangenen halben Jahr zurückblicken, dann gab es da eine Kurzzeitregierung - nach dem Platzen der türkis-blauen Koalition -, die eines nicht hatte: das Vertrauen der Nationalratsabgeordneten. Diese Kurzzeitregierung wurde von Kanzler Sebastian Kurz und Bundespräsident Alexander Van der Bellen installiert. Sie konnte sich auf keine stabile Mehrheit im Parlament stützen und wurde abgewählt. Genau diese stabile Mehrheit braucht eine Regierung aber. Wozu also ein Vetorecht des Präsidenten respektive die Auswahlmöglichkeit nach seinem Gutdünken und ohne jede Notwendigkeit, sich rechtfertigen zu müssen, wenn wir 183 demokratisch legitimierte Nationalratsabgeordnete haben, welche die Regierung einfach wählen können? Wenn der Kanzler sowie die übrigen Mitglieder der Regierung vom Nationalrat aufgrund eines Vorschlages des Hauptausschusses gewählt werden, stärkt das die Rolle des Nationalrates und verhindert zukünftig die Angelobung von Regierungen ohne Nationalratsmehrheit durch den Bundespräsidenten.

Dieser Zugang ist im Übrigen keine neue Erfindung: Die Stammfassung des Artikels 70 B-VG aus 1920 sah genau das vor, nämlich die Wahl der Bundesregierung durch das Parlament, auch aufgrund eines Vorschlags des Hauptausschusses. So gesehen war diese Verfassung demokratischer und weniger willkürlich als die jetzige.