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Brexit: 2020 geht es erst richtig los!

Von Harald Oberhofer

Gastkommentare

Für die Neuverhandlungen eines Freihandelsabkommens bleibt wenig Zeit.


Harald Oberhofer ist Professor für Volkswirtschaftslehre an der Wirtschaftsuniversität (WU) Wien und forscht am Wifo.
© Roman Reiter / WU

Es ist vollbracht! Die britischen Unterhauswahlen haben Boris Johnson eine komfortable Mehrheit im britischen Parlament beschert. Letzten Freitag hat dieses dem Austrittsvertrag aus der EU zugestimmt. Das Vereinigte Königreich wird die EU am 31. Jänner 2020 um 23 Uhr Londoner Zeit verlassen. Wer jedoch glaubt, dass der Brexit damit bereits Geschichte ist, könnte sich im nächsten Jahr noch täuschen.

Mit dem EU-Austritt beginnt die sogenannte Übergangsfrist. Während dieser Zeit müssen die Briten die Regeln der EU weiterhin einhalten und zum gemeinsamen Budget beitragen. Enden soll diese Frist am 31. Dezember 2020. Bisher hat Johnson eine mögliche Verlängerung dieser Frist ausgeschlossen. Somit bleiben für die Regelung der zukünftigen Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich elf Monate Zeit.

Ein umfassendes Freihandelsabkommen bildet einen maßgeblichen Baustein der zukünftigen Beziehungen. Ein Blick auf bisherige Erfahrungen zeigt, wie wenig Zeit für die Neuverhandlung eines solchen Freihandelsabkommens zur Verfügung steht. Ceta - das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada - wurde länger als sieben Jahre verhandelt. Mehr als zwei Jahre nach dem vorläufigen Inkrafttreten des Abkommens haben erst 13 der 30 Vertragspartner das Abkommen ratifiziert. Das weniger weitreichende Abkommen zwischen der EU und Japan wurde über vier Jahre verhandelt. Vereinbart wurde bisher nur jener Teil des Abkommens, welcher in die ausschließliche Zuständigkeit der EU fällt und somit nicht von den Mitgliedsstaaten ratifiziert werden muss. Übernehmen die Briten und die EU einen Großteil der Regelungen aus solchen bereits bestehenden Abkommen, so könnte die Zeit wohl reichen.

Die Handelsbeziehungen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU weisen allerdings einige Besonderheiten auf, die in den Verhandlungen eine Rolle spielen werden. Neben Fahrzeugen, pharmazeutischen Produkten, elektronischen Geräten und Maschinen importieren die Briten landwirtschaftliche Produkte in einem erheblichen Ausmaß aus der EU und anderen Ländern. Bei Schweinefleisch liegt der Selbstversorgungsgrad des Vereinigten Königreichs etwa bei lediglich rund 60 Prozent. Die EU wird deshalb ein Interesse haben, auch künftig einen freien Zugang zum britischen Agrarmarkt zu erhalten. Umgekehrt ist das Vereinigte Königreich ein Nettodienstleistungsexporteur. Im Jahr 2018 machten die Dienstleistungsexporte rund 41 Prozent aller britischen Exporte in die EU aus. Hiervon entfiel die Hälfte aller Exporte auf Finanzdienstleistungen und andere Unternehmensdienstleistungen. Mit London als weltweites Zentrum solcher Dienstleistungen, wird Johnson hier auf den bestmöglichen Zugang zum EU-Markt drängen. Dies sind aber nur zwei von vielen Aspekten (ArbeitnehmerInnen-Freizügigkeit, Umweltpolitik, Gesundheits- und Sicherheitsstandards), die die Verhandlungen 2020 bestimmen werden. Der zeitliche Rahmen für detaillierte Verhandlungen ist jedoch sehr ambitioniert und so bleibt der Ausgang wieder einmal ungewiss.

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