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Lasst uns in Ruhe mit euren Märchen!

Von Alois Schöpf

Gastkommentare

Das jüngste deutsche Urteil zur Sterbehilfe sollte auch in Österreich für ein Umdenken sorgen.


Die Mühlen des Gesetzes mahlen langsam. Dafür ist die Argumentation der Gerichte konsistent, was dieser Tage zu einem 100-seitigen Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts führte, in dem das Verbot der Sterbehilfe aufgehoben wird. Diesem bemerkenswerten Umdenken der Richterschaft liegt zweifelsfrei auch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 20. Jänner 2011 ("Haas gegen die Schweiz") zugrunde, in dem festgehalten wurde, dass es das unveräußerliche Recht eines Individuums ist, Art und Zeitpunkt des Lebensendes selbst zu bestimmen.

Die Autonomie der Person wird somit gegenüber dem Staat und seinen Gesetzen, vor allem gegenüber totalitären Ideologien und Religionsgemeinschaften enorm aufgewertet. Dass dies keineswegs im Sinne der katholischen Kirche ist, geht aus einer Stellungnahme hervor, die Susanne Kummer, Geschäftsführerin des Instituts für medizinische Anthropologie und Bioethik der österreichischen Bischofskonferenz, wenige Tage vor dem deutschen Urteil in einem Gastkommentar veröffentlichte. Sie spricht in ihrer Stellungnahme von einer "richtig verstandenen Autonomie", wobei sie die Erklärung schuldig bleibt, was darunter zu verstehen ist. Dennoch verlangt sie von einem Staat, der das Fundament seiner Rechtsordnung nicht zerstören möchte, jegliche Beihilfe zur Selbsttötung zu verbieten.

Bevor sie zu diesem intellektuell sehr mäßigen Kern ihrer Argumentation vordringt, befleißigt sie sich der üblichen Dramaturgie kirchenkompatibler Stellungnahmen im Hinblick auf Sterbehilfe. So werden zuerst all jene, denen ein humanes Lebensende ein Anliegen ist, weil sie die Gesetzeslage auch in Österreich als schweren Verstoß gegen fundamentale Menschenrechte betrachten, als missionarisch und geldgierig denunziert und Gerichtsverfahren gegen diese erwähnt, ohne zu ergänzen, dass selbige durchwegs mit Freisprüchen endeten. Ebenso dürfen Schauergeschichten aus der Schweiz, den Niederlanden und den USA nicht fehlen.

Aufzählung von Schauergeschichten

Dabei wird etwa die Sterbehilfeorganisation "Dignitas - menschenwürdig leben - menschenwürdig sterben", deren Aktivität vor allem auf Suizidversuchsprävention ausgerichtet ist, für die Zunahme von Suiziden in der Schweiz verantwortlich gemacht. Ähnliches wird auch von den Niederlanden behauptet. Das souveräne Handeln autonomer Bürger, das naturgemäß statistisch mit steigenden sogenannten Selbstmordraten einhergeht, wird, obgleich Ausdruck bürgerlicher Freiheit, ungeniert als Desaster fehlender psychischer und physischer Unterstützung Schwerstkranker umgedeutet.

Kein Befürworter der Sterbehilfe ist so verblendet, dass er nicht eingestehen würde, wie sehr Fragen eines würdigen und um Autonomie bemühten Lebensendes schwierig und, wie alle vom Menschen getroffenen Regelungen, fehleranfällig sind und auch missbraucht werden können. Hier ist vor dem Hintergrund eines fundierten liberalen Denkens die Kritik kirchlicher Kreise durchaus eine immerwährende Herausforderung, in einem äußerst sensiblen und von vielen Ängsten und Schmerzen gekennzeichneten Verfahren kritikfähig zu bleiben. Dennoch ist die Aufzählung von Schauergeschichten, die sich bei genauerer Recherche ohnehin meist als Fake News herausstellen, als Argumentation gegen die Legalisierung von Sterbehilfe intellektuell zu dürftig. Damit jedoch ist es an der Zeit, die von Frau Kummer eingeforderte "richtig verstandene Autonomie" genauer zu untersuchen.

Frau Kummer ist nicht nur Geschäftsführerin eines Instituts der österreichischen Bischofskonferenz, sondern auch Pressesprecherin von "Opus Dei" und beauftragt, den Internetauftritt dieser Vereinigung zu gestalten. Man kann also mit Fug und Recht davon ausgehen, dass sie in ihrer Argumentation korrekt von den Lehrmeinungen der katholischen Kirche ausgeht, wie sie im katholischen Katechismus festgeschrieben sind. Damit aber wird es möglich, ihre Forderung nach einer "richtig verstandenen Autonomie" im Gegensatz zu der vom deutschen Bundesverfassungsgericht offenbar falsch verstandenen abzugrenzen.

"Jeder ist vor Gott für sein Leben verantwortlich. Gott hat es ihm geschenkt. Gott ist und bleibt der höchste Herr des Lebens. Wir sind verpflichtet, es dankbar entgegenzunehmen und es zu seiner Ehre und zum Heil unserer Seele zu bewahren. Wir sind nur Verwalter, nicht Eigentümer des Lebens, das Gott uns anvertraut hat. Wir dürfen darüber nicht verfügen", heißt es in Punkt 2280 des Katechismus.

Religiöse Marketingstrategie,die nicht der Wahrheit entspricht

Es ist durchaus richtig argumentiert, dass eine autonome Entscheidung über den Zeitpunkt und die Art des eigenen Lebensendes in dem Ausmaß nicht erlaubt sein kann, in dem anerkannt wird, dass nicht der Mensch selbst, sondern Gott der Eigentümer des Lebens des jeweiligen Bürgers ist. Dies findet übrigens auch seinen Ausdruck im animistischen Glauben, dass Gott eine unsterbliche Seele einhaucht und beim Tode wieder abzieht, um nach der leiblichen Auferstehung von den Toten den mit seiner Seele Wiedervereinigten vor das ewige Gericht zu stellen.

Es ist Frau Kummer durchaus vorzuwerfen, dass sie diesen gleichsam intrinsischen Grund, aus dem heraus die an sich der Nächstenliebe verpflichtete christliche Religion unmenschliches Leiden in Kauf nimmt, nicht offen darlegt. Grund hierfür dürfte sicherlich der Umstand sein, dass solche religiös begründeten Einlassungen in der Öffentlichkeit ebenso wie etwa die kirchliche Sexualmoral auf wenig Verständnis stoßen würden, zumal sie naturwissenschaftlichen Erkenntnissen speziell der Hirnforschung diametral widersprechen.

Da rettet man sich schon lieber in die auch von ihren Kolleginnen und Kollegen fleißig beanspruchte Marketingstrategie, wonach "Menschen an der Hand und nicht durch die Hand anderer" sterben sollen, wobei auch dieser schöne Satz, wie es im Marketing üblich ist, nicht der Wahrheit entspricht: Bei "Dignitas" etwa müssen Sterbewillige das Sterbemittel Natrium-Pentobarbitat sehr wohl selbst einnehmen. Und man verlegt sich auf Angstszenarien, wonach eine Liberalisierung der Sterbehilfe in Österreich dazu führen würde, dass Alte und Kranke genötigt würden, sich umbringen zu lassen, und die Suizidraten nach oben schnellen würden. Dazu ist es in Staaten, in denen die Sterbehilfe erlaubt ist, nie gekommen, zumal es, wie schon andeutet, auf eine Fehldeutung der Statistiken hinausläuft, wenn die Möglichkeit des selbstbestimmten Sterbens unter der Rubrik "Selbstmord" eingeordnet wird.

Fazit: In einem liberalen Staat hat Frau Kummer als selbstbestimmte Bürgerin selbstverständlich in gleicher Weise das Recht, an ihrer katholischen Lehre festzuhalten, wie sie anderen Mitbürgern das Recht nicht abzusprechen hat, diese Lehre in das Reich Grimm’scher Hausmärchen zu verweisen. Vielleicht wäre es auch in Österreich langsam Zeit, anzuerkennen, dass es Leute gibt, die anders denken und denen nicht per Gesetz Lehrmeinungen von Religionsgemeinschaften aufgezwungen werden dürfen.