Zum Hauptinhalt springen

Bei den Corona-Maßnahmen auf den gemeinnützigen Sektor nicht vergessen!

Von Werner Raza

Gastkommentare
Werner Raza ist Leiter der Österreichischen Forschungsstiftung für Internationale Entwicklung (ÖFSE).
© ÖFSE

Das 38-Milliarden-Euro-Hilfspaket der Bundesregierung wird zurecht gelobt. Allerdings fehlen noch zielgerichtete Unterstützungsmaßnahmen für die für Österreichs Zivilgesellschaft so zentralen gemeinnützigen Organisationen. Diese Lücken gehören rasch geschlossen.


In Öffentlichkeit und Politik besteht zuweilen der Eindruck, dass Non-Profit-Organisationen (NPOs) wie zum Beispiel Vereine, Stiftungen nach dem Bundestiftungs- und Fondsgesetz oder gemeinnützige GmbHs als Empfänger öffentlicher Förderungen von der Corona Krise gar nicht betroffen wären. Dieses Bild entspricht aber seit geraumer Zeit nicht mehr der Wirklichkeit. Die meisten NPOs, egal ob im Sozial-, Kultur-, Bildungs- oder Umweltbereich tätig, weisen Mischfinanzierungen auf. Diese bestehen aus öffentlichen Förderungen, privaten Spenden und Einnahmen aus im weiteren Sinn unternehmerischer Tätigkeit. Unternehmerische Tätigkeit ist vor allem für jene NPOs wichtig, die keinen ausgeprägten Spendenmarkt zur Finanzierung anzapfen können, wie zum Beispiel im Bildungs- oder Kulturbereich. Die Erwirtschaftung von Einnahmen aus Spenden oder unternehmerischer Tätigkeit ist vor allem aus zwei Gründen notwendig: Zum einen, um Eigenfinanzierungsanteile für öffentliche Förderungen darstellen zu können. Zum anderen, um über Jahre stagnierende Fördervolumina angesichts steigender Kosten kompensieren zu können. Der Entfall dieser Einnahmen bzw. ihr Einbruch infolge der Corona Krise kann für die Organisationen existenzgefährdend sein. Jene Einrichtungen, die die erforderlichen Eigenmittel bislang über Spenden lukrierten, müssen derzeit mit dem Einbruch des Spendenmarktes rechnen.

Ebenso ist aus heutiger Sicht nicht auszuschließen, dass es aufgrund der Corona Krise für viele gemeinnützige Organisationen zu Kürzungen von öffentlichen Förderungen kommen wird, wenn geförderte Aktivitäten nicht planmäßig durchgeführt werden können. Nur die Kunst- und Kulturstaatssekretärin Ulrike Lunacek hat bislang für ihren Bereich explizit ausgeschlossen, dass es zu Förderkürzungen im laufenden Jahr aufgrund nicht-vereinbarungsgemäßer Umsetzung von Förderverträgen kommt.

Finanzielle Unterstützung: für gemeinnützige NPOs besonders wichtig!

Auch für gemeinnützige Organisationen stellt die derzeitige Situation daher eine Herausforderung für deren Liquidität und finanzielle Gesundheit dar. Umsätze aus unternehmerischer Tätigkeit brechen ein, Förderungsauszahlungen beziehungsweise der Abschluss neuer Förderverträge verzögern sich. Liquiditätsreserven gibt es aufgrund geringen Eigenkapitals und des ohnehin sehr beschränkten Zugangs zu Bankkrediten kaum. Die von der Regierung verkündeten Liquiditätshilfen und finanziellen Unterstützungen schließen bislang gemeinnützige Organisationen weitgehend aus. Die Corona Kurzarbeit steht zwar NPOs auch offen. Die Nutzung stellt für NPOs mit öffentlichen Förderungen aber auch ein Risiko dar. Ist nämlich der unternehmerische Bereich nicht klar vom geförderten Bereich einer Organisation abgrenzbar, könnten öffentliche Fördergeben die erhaltene AMS Unterstützung als auf den Fördervertrag anwendbare Drittmittel werten, oder alternativ als Indiz dafür, dass der Fördervertrag nicht vollumfänglich erfüllt wurde.

Für die anderen Hilfsinstrumentarien der Regierung ist zu konstatieren, dass NPOs grosso modo außen vor bleiben. Zum Beispiel gelten die AWS Überbrückungsgarantien nur für gewerbliche und industrielle Klein- und Mittelbetriebe (KMUs), die Betriebsmittelkredite der Oesterreichischen Kontrollbank nur für Exporteure, und der Härtefallfonds des Wirtschaftsministeriums richtet sich an Familienbetriebe, Selbstständige und Ein-Personen-Unternehmen (EPUs). Der neu aufgelegte und mit 15 Milliarden Euro üppig dotierte Corona-Hilfsfonds des Finanzministeriums will Unternehmen und Branchen, die durch die Corona Maßnahmen besonders betroffen sind – zum Beispiel in der Gastronomie oder im Tourismus – Unterstützung zuteilwerden lassen. Einzig die Stundungsmöglichkeiten beim Finanzamt bzw. der Sozialversicherung sind auch für gemeinnützige Organisationen zugänglich.

Die mangelnde Berücksichtigung von NPOs gilt auch für die bislang von der Wiener Landesregierung bekannt gegebenen Maßnahmen. Eine kurze Recherche dazu zeigt, dass erstens die Wiener Kreditbürgschafts- und Beteiligungsbank AG ihre Bürgschaften nur für kleine und mittlere Unternehmen bzw. Unternehmungen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Wien zur Verfügung stellt; zweitens der Notlagenfonds für Ein-Personen-Unternehmen und Kleinstunternehmen nur für Mitglieder der Wirtschaftskammer Wien offen steht, was die meisten NPOs ausschließt; drittens die von der Wirtschaftsagentur Wien angebotene und mittlerweile bereits ausgeschöpfte Unterstützung zur Einrichtung von Homeoffice "Rechtsträger, die überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanziert werden und nicht plausibel nachvollziehbar darlegen können, dass die Gewährung einer Förderung im Rahmen dieser Richtlinie nicht zu einer Substituierung anderer öffentlicher Mittel führt", sowie Stiftungen ausschließt. Für NPOs, zumindest soweit sie subventionierte Vereine sind, ist der Zugang damit zumindest erschwert, gemeinnützige Stiftungen sind explizit ausgeschlossen.

Fazit: Hilfe für gemeinnützigen Sektor nicht vergessen!

Im gemeinnützigen Sektor in Österreich sind tausende Organisationen unterschiedlicher Größenordnung und rund 250.000 Beschäftigte tätig. Klar ist, dass ohne zielgerichtete und rasche Gegenmaßnahmen die Corona Krise gerade in diesem Sektor zahlreiche Opfer fordern wird, vor allem unter den kleineren Einrichtungen. Es droht die dauerhafte Ausdünnung eines zentralen Teils der österreichischen Zivilgesellschaft. Ein auf die Situation der gemeinnützigen Organisationen abgestimmtes NPO-Krisenpaket ist daher dringend notwendig. Es bleibt zu hoffen, dass die dazu laufenden Verhandlungen rasch erfolgreich abgeschlossen werden.