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Ein unsinniger Umweg des Geldes

Von Raimund Dietz

Gastkommentare
Raimund Dietz ist Wirtschaftswissenschafter, Geld- und Systemtheoretiker. Er war am Wiener Institut für Internationale Wirtschaftsvergleiche tätig.
© privat

Ein Plädoyer zur Aufhebung des Verbots der direkten Staatsfinanzierung.


Jedes Land auf der Welt leidet unter dem Verbot der Staatsfinanzierung durch die Zentralbank. Im Euroraum ist dieses Verbot in Artikel 123 des Vertrags von Lissabon fixiert. Da dieses Verbot sinnlos ist, finden Zentralbanken - auch die EZB - Wege, es zu umgehen. Zum Beispiel, indem sie den Geschäftsbanken Geld leihen, das diese den Staaten leihen - ein unsinniger Umweg. Würden die Zentralbanken den Staat direkt finanzieren, würde dem Staat keine Schuld entstehen. So aber findet die Finanzierung über den Umweg des Geschäftsbankensystems statt, was dazu führt, dass sich der Staat gegenüber den Geschäftsbanken verschuldet. Ein gutes Geschäft für die Geschäftsbanken, ein schlechtes für den Staat. Er, der für die Stabilität der Währung verantwortlich ist, muss sich das Geld von den Geschäftsbanken besorgen und dafür auch noch Zinsen zahlen. Dümmer und verschwenderischer kann man mit Geldmitteln kaum umgehen.

Die Klage, welche die Beschwerdeführer beim deutschen Bundesverfassungsgericht einreichten, richtete sich dagegen, dass die EZB das Verbot der Staatsfinanzierung trickreich und in großem Umfang umgeht. Die EZB soll gezwungen werden, das Verbot der Staatsfinanzierung buchstabengetreu einzuhalten.

Damit aber käme das System der Europäischen Zentralbank vom Regen in die Traufe. Im Regen stand es wegen des Verbots seit eh und je. Ex-EZB-Präsident Mario Draghi war so clever, es zu unterlaufen, wobei er den Anschein aufrechtzuerhalten verstand, sich an Regeln zu halten. Die Politik, der die Handlungsmöglichkeiten insbesondere nach der Finanzkrise ausgegangen waren, war ihm für diese Spitzbubenleistung dankbar und sah über den Rechtsbruch gerne hinweg. Den Klageführern, die vor allem aus der kleinbürgerlichen AfD kommen, passte das nicht. Ihre Klage ist auf buchstabengetreue Einhaltung der an sich unsinnigen Regel gerichtet. Nach dem Karlsruher Entscheid steht die Politik nun vor der Wahl, die unsinnige Regel ernst zu nehmen und das Gesamtsystem zu gefährden, weil sie damit der EZB die Möglichkeit nähme, Finanzmittel zur Systemrettung locker zu machen - oder aber das Verbot der direkten Staatsfinanzierung zu kippen und es durch ein sinnvolleres Regelwerk zu ersetzen. In diesem Fall könnte die EZB den ihr zustehenden Freiraum in transparenter Weise nutzen und finanzielle Mittel für unumgängliche Gemeinschaftsaufgaben, die kein Staat zu stemmen in der Lage wäre, bereitstellen: etwa die besonders von der Corona-Krise betroffenen Länder zu unterstützen oder den Aufbruch in eine gute Zeit danach durch sinnvolle Gemeinschaftsprojekte mitzufinanzieren. Allen wäre geholfen und Europa aus dem Schlimmsten heraus. Dürfte die EZB transparent helfen, zögen die Maßnahmen nicht die unverhältnismäßigen Schäden der bisherigen Maßnahmen der EZB nach sich. Diese Folgeschäden hat das Höchstgericht zu Recht als unverhältnismäßig moniert.