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Eine wichtige Lehre aus der Corona-Krise

Von Wolfgang Schmale

Gastkommentare
Wolfgang Schmale ist Professor für Geschichte der Neuzeit an der Universität Wien und forscht zur Geschichte der Grund- und Menschenrechte. Er ist Mitglied der Österreichischen Liga für Menschenrechte und führt auf seinem Blog ein Corona-Tagebuch (https://wolfgangschmale.eu).
© privat

Politik muss in ein neues Verhältnis zu den Menschenrechten gesetzt werden.


Aus den vergangenen zwei oder drei Monaten, die ganz im Zeichen der Bekämpfung der Corona-Pandemie standen, können wir alle miteinander viel lernen. Die augenblickliche Phase, in der Beschränkungen aller Art Schritt für Schritt aufgehoben werden, erlaubt auch geistiges Durchatmen, das wir nutzen sollten, um ambitioniert über das künftige Verhältnis von Politik und Menschenrechten zu diskutieren.

Es geht nicht nur darum, ob die Einschränkungen der Menschenrechte verfassungskonform und verhältnismäßig waren. Viel grundsätzlicher wäre zu fragen, ob wir uns, frei nach Immanuel Kant, durch selbstverschuldete Unmündigkeit in die Situation gebracht haben, dass Menschenrechte eingeschränkt werden mussten, um eine Krise zu beherrschen. Es gibt ja noch mehr Krisen: den Klimawandel etwa. Wer garantiert, dass nicht bald eine Situation entsteht, in der wieder diese Rechte eingeschränkt werden - zum Wohlergehen aller, wie das zentrale Argument lautet?

Wir alle kennen die französische Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte vom August 1789. Artikel 2 hält fest, dass "das Ziel jeder politischen Vereinigung die Erhaltung der natürlichen und unveräußerlichen Menschenrechte" sei.

Rechts- und verfassungsgeschichtlich stehen die europäischen Demokratien in dieser Tradition. Es gehört geradezu zu den Gemeinplätzen, auf die Ursprünge unseres Rechtsstaats, unserer Demokratie, unserer auf Menschenrechten gründenden Verfassung in der Aufklärung des 18. Jahrhunderts zu verweisen, deren Produkt die Erklärung von 1789 ist - ebenso wie die amerikanischen Erklärungen, etwa die "Virginia Bill of Rights" von 1776.

Aber stehen wir tatsächlich noch in dieser Tradition? Wenigstens der Debatte halber sollte einmal alles politische Handeln daraufhin befragt werden, ob es mit dem Ziel einer jeden politischen Vereinigung, die Menschenrechte zu erhalten, (noch) vereinbar ist.

Ein einziges Beispiel: Unter dem Druck der Schließung von Schulen, Universitäten, Behörden und Betrieben gab es eine Art Zwangsdigitalisierung (Homeoffice, Distance Learning). Freiheitsfördernd, menschenrechtsfördernd war dies in keiner Weise, im Gegenteil. Wir waren nicht darauf eingerichtet, aber nun sind wir klüger und können welche Art von Digitalisierung auch immer im Licht dieser Erfahrungen daraufhin überprüfen, wie eine Beförderung von Freiheiten, von Menschenrechten, damit verknüpft werden kann.

Nicht gegen Menschenrechte zu verstoßen, ist das eine Notwendige, aber diese im Sinne des zentralen Ziels des Staats bewusst in veränderten Situationen zu erhalten, ist mehr, es ist das andere Notwendige. Was somit lernbar ist aus der Corona-Krise: Wir sollten wieder intensiver fragen, welche Unterlassungen zur Einschränkung oder Aufhebung von Grundfreiheiten führen würden, wenn wir darauf vergessen, eben diese Frage rechtzeitig zu stellen, also nicht erst, wenn die Krise da ist. Wir können aus der Corona-Krise lernen, dass eine neuerliche und bewusste Ausrichtung politischer Ziele an den Grund- und Freiheitsrechten, an den Bürgerrechten, an den Menschenrechten, ein ausgezeichneter Hebel für eine zukunftsfähige Politik ist.