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Die große Begriffsverwirrung

Von Ralph Janik

Gastkommentare

Was hinter "Flüchtlingen", "Migranten", "Kindern" und "unbegleiteten Minderjährigen" steht.


Beim Thema Migration tobt auch ein Krieg der Worte. Die einen sprechen von "Flüchtlingen", die anderen von "Migranten". Dazu kommen "Asylwerber" (in Österreich) beziehungsweise "Asylbewerber" (in Deutschland). Im Zusammenhang mit Moria wird außerdem von "Kindern" und "unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen" gesprochen. Anlass für eine kleine rechtliche Einordnung.

Alles fließt, auch in der Sprache. In den 1990ern las man noch regelmäßig von "Asylanten". Irgendwann wurde dieser im Regelfall abschätzig gemeinte Begriff aus dem medialen Wortschatz verbannt. Die richtige Wortwahl ist seitdem aber nicht einfacher geworden. Wer ist Flüchtling? Aus rechtlicher Sicht scheint die Sache eigentlich einfach, jedenfalls auf den ersten Blick. Die Genfer Flüchtlingskonvention - sozusagen die Magna Carta des Flüchtlingsrechts - definiert den Begriff relativ eindeutig: Wer aus "wohlbegründeter Furcht" vor Verfolgung "aus Gründen der Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder der politischen Gesinnung" sein Heimatland verlassen hat und dahin auch nicht zurückkehren kann oder will (die weiteren juristischen Details, etwa rund um die Ausschlussgründe, lassen wir an dieser Stelle einmal weg), ist ein Flüchtling.

Das Asylverfahren im jeweiligen Ziel- oder Aufnahmeland bestätigt die Flüchtlingseigenschaft also lediglich: Sie wird nicht erst durch die Anerkennung als Flüchtling begründet, sondern liegt bereits ab dem Zeitpunkt vor, ab dem sich jemand aus den oben genannten Gründen außerhalb des eigenen Staats befindet. Juristisch spricht man hier von einer deklarativen (im Gegensatz zur konstitutiven Wirkung). Ob man sich in einem "sicheren Land" befindet oder solche auf dem Weg ans gewünschte Ziel durchquert hat, ändert daran übrigens auch nichts - entscheidend sind das Verlassen und der Verbleib außerhalb der Heimat.

Keine allgemein akzeptierte Definition für "Migranten"

Anders verhält es sich beim Begriff "Migranten" - hier gibt es keine allgemein akzeptierte völkerrechtliche Definition. Im UN-Migrationspakt - manche mögen sich noch an die hitzigen Debatten rund um Österreichs Nicht-Beitritt erinnern - ist lediglich von der "Weiterentwicklung und Anwendung der statistischen Definition des Begriffs ‚internationaler Migrant‘" die Rede. Diese und ähnliche Dokumente zielen dabei jedenfalls auf jene ab, die ihre Heimat aufgrund der dortigen misslichen Lage verlassen, ohne jedoch individuell verfolgt zu werden. Allerdings sind Flüchtlinge auch Migranten. Umgekehrt sind nicht alle Migranten Flüchtlinge.

Um die Sache noch komplizierter zu machen, gibt es aber auch einen weiteren Migrationsbegriff, wie er von der Internationalen Organisation für Migration verwendet wird: Menschen, die "aus unterschiedlichen Gründen temporär oder dauerhaft von ihrem gewöhnlichen Aufenthaltsort innerhalb eines Landes oder über internationale Grenzen wegziehen" - diese Definition umfasst also auch Schlüsselarbeitskräfte, sogenannte Expats, ja selbst (Erasmus-)Studierende. Für die aktuelle Flucht- und Migrationsdebatte ist er insofern nur wenig hilfreich.

Damit aber noch nicht genug: Schließlich spielt auch das Alter eine Rolle. Für junge Menschen gelten schließlich Sonderbestimmungen, im Völkerrecht gibt es eine eigene Kinderrechtskonvention, im EU-Asylrecht gelten beispielsweise andere Regeln für die Zuständigkeit für Asylanträge. Dabei mag der Begriff des Kindes manche überraschen: Während in Österreich fünf Bundesländer zwischen "Kindern" und "Jugendlichen" unterscheiden (in Salzburg gilt man bis zum 12. Geburtstag als Kind, in den übrigen vier Bundesländern bis 14 Jahre; Jugendlicher ist man wiederum bis zum 18. Geburtstag), gilt man völkerrechtlich bis zum 18. Geburtstag als Kind. Im europäischen Asylrecht greift bis zu dieser Altersgrenze wiederum der Begriff des "(unbegleiteten) Minderjährigen". Was also sagen?

Polarisierung zeigtsich in der Sprache

So viel zur grauen Theorie. In politischen Debatten - sei es durch Regierungsmitglieder, Parteien oder auch in privaten Diskussionen aller Art - sieht die Sache wieder anders aus. Die Polarisierung zeigt sich dabei auch in der Sprache. Wer für die Aufnahme von "Kindern" aus Moria plädiert, bekommt bisweilen zu hören, eigentlich handle es sich um "Jugendliche", wobei gerne am Alter gezweifelt wird. Bei der Verwendung des Begriffs "Flüchtlinge" wiederum erfolgt oft der Einwand, man wisse ja (noch) nicht, wie viele der dort lebenden Menschen wirklich individuell verfolgt werden. Umgekehrt schwingt bei der Verwendung des Wortes "Migranten" (oder gar "Wirtschaftsmigranten") der Eindruck mit, man erkenne die Notlage der Betroffenen nicht an.

Die salomonische Lösung findet man bei der UNO. Diese spricht von "Flüchtlingen und Migranten" (etwa in der "New Yorker Erklärung" von 2016). So einfach könnte es sein.