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Ist der AUA-Deal wirklich so gelungen?

Von Katharina Braun

Gastkommentare

Manche Aussagen sind mangels evidenzbasierter konkreter Angaben nicht überprüfbar.


Schon oft konnte mit einer guten Fragestellung so manche Unschlüssigkeit oder auch Unwahrheit aufgedeckt werden. Damit der Fragende nicht im trüben Gewässer fischt, bedarf es vorliegender Informationen und Fakten. An diesen Informationen fehlt es jedoch oft. Selbst den mit der Materie sich befassenden Parlamentsabgeordneten fehlen wesentliche Informationen.

So zeigt sich etwa anhand der parlamentarischen Anfragen zum AUA-Deal, dass selbst den Abgeordneten unklar ist, ob und wenn nein, warum nicht, die staatliche Unterstützung in Millionenhöhe die Kosten der Kurzarbeit beinhaltet. Denn ein großer Teil der Belegschaft soll bis ins erste Quartal 2022 in Kurzarbeit bleiben. Der Anfrage (2680/J) zufolge könnten hierdurch für den österreichischen Steuerzahler weitere Kosten bis zu 550 Millionen Euro entstehen. Unbekannt ist auch der Wert der Flugzeuge im Eigentum der AUA, die der Besicherung des von Österreich gewährten Kredits in Höhe der kolportierten 300 Millionen Euro dienen. Ein Schätzgutachten dazu ist der Öffentlichkeit nicht bekannt.

In Deutschland stehen Boni erst gar nicht zur Debatte

Weiters stellt sich die bis dato ebenfalls unbeantwortete Frage, ob Österreich seine staatliche Unterstützung mit denselben Bedingungen wie der deutsche Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) - der implementiert wurde, um die Wirtschaft in Folge der Corona-Pandemie zu stabilisieren - verbunden hat. Denn während in Österreich das Thema Boni bei der AUA für Aufregung sorgte, ist im Rahmenvertrag des deutschen WSF mit der Lufthansa vom Juni 2020 bereits auf Seite 16 ganz klar geregelt, dass, solange die Lufthansa Stabilisierungsmaßnahmen in Anspruch nimmt, Organmitgliedern keine Boni, andere variable oder vergleichbare Vergütungsbestandteile gewährt werden dürfen. Auf Seite 19 sind die entsprechenden Vertragsstrafen geregelt.

Bei der Verlautbarung des AUA-Deals in Österreich hieß es, dass mit staatlicher Unterstützung eine Vielzahl an österreichischen Arbeitsplätzen abgesichert werden konnten. Seitens des AUA-Vorstands ist hingegen zu hören, dass die AUA zwar dauerhaft gerettet sei, man aber zu viel Personal habe.

Vage Antworten auf die parlamentarischen Anfragen

Während Medienberichten zufolge selbst die Swiss mit einer Rückkehr des Normalbetriebs von 2019 nicht vor 2024 rechnet, meint das AUA-Management, dass davon ausgegangen werde, bis 2022 bereits wieder 80 Prozent des früheren Unternehmensergebnisses zu erreichen, und dass ein Großteil des benötigten Personalabbaus von gesamt 1.100 Mitarbeitern durch natürliche Fluktuation erfolge. Diese Aussagen sind mangels evidenzbasierter konkreter Angaben nicht überprüfbar.

Sehr vage fallen die Antworten auf die parlamentarischen Anfragen aus. In diesen verweist das Wirtschaftsministerium einmal mehr darauf, dass durch den AUA-Deal das Drehkreuz Wien für die kommenden zehn Jahre mit Standort und Marke gesichert wurde. Konkret heißt es dazu: "Bis 2030 wird das Drehkreuz Wien proportional zu München, Frankfurt und Zürich weiter entwickelt werden." Es fehlt jedoch ein Hinweis darauf, wie diese Standortgarantie genau ausgestaltet wurde. Nicht erkennbar ist, an welche genauen Bedingungen (inklusive Vertragsstrafen für den Fall der Nichteinhaltung) die Gewährung der staatlichen Unterstützung geknüpft wurde.

Meines Erachtens wäre es geboten, den AUA Verhandlungsdeal der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, so wie überhaupt endlich das Informationsfreiheitsgesetz beschlossen werden sollte.