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Genehmigungsverfahren als Gefahr für die Volkswirtschaft

Von Alexander Biach

Gastkommentare

Wie Genehmigungsprozesse zu Infrastrukturvorhaben tatsächlich beschleunigt werden können.


Derzeit befinden wir uns in der schlimmsten Wirtschaftskrise seit dem Zweiten Weltkrieg. Die Folgen der Corona-Pandemie ziehen eine Spur der Verwüstung durch alle Volkswirtschaften. Es rollt eine Insolvenzwelle von biblischem Ausmaß auf uns zu. Wirtschaftseinbruch, Wohlstandsverlust und Massenarbeitslosigkeit drohen die Grundfeste unserer Gesellschaft zu erschüttern. Schon jetzt ist jeder sechste Wiener, jede sechste Wienerin in erwerbsfähigem Alter arbeitslos. Da kann es aktuell nur eines geben: Mit allen Mitteln dagegenhalten, in einer überparteilichen Allianz aus Wirtschaft, Politik, Sozialpartnerschaft, Interessenverbänden, NGO und Gesellschaft.

Ein erfolgreiches Programm zur Bewältigung der Situation kann aus meiner Sicht nur über große Investitionen in den Standort führen. Klotzen nicht kleckern muss hier die Devise lauten. Wann, wenn nicht jetzt, ist der richtige Zeitpunkt, unsere Infrastruktur zu modernisieren, auszubauen und zukunftsfit zu machen. Alleine in Wien stehen öffentliche Infrastrukturprojekte im Ausmaß von rund 6 Milliarden Euro an. Dazu zählen der Ausbau des öffentlichen Verkehrsnetzes, der Bau des Lobautunnels oder etwa die Sanierung und Revitalisierung heruntergekommener Grätzel quer durch die Stadt. Würde man hier morgen beginnen, brächte das alleine in der Bauphase knapp 50.000 Arbeitsplätze.

Auch private Projektentwickler wollen investieren. Die Signale stehen auf Grün, wenn es darum geht, mehr Public-Private-Partnership in der Infrastruktur zu ermöglichen. Allerdings stehen alle Projektwerber vor der kolossalen Hürde, die sich Genehmigungsverfahren nennt. 55 Jahre für die finale Genehmigung zum 380-kV-Leitungsring, seit 20 Jahren warten wir in Wien auf die Entscheidung zum Lobautunnel. Nicht einmal auf Godot würde man so lange warten. Denn es sind Jahrzehnte, die uns als Volkswirtschaft im internationalen Standortwettbewerb abgehen. Und es sind Milliardeninvestitionen, die in der Warteschleife hängen. Alleine von den großen privatwirtschaftlichen Projektentwicklern Österreichs liegen derzeit rund 25 Milliarden Euro Investitionen in Genehmigungsverfahren. Das können wir uns schlicht und ergreifend nicht länger leisten.

Fehlender Mut zur Entscheidung

Selbstverständlich sollen weiterhin alle Seiten - Umwelt, Klima, Wirtschaft, Gesellschaft - in die Verfahren eingebunden werden. Klar ist aber auch, dass die Verfahren beschleunigt werden müssen. Das Team des Wiener Standortanwalts hat die Verfahren in der Praxis analysiert. Und es zeigt sich, dass Verzögerungen und endlos scheinende Verfahren oft auf den fehlenden Mut zur Entscheidung zurückzuführen sind. Konkret betrifft dies sowohl UVP-Großverfahren oder Anlagengenehmigungen als auch kleinere Projektverfahren.

Die genehmigende Behörde trifft in aller Regel dann eine Entscheidung über den Bau eines Projektes, wenn alle entscheidungsrelevanten Fakten festgestellt wurden. Doch wann ist dies tatsächlich der Fall, wurde vielleicht nicht doch noch etwas vergessen? Beamter Hinsichtl, Sachverständiger Rücksichtl, bitte übernehmen! Denn ob bestimmte Fakten und Daten für die Genehmigungsentscheidung von Bedeutung sind, bestimmt nach den Verfahrensgesetzen die verfahrensleitende Behörde, respektive der oder die damit beauftragte Bedienstete. Und so beginnt das große Zaudern vor dem Verfahrensabschluss.

Sachverständige entscheiden

Hinzu kommt, dass die Behördenvertreter oft nicht selbst über ausreichendes Fach- oder Sachwissen - insbesondere in den Disziplinen Technik, Naturwissenschaften und Medizin - verfügen. Weshalb dann in den Verfahren amtliche oder nicht amtliche Sachverständige beratend und unterstützend beigezogen (§ 52 Abs. 1 AVG) werden. Der Sachverständigenbeweis gilt verfahrensrechtlich als ein besonderes Beweismittel, das Gutachten unterliegt der freien Beweiswürdigung durch die Behörde.

Ein generelles Problem der Beweiswürdigung von Sachverständigengutachten und der damit einhergehenden generellen dominierenden Stellung des Sachverständigen im Verfahren ist wohl darin zu sehen, dass die Behörde oftmals außerstande ist, das Sachverständigengutachten auf dessen Wahrheitsgehalt zu überprüfen. Insbesondere wenn das Gutachten wie in den meisten Fällen detailliertes Spezialwissen enthält. Die Entscheidung der Behörde folgt deshalb oft dem Sachverständigengutachten.

Im Umkehrschluss heißt das aber, dass der Sachverständige die Entscheidung trifft und nicht die Behörde. Die freie Beweiswürdigung reduziert sich damit auf null. Gerade die Sorge vor einer Haftung bringt Behördenvertreter dazu, anstatt das Verfahren zu beenden und nach bestem Wissen und Gewissen eine Entscheidung zu treffen, doch noch weitere Fragen - auch wenn sie eigentlich nicht mehr wesentlich sind - durch Sachverständige abklären zu lassen. Diese Praxis wird durch immer neue Beweisanträge von am Verfahren teilnehmenden Parteien, die dem Vorhaben zumeist kritisch gegenüberstehen, noch erheblich unterstützt und befeuert. Auch die Sachverständigen finden sich in dieser Mühle wieder: Aus Sorge, irgendetwas übersehen zu haben und damit haftbar zu werden, enden Gutachten und Stellungnahmen nicht selten in haarspalterischen und detailverliebten Ausführungen. Gedient ist damit allerdings wirklich niemandem.

Angst vor einer Haftung nehmen

Es muss also gelingen, der Behörde und den am Genehmigungsverfahren beteiligten Personen die Angst vor einer Haftung zu nehmen. Erst dann wird es gelingen, viele Verfahren deutlich zu verkürzen. Möglich werden soll das durch mehrere Verbesserungen. So braucht es laufende und bessere Aus- und Weiterbildung der verfahrensleitenden Behördenvertreter und der Amtssachverständigen. Das Informationsgefälle zwischen der Behörde und dem Sachverständigen muss sich deutlich verringern, sodass die Behörde selbst in der Lage ist, das Gutachten inhaltlich nachzuvollziehen und damit zu würdigen.

Das kann beispielsweise über eine Spezialisierung der verfahrensleitenden Behördenvertreter auf bestimmte Anlagentypen erfolgen. Dabei verfügt der Verfahrensleiter idealerweise über eine technische Grundschulung, versteht die Anlagentype und kann selbständig Fragen stellen und Lösungen erarbeiten. Deshalb sollten keine frischen Ausbildungsjuristen alleinverantwortlich beispielsweise in Betriebsanlagengenehmigungsverfahren eingesetzt werden.

Ganz wesentlich erscheint mir die Einschränkung der Regressmöglichkeit bei Fehlurteilen auf vorsätzliches Handeln und gleichzeitig sollen den Verfahrensleitern eine Art Haftpflichtversicherung zur Verfügung stehen. Und um Ordnung ins Sachverständigenwesen zu bringen, wäre es eine gute Entscheidung, eine eigene Landesdienststelle, die alle - derzeit über die verschiedensten Abteilungen verstreuten - Amtssachverständigen bündelt, ins Leben zu rufen. Zusätzlich wären bundesländerübergreifende Sachverständigenpools für Spezialthemen (wie Chemie, Seveso-Betriebe oder Strahlenschutz) sinnvoll.

All diese Maßnahmen würden einen Beitrag leisten, um Genehmigungsverfahren in Österreich spürbar schneller abschließen zu können. Die Politik ist hier am Zug. Das ist sie den Menschen, die hier leben und arbeiten (wollen), einfach schuldig.