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Das Netz ist für alle da

Von Niklas Lenz

Gastkommentare
Niklas Lenz ist Geschäftsführer des Softwareanbieters und digitalen Dialogmarketing-Experten eyepin.
© Christoph Adamek

Warum digitale Barrierefreiheit kein Nischenthema ist.


Der 3. Dezember ist der Internationale Tag für Menschen mit Behinderungen. Ein guter Zeitpunkt, um die Bedeutung von Barrierefreiheit im Web und in Apps zu unterstreichen. Welche Regeln gibt es und woran sollten sich Anbieter bei der Umsetzung ihrer digitalen Inhalte orientieren?

20,5 Prozent der Österreicher haben laut Sozialministerium eine Behinderung. Dies sind mehr als 1,3 Millionen Menschen, die von Wirtschaft und Verwaltung oft nicht ausreichend berücksichtigt werden. Um inhaltliche Barrierefreiheit zu schaffen, sollten Texte in leicht verständlicher Sprache geschrieben sein oder durch eine leichtere Alternativversion ergänzt werden. Werden Aussagen im Text direkt und kompakt auf den Punkt gebracht, hilft das nicht nur Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen, sondern wirkt sich als Nebeneffekt auch im Suchmaschinen-Ranking positiv aus. Inhalte sollten außerdem nicht in Bildern verarbeitet werden, da diese von Screen-Readern nicht verarbeitet werden können und die Infos dem Nutzer so vorenthalten bleiben. Bei Screen-Readern handelt es sich um Bildschirm-Vorlese-Programme, die sowohl Texte als auch mit Texten hinterlegte Bilder wiedergeben können.

Technische Barrierefreiheit wird geschaffen, indem Inhalte so programmiert werden, dass sie auf unterschiedlichen Endgeräten logisch und strukturiert abgebildet und von Screen-Readern gut erkannt werden. Die Sprache der Texte sollte einheitlich sein. Screen-Reader, die auf deutschsprachige Texte optimiert sind, haben Probleme mit fremdsprachlichen Begriffen. Auch sollte bei E-Mail-Newslettern immer ein Link zur Web-Ansicht des betreffenden Newsletters beigefügt werden, da ein Internet-Browser diese zuverlässig darstellen kann. Besonderheiten bei der Formatierung wie etwa Tabellen können im Code gekennzeichnet werden. So erkennt die Software, was sie zum Verständnis des Textes vorlesen soll und was nicht.

Vor dem Launch einer Website, einer App oder dem Newsletter-Versand sollte die Darstellung auf verschiedenen Endgeräten getestet werden, um technische Barrierefreiheit zu gewährleisten. Starke Farbkontraste zwischen Hintergrund und Text, eine gut leserliche Schriftart und eine große Schrift schaffen körperliche Barrierefreiheit im digitalen Raum. Das Design sollte schlicht und der Zeilenabstand im Text nicht zu gering sein. Auf Websites kann die Möglichkeit geschaffen werden, dass der Nutzer Farbgebung, Schriftgröße oder den Kontrast selbst einstellt.

Richtlinien für barrierefreie Internet-Inhalte werden von der Web Accessibility Initiative (WAI) des World Wide Web Consortiums (W3C) herausgegeben und sind seit dem 23. September 2020 in der EU verpflichtend für alle Internet-Angebote vorgeschrieben. Als Anbieter von digitalen Kommunikationslösungen für Wirtschaft und den öffentlichen Bereich sehen wir uns verpflichtet, allen Teilnehmern im Netz freien Zugang zu Inhalten zu gewähren. Das Netz ist schließlich für alle da.