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Rechtsstaatlichkeit ist mit allen Mitteln einzufordern

Von Heinz Handler

Gastkommentare
Heinz Handler ist Dozent an der Technischen Universität Wien und stellvertretender Vorsitzender der Querdenkerplattform: Wien-Europa, www.querdenkereuropa.at.
© privat

Warum die Argumentation des polnischen Ministerpräsidenten zumindest einseitig ist.


Der polnische Ministerpräsident Mateusz Morawiecki pocht in seinem Gastkommentar auf die Solidarität der EU-Mitgliedsländer, um den Anspruch seines Landes auf die Corona-Hilfsgelder zu sichern. Der Ruf nach Solidarität ist verständlich und durchaus zu unterstützen, wäre da nicht die andere Seite, dass sich Polen selbst nicht verlässlich um die Grundwerte der Gemeinschaft kümmert. Seit den Parlamentswahlen vom Oktober 2015, als die nationalkonservative PiS-Partei die absolute Mehrheit erzielte, wird in Polen eine Justizreform verfolgt, die in der EU von der Kommission und vom Parlament als schwerwiegender Eingriff in die Rechtsstaatlichkeit gebrandmarkt wird.

Justizreform gefährdet Gewaltenteilung

Das polnische Parlament beschloss gleich im Dezember 2015 Gesetzesänderungen, die die Unabhängigkeit des Verfassungsgerichts in Frage stellten und die öffentlich-rechtlichen Medien unter Regierungskontrolle brachten. Seit Jänner 2016 versucht die EU-Kommission, in einem strukturierten Dialog mit Polen über allfällige Verletzungen der Rechtsstaatlichkeit zu diskutieren. Unterstützt wurde sie dabei durch das von der polnischen Regierung selbst angeforderte Gutachten der unabhängigen "Venedig-Kommission" des Europarates, die im März zu einem eindeutigen Urteil kam: Die Gesetzesänderungen und die nachfolgende Weigerung des polnischen Präsidenten, Urteile des Verfassungsgerichts zu veröffentlichen, entsprechen nicht den Minimalstandards der Rechtsstaatlichkeit.

Polen reagierte nur mit dem Hinweis, dass es sich bei den beanstandeten Regelungen um eine nationale Angelegenheit Polens handle. Die Europäische Kommission erhöhte daraufhin schrittweise ihren Druck und leitete schließlich am 20. Dezember 2017 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen mit einer Klage beim Europäischen Gerichtshof ein. Polen hat inzwischen seine inkriminierte Justizreform weiter vorangetrieben und am 3. April 2018 ein weiteres Gesetz in Kraft gesetzt, mit welchem Richter/innen vorzeitig in Pension geschickt werden können. Im April 2019 hat der Europäische Gerichtshof festgestellt, dass dies die richterliche Unabhängigkeit gefährde. Fortgesetzt wurde die Reform mit dem "Maulkorbgesetz" vom Februar 2020, wonach Richter/innen bestraft werden können, wenn ihre Urteile von der politischen Linie der Regierung abweichen. Am 29. April 2020 leitete die Europäische Kommission daher ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen ein.

Rechtsstaatlichkeit mit Corona-Hilfen verquicken?

Morawiecki bemüht nun das Motto der EU, "In Vielfalt geeint", um von den "in verschiedenen Traditionen der Mitgliedstaaten verwurzelten Rechts- und Verfassungssystemen" zu schwärmen. Er vernachlässigt dabei den wesentlichen Faktor "Einheit", nämlich das Bekenntnis zu den gemeinsamen Grundwerten nach Artikel 2 des EU-Vertrages, die auch die Rechtsstaatlichkeit umfassen. Das schwerfällige Verfahren nach Artikel 7 des EU-Vertrages verhindert leider eine zügige Eindämmung von Vertragsverletzungen, selbst wenn sie an den Fundamenten der EU rütteln.

Wenn Polen nun (gemeinsam mit Ungarn) droht, solche grundsätzlichen Entscheidungen mit einem allfälligen Veto gegen das mittelfristige EU-Budget (einschließlich Corona-Hilfen) zu erpressen, darf es nicht verwundert sein, dass nun die übrigen Mitgliedstaaten mit dem "Rechtsstaatlichkeitsmechanismus" als mögliche Lösung reagieren. Der Europäische Rat hat (mit den Stimmen von Polen und Ungarn) am 21. Juli 2020 eine Konditionalitätsregelung zum Schutz des EU-Haushalts und von "Next Generation EU" beschlossen. Auf Vorschlag der Kommission kann der Rat bei Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit das Aussetzen von Zahlungen an Mitgliedstaaten mit qualifizierter Mehrheit beschließen. Um die Konkretisierung bemüht sich die deutsche Präsidentschaft, noch spießt es sich am neuerlichen Widerstand Polens und Ungarns.

Man kann den Rechtsstaatlichkeitsmechanismus durchaus kritisieren und generell auf manche Defizite in der demokratischen Legitimation von EU-Instanzen hinweisen, aber die Rechtsstaatlichkeit selbst darf nicht in Frage gestellt werden, wenn es um Kompromisse in Finanzierungsfragen geht. Auch die nun von den 25 übrigen EU-Ländern diskutierte Lösung, die Blockade über einen zwischenstaatlichen Vertrag (ohne Polen und Ungarn) für die Corona-Hilfen auszuhebeln, mag zwar kurzfristig für manche charmant klingen, würde aber dem Solidaritätsgedanken in der EU einen weiteren Tiefschlag versetzen.