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"Koste es, was es wolle", denn "die Reichen" bezahlen

Von Gabriel Goëss

Gastkommentare
Gabriel Goëss ist Rechtsanwalt und Partner bei Ankershofen Goëss Hinteregger Rechtsanwälte in Wien.
© privat

Eine propagierte "Millionärssteuer" zur Finanzierung der Corona-Folgekosten träfe den Mittelstand.


Wenn ich etwa zu meiner Frau sage: "Ich möchte dir - koste es, was es wolle - etwas schenken, um dich glücklich zu sehen", so mag das romantische Verblendung oder wirtschaftliche Unvernunft sein. Es ist aber letztlich allein meine Angelegenheit, weil ich ja ausschließlich mein eigenes Geld dafür aufwende. Wenn aber ein Politiker tönt: "Koste es, was es wolle", so klingt dies zwar großzügig, ist aber eigentlich fast schon Untreue, weil er ja ausschließlich fremdes, ihm zur sparsamen Verwaltung anvertrautes Geld auszugeben plant.

Die Bundesverfassung ordnet für die gesamte Verwaltung die Beachtung der Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit beziehungsweise Wirkungsorientierung und Effizienz an. "Koste es, was es wolle" kann ich da jedenfalls nicht recht herauslesen. Was bei mir persönlich romantische Übertreibung, ist in der Politik leider allzu oft bitterer Ernst und führt mit verlässlicher Regelmäßigkeit zu ständig klammen Staatskassen und - mit derselben verlässlichen Regelmäßigkeit - zur Patentlösung einfallsloser Politiker: Die Reichen sollen es bezahlen. So wird auch jetzt wieder in regelmäßigen Abständen in Aussicht gestellt, dass Kürzungen und Steuererhöhungen für die Post-Corona-Ära erst kommen könnten, wenn die "Millionenerben" zuvor einen Beitrag geleistet haben.

Das mag zunächst gut klingen, birgt aber die Gefahr, entweder völlig ineffizient oder aber eine Mogelpackung zu sein: Zunächst stellt sich ganz praktisch die Frage, wer denn nun "die Reichen" sind, deren Solidarität aufs Neue so brüsk eingefordert wird. Das muss wohl einerseits eine so kleine Elite sein, dass eine steuerliche Sonderbehandlung vor dem Hintergrund ihrer finanziellen Sonderstellung gerechtfertigt scheint, darf aber andererseits nicht nur so wenige treffen, dass der wirtschaftliche Effekt der Maßnahme ausbleibt.

Politik und Medien haben dazu den wenig aussagekräftigen Begriff "Millionäre" geprägt, was für die konkrete Frage, wer nun eigentlich eine "Millionärssteuer" zu bezahlen haben wird, recht wenig beiträgt. Sind etwa bereits all jene betroffen, die Vermögen im Verkehrswert von 1.000.000 Euro besitzen (das entspricht einer etwas größeren Eigentumswohnung im 4. Wiener Gemeindebezirk), oder nur jene, die eine solche Summe in Bar auf der Bank liegen haben, oder etwa nur jene Glücklichen, die ein jährliches Einkommen von mindestens 1.000.000 Euro ihr Eigen nennen? Nicht ausschließlich gemeint können aber jedenfalls die wenigen Österreicher sein, die Volksmund und Gazetten als "superreich" bezeichnen. Denn selbst wenn wir das Vermögen aller Milliardäre Österreichs mit einem verfassungsrechtlich nicht haltbaren (weil konfiskatorischen) Steuersatz von 100 Prozent belegten, würden wir das budgetär kaum merken. Jedenfalls nicht auf längere Sicht.

Die Wahrheit ist also eigentlich ganz einfach, auch wenn es keiner laut aussprechen möchte: Eine "Millionärssteuer", die tatsächlich eine Entlastung der Staatskasse bringen soll, kann sich nicht auf die "Superreichen" (wer auch immer das sein mag) beziehen, sondern muss die Mittelschicht treffen.