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Eine Mehrwegquote ist nicht genug

Von Christian Abl

Gastkommentare
Christian Abl ist Geschäftsführer der Reclay Group in Österreich. Er blickt auf mehr als 20 Jahre Erfahrung in der Entsorgungs- und Abfallwirtschaft zurück.
© Reclay Österreich / Stefanie Star

Gegen Plastikmüll ist ein Bündel von Maßnahmen nötig.


Der kürzlich vorgestellte Begutachtungsentwurf für das neue Abfallwirtschaftsgesetz ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Die verpflichtenden Mehrwegquoten für Getränkeverpackungen werden aber bei Weitem nicht ausreichen, um die EU-Sammel- und Recyclingziele bis 2025 beziehungsweise 2029 zu erreichen.

Umweltministerin Leonore Gewessler konnte sich mit ihrem Drei-Punkte-Plan zur Vermeidung von Plastikabfall nicht völlig durchsetzen - der Ende April präsentierte Begutachtungsentwurf für das neue Abfallwirtschaftsgesetz stellt jedoch eine gute Basis für die weitere Entwicklung einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft dar. Durch dessen Verabschiedung wird Österreich die EU-Richtlinie für den Handel, Umgang und Gebrauch von Einwegplastik rechtzeitig umsetzen können. Zum anderen wird das Verbot von Wegwerfplastik bereits ab kommendem Sommer einen wesentlichen Beitrag für den Umweltschutz leisten. Denn alleine entlang der heimischen Autobahnen und Schnellstraßen wurden 2019 laut Asfinag mehr als 8.600 Tonnen Abfall gesammelt, ein Großteil davon Plastikverpackungen.

Auch der geplante Ausbau der Mehrwegquoten für Getränkeverpackungen ab 2024 wird zur Reduktion von Plastikmüll beitragen. Die Einführung dieser Quoten alleine wird aber das Problem der Sammlung und des Recyclings von Kunststoffverpackungen in Österreich nicht lösen. Momentan wird nur jede vierte Verpackung aus Kunststoff (26 Prozent) in Österreich recycelt - bis 2025 muss diese von der EU vorgeschriebene Quote auf 50 Prozent nahezu verdoppelt werden. Dieses ambitionierte Vorhaben erfordert neben der verpflichtenden Mehrwegquote auch ein Bündel von Maßnahmen, die weit über die verpflichtenden Mehrwegquoten hinausgehen. Das kontroversiellste und zugleich wirksamste Mittel dabei ist ein Pfandsystem auf Einweggetränkeverpackungen. Diese Maßnahme ist jedoch bisher auf heftige Ablehnung seitens vieler Wirtschafts- und Handelsvertreter gestoßen. Aus diesem Grund sind vorgeschlagene Pilotversuche im neuen Abfallwirtschaftsgesetz begrüßenswert - über die Einführung eines Einwegpfandsystems wird man in Österreich trotz Ablehnung von Wirtschaft und Handel offen diskutieren müssen.

Die innovativen und digital gestützten Pilotprojekte, von denen eines in Wien bereits im Betrieb ist, haben zwei wesentliche Vorteile: Einerseits wird die Bevölkerung dadurch zur richtigen Sammlung und Recycling von PET-Flaschen motiviert. Andererseits wird man die wertvolle Erfahrung aus ihrer Umsetzung für eine zukünftige Einwegpfandlösung nutzen können. Diese wird Österreich in den nächsten Jahren jedenfalls brauchen, um die EU-Sammel- und Recyclingziele bis 2025 beziehungsweise 2029 rechtzeitig zu erreichen und dem achtlosen Wegwerfen von PET-Plastik außerhalb der Haushalte endlich Herr zu werden.

Die Erfahrungen aus Deutschland können hier durchaus nützlich sein: Dort wird nämlich das Einwegpfandsystem ab 2022 wesentlich erweitert. Österreich braucht nun ein klares Bekenntnis zur Einführung eines Einwegpfandsystems. Nur so bringen wir unsere Kreislaufwirtschaft in Schwung und in den nächsten Jahren auf Vordermann.