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Wir brauchen einen unabhängigen Justizminister

Von Paul Mychalewicz

Gastkommentare
Paul Mychalewicz ist Historiker und Anglist sowie Lehrbeauftragter an der Pädagogischen Hochschule Wien.
© privat

Was SPÖ und ÖVP 1987 geschafft haben, sollte jetzt eine Neuauflage erfahren.


Als Vizekanzler Werner Kogler von den Grünen jüngst über die Reaktionen seiner Partei zu den Ermittlungen der Staatsanwaltschaften gegen ÖVP-Politiker befragt wurde, sprach er von einer einmaligen Situation in der Zweiten Republik.

Einspruch, Euer Ehren! Die 1970er und zum Teil auch 1980er Jahre waren noch viel turbulenter. Wer heute als Angehöriger einer "Familie" bezeichnet wird, ist vermutlich ein Waisenknabe gegen ein Mitglied des "Club 45". Zur Erinnerung: Diese Vereinigung war eine Seilschaft von Karrieristen, die sich in einem Hinterzimmer der Konditorei Demel trafen. Betrieben wurde dieses noble Lokal vom bestens vernetzten Udo Proksch. Dieser hatte nicht das Problem, dass er vorschnell angeklagt wurde. Im Gegenteil, die Staatsanwaltschaft ignorierte die längste Zeit alle einschlägigen Indizien. Überdies hielten hochrangige SPÖ-Politiker ihre schützende Hand über ihn.

Sowohl unter dem sozialistischen Justizminister Christian Broda als auch unter seinem freiheitlichen Nachfolger Harald Ofner ("Die Suppe ist zu dünn") war der Liebling der linken Schickeria sicher. Man wollte offensichtlich nicht wahrhaben, dass man sich mit einem Schwerverbrecher eingelassen hatte. So konnte einer der größten Kriminalfälle der Zweiten Republik ("Lucona") allzu lange unaufgeklärt bleiben. Dabei schrieben zwei Journalisten, Gerald Freihofner und Hans Pretterebner, unermüdlich gegen diesen Missstand an; aber erst 1992 wurde Udo Proksch wegen sechsfachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt.

Vor allem dieser Fall machte den Handlungsbedarf in der Justiz augenscheinlich. Eine Beruhigung und die Wiedererlangung der Glaubwürdigkeit dieses Ressorts schienen geboten. Die Gelegenheit dazu bot eine neue Regierungskonstellation, nämlich eine Koalition von SPÖ und ÖVP ab 1987. Man einigte sich auf einen von beiden Parteien unabhängigen Justizminister. Dies war zunächst Egmont Foregger, dem Ende 1990 Nikolaus Michalek folgte.

Genau so einen Neustart brauchen wir auch jetzt. Möglicherweise aus unterschiedlichen Motiven scheint sich ein Konsens breitzumachen, dass die jetzige Situation unhaltbar geworden ist. Es geht einerseits um individuelle Fehlleistungen, andererseits aber auch um Reformen von gesetzlichen Bestimmungen. Einige wenige Beispiele mögen dies verdeutlichen. So ließ man es in dem offensichtlichen Wunsch, Sektionschef Christian Pilnacek loszuwerden, in seiner Suspendierung an der handwerklichen Professionalität mangeln. Zutage trat dies vor dem Bundesverwaltungsgerichtshof, als der Richter verwundert feststellen musste, dass dem Betroffenen im Ministerium kein Parteiengehör gewährt worden war. Dabei hätte er den Vorwurf, eine Hausdurchsuchung verraten zu haben, entkräften können. Als es um die Weiterleitung seiner Chats ging, stellte Pilnacek den Antrag, irrelevante von relevanten zu trennen. Dieser wurde anscheinend nicht einmal behandelt. Um nicht missverstanden zu werden, es geht nicht um die Ausdrucksweise des Sektionschefs, sondern darum, wie im Ressort Verfahren geführt werden.

Umzusetzen ist nicht nur eine adäquate Dienstaufsicht, sondern es stehen auch gesetzliche Änderungen an. Ganz offensichtlich ist ein verbesserter Schutz der Persönlichkeitsrechte unerlässlich. Dazu treten noch die bereits in Diskussion befindlichen Fragen wie die Schaffung eines Generalbundesanwalts und oder die Entscheidungsfindung im Verfassungsgerichtshof. All das kann aber nur einem wirklich unabhängigen Justizminister gelingen.