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Mehr Nachhaltigkeitstransparenz von Unternehmen gefordert

Von Josef Baumüller

Recht
Der Übergang der gesamten EU-Wirtschaft zu einer umweltfreundlicheren und widerstandsfähigeren Kreislaufwirtschaft soll forciert werden.
© adobe.stock / j-mel

"Sustainable Finance" 2021: Weitreichende Pläne der EU-Kommission - und die Schlüsselrolle der Unternehmensberichterstattung in diesen.


Das Thema der Nachhaltigkeit beschäftigt seit Jahrzehnten Gesetzgeber, NGOs, Unternehmen und weitere Institutionen. Trotzdem: Ob es dem öffentlichkeitswirksamen Engagement der jungen Generation unter dem Titel "Fridays for Future", der spürbaren Erderwärmung oder anderen Gründen geschuldet sein mag - im Rückblick scheint 2019 das Jahr gewesen zu sein, in dem Nachhaltigkeit erst wirklich als prioritäres Thema auf allen politischen Ebenen der EU, in den Medien sowie vor allem im allgemeinen öffentlichen Bewusstsein angekommen ist. Und als 2020 dann die Investoren auf den Kapitalmärkten zunehmend begonnen haben, kritisch nach der Nachhaltigkeitsleistung ihrer Beteiligungen zu fragen, fasste das Thema auch auf Vorstands- und Aufsichtsratsebene der europäischen Unternehmen fest Fuß. Heute, 2021, wirkt es gar so, als wäre Nachhaltigkeit zum "Gebot der Stunde" ausgerufen worden.

In der EU werden die Veränderungen aber auch von einem "Masterplan" getrieben. Trotz "Green New Deal" der damals neu ins Amt gewählten EU-Kommission (2019) oder "Green Recovery" (2020), die viel an Aufmerksamkeit erhalten haben und große Investitionssummen für Nachhaltigkeitsziele vorsehen: Der Grundstein der europäischen Nachhaltigkeitstransformation wurde bereits Anfang 2018 unter dem Titel "Sustainable Finance" gelegt. Mit ihrem Aktionsplan für ein nachhaltiges Finanzsystem stellte die damalige EU-Kommission die Weichen für eine Transformation der europäischen Kapitalmärkte, damit zukünftig sogenannte ESG (Environment, Social, Governance)-Faktoren in das Zentrum von Investitionsentscheidungen rücken.

Der Übergang der gesamten EU-Wirtschaft zu einer umweltfreundlicheren und widerstandsfähigeren Kreislaufwirtschaft soll also forciert werden, indem schlicht auf monetäre Anreize gesetzt wird: Wer seine Nachhaltigkeitsleistung im Griff hat und darüber transparent Rechenschaft ablegen kann, der soll von attraktiven Finanzierungsmöglichkeiten profitieren. Das entfaltet Zugkraft; dort, wo die Politik seit Jahrzehnten an ihre Grenzen stößt, sind es nun Marktmechanismen und damit letztlich die Unternehmen, denen die Rettung der Welt obliegen soll. Eine zunächst etwas verstörend, dann aber gerade ob ihrer Pragmatik vielversprechend wirkende Idee.

Gelockerte Kreditvergabe

Schritt für Schritt folgten seither entscheidende Umsetzungsschritte für diese Agenda. So müssen institutionelle Anleger seit Kurzem offenlegen, wie sie besagte ESG-Faktoren in ihre Anlageentscheidungen einbeziehen, welche Nachhaltigkeitsrisiken damit verbunden sind und wie sich diese in ihrem Geschäftsmodell und auf die erzielten Renditen niederschlagen. Auch die Themenfelder Nachhaltigkeitsstrategie und Vergütungssysteme werden angesprochen. Im Raum stehen darüber hinaus Überlegungen wie gelockerte Kreditvergaberegelungen für nachhaltige Projekte.

Das Verständnis davon, was unter "nachhaltig" zu verstehen ist und gefördert werden soll, wird nun ebenso klar geregelt. Als Meilenstein ist hier die Taxonomie-Verordnung aus 2020 zu nennen. Seit April 2021 liegen zu dieser ausführliche Leitlinien zu Aktivitäten vor, die als nachhaltig im Sinne eines Umganges mit dem Thema des Klimawandels gelten. Weitere Leitlinien dafür, welche Wirtschaftsaktivitäten als weitergefasst ökologisch nachhaltig bezeichnet werden dürfen, sind bereits in Ausarbeitung; danach soll eine ähnliche Standardisierung von sozialer Nachhaltigkeit in der EU erfolgen. Vor allem gelistete europäische Unternehmen müssen dafür ihr gesamtes Produkt- und Dienstleistungsspektrum von Grund auf durchleuchten.

All diese Maßnahmen setzen an der Unternehmenstransparenz an - und damit an Berichten, die durch europäische Unternehmen regelmäßig veröffentlicht werden und die geforderten Nachhaltigkeitsinformationen enthalten. Diese werden als "nichtfinanzielle Berichterstattung" bezeichnet und sind europaweit seit dem Geschäftsjahr 2017 zu erstellen.

Das Resümee der ersten vier Berichtsjahre ist allerdings ernüchternd: Aus allen Mitgliedsstaaten der EU kommt Kritik, dass viele Berichterstattungen wenig informativ sind: inhaltlich lückenhaft und nicht vergleichbar. Allzu oft noch immer mehr "lästige Compliance-Übung" - auch wenn sich der zunehmende Druck des Kapitalmarkts seit 2020 in oftmals intensivierten Bemühungen zu einer Weiterentwicklung niederschlägt.

Dennoch stellt die Unternehmenstransparenz noch den Schwachpunkt in den europäischen Nachhaltigkeitsbestrebungen dar. Der Überarbeitungsbedarf der einschlägigen EU-Vorgaben ist daher ein grundlegender. In Österreich zum Beispiel sind lediglich rund 90 Unternehmen beziehungsweise Konzerne berichtspflichtig - was kaum geeignet scheint, den geforderten hohen Grad an Breitenwirksamkeit zu erzielen.

Deshalb veröffentlichte die EU-Kommission am 21. April 2021 einen Entwurf für eine Richtlinie, die neue Verpflichtungen zu einer neuen Nachhaltigkeitsberichterstattung einführen soll: die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Diese Reformvorschläge stellen einen Quantensprung in der Unternehmenstransparenz dar. So soll zunächst die Zahl der berichtspflichtigen Unternehmen ausgeweitet werden; auf EU-Ebene wird eine Verfünffachung angenommen, erste Schätzungen für Österreich und Deutschland sehen hier einen vielfach größeren Effekt. Besonders Genossenschaftsbanken und Sparkassen, aber auch kleine und mittlere Unternehmen und sogar soziale Organisationen wie das Rote Kreuz oder die Volkshilfe wären betroffen.

Externe Prüfung Pflicht

Darüber hinaus werden für die inhaltliche Berichtspflicht gänzlich neue europäische Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung vorgeschlagen. Eine externe Prüfung wird Pflicht, und deren Wirtschaftsprüfer werden strengeren Aus- und Weiterbildungsvorschriften unterworfen. Zugleich werden die Anforderungen an Vorstand und Aufsichtsrat ausgeweitet, sich zu einer qualitätsvollen Berichterstattung zu kommittieren.

Viele dieser Vorschläge sind erst vage respektive verweisen auf weitere Rahmenwerke, die es noch gar nicht gibt; und auch die politischen Verhandlungen dazu werden sich noch bis 2022 erstrecken. Dennoch sollen die neuen Berichtspflichten bereits ab 1. Jänner 2023 gelten. Der bisherige Reformeifer der EU-Kommission sowie der Umstand, dass die Finalisierung der CSRD in die Ratspräsidentschaft Frankreichs - traditionell ein "Hardliner" in der diesbezüglichen Unternehmensregulierung - fällt, lässt allerdings mit wenig Entgegenkommen rechnen. Handlungsbedarf zeigt sich somit schon heute für die betroffenen Unternehmen.

Doch auch abseits der genannten EU-Regulierungen werden die Ansprüche an Unternehmen nicht weniger. Die EU-Kommission arbeitet an einer neuen Richtlinie zum Thema der Sustainable Corporate Governance, um die Grundsätze nachhaltiger Unternehmensführung weiter zu stärken. Damit verbunden sind die Bestrebungen zur Etablierung eines europäischen Lieferkettengesetzes. Darüber hinaus formieren sich Initiativen, eine Klimaberichterstattung - eine erweiterte Rechenschaftslegung über die Folgen des Klimawandels für Unternehmen sowie deren Beiträge zur Bekämpfung - als neue und eigenständige Verpflichtung für börsennotierte Unternehmen einzuführen.

Finanzsektor unter Druck

Dem steht im Status quo gegenüber, dass viele Unternehmen noch immer mit der Etablierung der notwendigen Berichtsprozesse und -strukturen kämpfen, auch nach vier Jahren noch daran scheitern, gesetzeskonforme Berichte vorzulegen. Sehr zum Leidwesen des Finanzsektors, der so seinerseits unter Druck kommt aufgrund der fehlenden Datengrundlagen für die Erfüllung seiner Berichtspflichten. Experten, die es bräuchte, um diese Lücke zwischen Anspruch und Status quo zu schließen, sind aber kaum am Arbeitsmarkt auffindbar (und auch am Beratermarkt rar).

Von europäischen Unternehmen wird also viel erwartet: Kreativität, Investitionen, manchmal ein gewisses Maß an Leidensfähigkeit. Dies kann als Herausforderung oder Überforderung gesehen werden. Aber ebenso als Kompliment - nämlich als Zugeständnis an die Kraft von Unternehmen, mit ihren Aktivitäten die Treiber der angestrebten Nachhaltigkeitstransformation zu werden und damit die Neuausrichtung einer gesamten Wirtschaftsordnung zu tragen. Was nicht nur mit Mehrkosten und Risiken, sondern auch mit neuen Chancen einhergeht: in puncto Unternehmensfinanzierung, neuer Geschäftsmodelle und in puncto umfassenderer Kommunikation mit den eigenen Stakeholdern.

"Doing well by doing good": Unternehmen, die diesen Leitspruch für sich erschließen können, werden wohl langfristig im Vorteil sein. Da ohnedies kein Weg zurück führt in der Nachhaltigkeitstransformation, sollten sich Unternehmensvertreter schon aus psychohygienischen Gründen diese Sichtweise zu eigen machen.

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