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Gut Ding will Weile haben

Von Stefan Storr

Gastkommentare
Stefan Storr ist Professor am Institut für Österreichisches und Europäisches Öffentliches Recht an der Wirtschaftsuniversität Wien mit dem Forschungsschwerpunkt Energierecht.
© WU Wien / Lukas Pelz

Das österreichische Energierecht wird mit dem EAG ein neues Kapitel aufschlagen.


Endlich wird das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) in Kraft treten. Der Gesetzgebungsprozess hat sich doch sehr lange hingezogen. Der Gesetzesentwurf wurde ursprünglich im September 2020 in den Nationalrat eingebracht, eine geänderte Regierungsvorlage sodann im März, und am 7. Juli hat der Nationalrat das EAG mit einer verfassungsändernden Mehrheit beschlossen. In der Zwischenzeit wurden Bestimmungen über die Netzreserve ausgekoppelt, um sie früher erlassen zu können. Nun ist noch eine Zweidrittelmehrheit im Bundesrat nötig, und das EAG kann vom Bundespräsidenten beurkundet und vom Kanzler im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Wegen der beihilfenrechtlichen Dimension muss das Notifizierungsverfahren bei der EU-Kommission abgeschlossen werden.

Die verfahrensrechtlichen Mühen dürften sich gelohnt haben. Es ist ein wirklich großer Wurf gelungen. Das österreichische Energierecht wird mit dem EAG ein neues Kapitel in seiner Entwicklung aufschlagen. Schon der Umfang des Gesetzeswerks ist beachtlich. Allein das EAG wird aus mehr als 100 Vorschriften bestehen. Aber es wurde nicht nur dieses Gesetz neu beschlossen, sondern ein ganzes Paket mit Änderungen und neuen energierechtlichen Gesetzen.

Der Inhalt des EAG ist weitreichend. Geregelt werden die Förderung der Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen, Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften, die es den Verbrauchern künftig ermöglichen sollen, selbst erzeugte erneuerbare Energie zu vermarkten, die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff, Herkunftsnachweise für Energie aus erneuerbaren Quellen, Grünzertifikate für Gas aus erneuerbaren Quellen und die Erstellung eines integrierten österreichischen Netzinfrastrukturplans.

Viele Regelungen waren durch Umsetzungen des Clean-Energy-Pakets der EU erforderlich geworden, doch hat auch der österreichische Gesetzgeber bedeutende Weichen für das neue Zeitalter der Energiewirtschaft gestellt.

Das EAG soll der wesentliche gesetzliche Hebel sein, um ambitionierte Ziele zu erreichen: Österreichs Stromversorgung soll bis 2030 national bilanziell zu 100 Prozent auf erneuerbare Energieträger umgestellt werden, der Anteil von erneuerbarem Gas soll deutlich erhöht werden, und bis 2040 soll Österreich klimaneutral werden.

Freilich muss auch gesagt werden, dass Österreich weiterhin stark von Energieimporten abhängig sein wird, doch das EAG ist mehr als nur ein Anfang der Energiewende, es wird ihr Booster sein. Pro Jahr ist eine Förderung von 1 Milliarde Euro vorgesehen.

So gesehen mag es heute tröstlich erscheinen, dass das Gesetzgebungsverfahren so lange gedauert hat. Das hat seinen Grund nicht zuletzt darin, dass im Parlament verfassungsändernde Mehrheiten organisiert werden mussten. Eine Verfassungsänderung war unter anderem erforderlich, weil dem Bund nicht die umfassende Gesetzgebungskompetenz für das Energierecht zukommt und er sich seine Kompetenz erst durch eine sogenannte Kompetenzdeckungsklausel besorgen muss. Gut Ding will eben Weile haben, wie der Volksmund weiß. Jetzt kommt es darauf an, das Gesetz ehestmöglich anzuwenden und die damit verbundenen Chancen auch zu nutzen.