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Ein ökosozialer Meilenstein

Von Florian Leregger

Gastkommentare
Florian Leregger ist Geschäftsführer des Instituts für Umwelt, Friede und Entwicklung (IUFE), eines Nachhaltigkeitsinstituts mit Sitz in Wien (www.iufe.at).
© IUFE

Mit der Steuerreform ist der Einstieg gelungen - jetzt gilt es, entsprechend weiterzumachen.


Anfang Oktober verkündete die türkis-grüne Bundesregierung die ökosoziale Steuerreform mit einer Entlastung für Personen und Unternehmen in Höhe von rund 18 Milliarden Euro bis 2025. Die schrittweise Einführung beginnt im nächsten Jahr. So viel ist klar: Mit der historisch erstmaligen Einführung einer CO2-Bepreisung gelingt ein Meilenstein in der österreichischen Klimapolitik. Damit signalisiert die Koalition die Anerkennung der Klimakrise und macht die Notwendigkeit des Handelns deutlich. Die soziale Abfederung der durch die CO2-Bepreisung entstehenden Mehrbelastung im Zuge der Nutzung fossiler Energieträger bei Auto oder Heizung soll durch den Klimabonus gelingen. Aber auch die Erhöhung des Familienbonus sowie die Reduktion der Lohn- und Einkommenssteuersätze und die Senkung der Krankenversicherungsbeiträge für Niedrigverdiener sollen zur Entlastung hierzulande beitragen.

Als einen "großen Wurf" bezeichnete der Arbeitsminister diese Maßnahmen. "Weniger Dreck in der Luft, aber mehr Geld im Börsel", attestierte der Vizekanzler. Zehn Tage nach der Verkündung erfolgte am 13. Oktober die Budgetrede des Finanzministers im Parlament. Seitdem liegen die Zahlen und Prognoseszenarien auf dem Tisch - abgedruckt auf rund 3.800 Seiten. Der vorgelegte Budgetentwurf schreibt der ökosozialen Steuerreform einen hohen Stellenwert zu. So soll laut Finanzministerium der CO2-Preis von 30 Euro pro Tonne ab Sommer 2022 in Summe 500 Millionen Euro positiv zum Budget beitragen. Der Klimabonus kostet im Jahr 2022 in Summe 1,25 Milliarden Euro. Für das Jahr 2024 wird prognostiziert, dass die Einnahmen aus dem bis dahin steigenden CO2-Preis in der Höhe von rund 1,4 Milliarden Euro dem ausgegebenen Klimabonus entsprechen.

Neben Steuern und Abgaben werden auch standortbezogene umwelt- und klimarelevante Maßnahmen getroffen. Dazu zählen zum Beispiel die Forcierung des Ausstiegs aus Öl und Gas sowie die Förderung der thermischen Sanierung bei mehrgeschoßigen Häusern. Laut Budgetentwurf sollen die gesamten Umweltförderungen (ohne Klimabonus) im Jahr 2022 rund 880 Millionen Euro ausmachen.

Auch im Sinne der 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals/SDGs) der Vereinten Nationen ist Umwelt- und Klimaschutz unter anderem mithilfe von fiskalpolitischen Maßnahmen zu begrüßen. Und das, ohne auf die soziale Absicherung und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu vergessen - gemäß dem SDG-Motto "Leave no one behind". Selbstredend ist, dass die Weichenstellung in Richtung lebenswerter Zukunft entlang der SDGs als gesamthafte Gestaltungsaufgabe zu verstehen ist. Auf Megatrends wie etwa Digitalisierung, Urbanisierung und Globalisierung sollte dabei nicht vergessen werden. Wir dürfen also gespannt sein, ob der erwartete Lenkungseffekt, also die Reduktion von CO2-Emissionen aufgrund unseres gesellschaftlichen Verhaltens, in den kommenden Jahren mit dieser Steuerreform auch tatsächlich gelingt. Der ökosoziale Einstieg ist jedenfalls gelungen - jetzt gilt es, politisch kohärent entsprechend der Klimakrise weiterzumachen.