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Neverending Story

Von Harald Oberhofer

Gastkommentare
Harald Oberhofer ist Professor für Volkswirtschaftslehre an der Wirtschaftsuniversität (WU) Wien und forscht am Wifo.
© Roman Reiter / WU

Ist nun alles gut zwischen der EU und Großbritannien? Mitnichten.


"Jede wahre Geschichte ist eine unendliche Geschichte." Dieses Zitat aus Michael Endes berühmtem Roman verheißt nichts Gutes für die tatsächlich wahre Geschichte des Brexit. Gestaltete sich der Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union schwierig und konfliktreich, kam mit dem zu Weihnachten 2020 geschlossenen Handels- und Kooperationsabkommen Hoffnung bezüglich gedeihlicher zukünftiger Wirtschaftsbeziehungen auf. Noch im April haben sowohl das Europäische als auch das britische Parlament dieses Nachfolgeabkommen mit überwältigenden Mehrheiten ratifiziert und den Vertrag mit Mai endgültig in Kraft gesetzt.

Ende gut, alles gut? Mitnichten. Zwischen der britischen und der europäischen Seite ist erneut ein Konflikt ausgebrochen. Aktueller Anlassfall ist das dem Austrittsvertrag angefügte Nordirlandprotokoll und die darin enthaltenen Regelungen für die Handelsbeziehungen zwischen der britischen Hauptinsel und Nordirland.

Mit dem Protokoll gelten in Nordirland bis mindestens 2025 in wesentlichen Bereichen und vor allem für den Warenhandel die EU-Binnenmarktregeln. Nach einer Übergangsfrist von vier Jahren kann mit Zustimmung des nordirischen Parlaments für oder gegen die weitere Anwendung der relevanten EU-Rechtsvorschriften entschieden werden.

Mit dieser Vereinbarung soll eine harte Grenze zwischen Nordirland und der Republik Irland verhindert werden. Diese Lösung soll den Friedensprozess in Irland nicht in Gefahr bringen. Die Aufsicht über die Einhaltung der Binnenmarktvorgaben obliegt dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), dem Gottseibeiuns der Brexiteers. Dennoch unterschrieb Premierminister Boris Johnson das Nordirlandprotokoll. Aber wie lautet ein britisches Sprichwort? "The proof of the pudding is in the eating". Und der Pudding will nicht schmecken. Neben der rechtlichen Zuständigkeit des EuGH stößt sich der britische EU-Minister David Frost vor allem daran, dass die britische Verwaltung "eine vollständige EU-Außengrenze inmitten unseres Landes zu betreiben" habe.

Die Notwendigkeit für Zollkontrollen im Handel zwischen der britischen Hauptinsel und Nordirland ergibt sich daraus, dass Nordirland den Binnenmarktregeln unterliegt, "Restbritannien" jedoch nicht. Im Binnenmarkt sind keine Grenzkontrollen oder andere Handelsbeschränkungen vorgesehen. In Handels- und Kooperationsabkommen ist dies wie bei jedem Freihandelsabkommen anders. Hier müssen zum Beispiel Ursprungsregeln beachtet werden. So gilt es festzustellen, ob die eingeführten Waren größtenteils im Vereinigten Königreich oder einem anderen Drittland produziert wurden. Chinesische Produkte unterliegen etwa den Regeln der WTO. Grenzkontrollen sind somit unabdingbar, um kein irisches Schlupfloch in den Binnenmarkt zu schaffen.

Die EU hat letzte Woche Lösungsvorschläge unterbreitet. Diese stellen den grundsätzlichen Grenzkontrollmechanismus nicht in Frage, würden aber mehr Flexibilität in der Abwicklung des Nordirlandprotokolls erlauben. Die britische Seite hat die Vorschläge abgelehnt. Jetzt wird wieder verhandelt. Der Ausgang ist ebenso ungewiss wie für Bastian lange Zeit der Weg zurück aus Phantásien.

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