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Geisterflieger und Geisteskinder

Von Anton Bucek

Gastkommentare
Anton Bucek ist akademisch geprüfter Werbekaufmann. Er war Werbeleiter der ÖVP-Bundesparteileitung und in Vertriebs- und Marketingführungspositionen tätig sowie Funktionär in Interessenvertretungen und öffentlichen Unternehmen. Er war und ist Mitglied in verschiedenen Aufsichtsräten von Luftfahrtunternehmen und seit 1970 aktiver Flugzeugführer.
© privat

Die Corona-Regeln für die Luftfahrt sind offenbar so komplex, dass Reisebüros davor zurückschrecken, ihren Kunden bei der Anmeldung zu helfen.


In den vergangenen Tagen tauchten Berichte über sogenannte Geisterflieger in Europas Luftraum auf. Wann immer die Brüsseler Bürokratie ihre Finger im Spiel hat, ist größte Vorsicht geboten. Der Ausdruck "Geisterflieger" muss wohl definiert werden: Handelt es sich um einen Flug ohne Passagiere, mit einzelnen Passagieren oder vielleicht, was derzeit sehr häufig ist, um halb leere Flugzeuge, die bis weit unter der Kostendeckung unterwegs sind?

Jetzt rächt sich auch bei den System-Airlines die Umflottung von kleineren Luftfahrzeugen (Regionaljet, Dash Turbo Prop, etc.) auf Luftfahrzeuge in der Airbus-A-320 Klasse. Die Hunderter-Klasse wie seinerzeit die gute alte DC 9 fehlen in den Flugzeugparks, die könnte man kostendeckend und gut besetzt einsetzen, die begehrten Slots (Landezeiten) könnten entsprechend genutzt und gesichert werden.

Zu den Feiertagen verkündete der Flughafen Salzburg, dass zwar die Flugzeuge kamen, diese aber nur mit maximal 40 bis 60 Prozent Passagieren besetzt waren. Also flog man 40 bis 60 Prozent leere Sessel nach Salzburg und zurück - Semi-Geisterflüge sozusagen. Auf anderen Airports wird es nicht besser sein.

Beim Versuch, den Load Factor zu heben, stoßen die Reisebüros und auch die potenziellen Passagiere aber auf ein weiteres Problem: die digitalen Einreiseformulare der Zielländer. Es gibt de facto kein Land, das davon nicht betroffen ist. So erzählt der Kundenberater eines Reisebüros, dass es eine Weisung aller Geschäftsleitungen gebe, dass diese digitalen Anmeldungen von den Passagieren selbst und nur nach verbindlicher Buchung durchzuführen seien und eine Hilfe durch den Reisebüromitarbeiter ausdrücklich aus Haftungsrisikogründen untersagt werde. (Wenn älteren Kunden Kinder, Enkel- und Nachbarskinder helfen, haftet natürlich niemand). Wenn ein Passagier nun also ein Flugtticket samt dem gesamten Urlaubsarrangement bucht, muss er nun also die digitale Corona-Anmeldung selbst erledigen. Das Risiko, dass diese Anmeldung dann nicht rechtzeitig glückt, ist so groß, dass die Reisebüros nicht einmal gegen Gebühr diese digitale Anmeldung für ihre Kunden durchführen dürfen. Wenn diese digitale Anmeldung nicht erfolgreich abgeschlossen werden kann - aus welchen Gründen auch immer -, dann darf der betroffene Passagier das Flugzeug nicht besteigen und bleibt zu Hause und auch auf den Kosten sitzen. Und das kann dann auch einmal ein fünfstelliger Euro-Betrag sein.

Das ist natürlich vor allem für jene Zielgruppe ein Problem, die gerade jetzt Zeit, Geld und Lust zum Reisen, etwa in die wärmeren Regionen, hätte: die Senioren.

Wenn jetzt Geisterflieger unterwegs sind, dann sollten die Lobby und deren Geisteskinder doch auch darüber nachdenken, wie weit die Passagiere vielleicht wieder als Kunden entdeckt und gepflegt werden und zum Beispiel auch die lästigen und vielfach sinnlosen Security Checks entrümpelt werden können. Sonst hauen die Passagiere nämlich irgendwann den Hut drauf.