Zum Hauptinhalt springen

Sprache, Recht und Gehirn

Von Daniel Green und Franz R. Schmid

Recht
Ein zentraler Zugang zum menschlichen Erleben und Verhalten ist die Sprache.
© adobe.stock / DG-Studio

Denk- und Verständnisprozesse in der juristischen Praxis.


Der Fortschritt im Bereich der Kognitionswissenschaften, die sich mit bewussten Denk- und Verständnisprozessen beschäftigen, stellt die juristische Praxis vor wichtige ethische Fragen, die den Kern der Identität von Juristinnen und Juristen betreffen: nämlich die Überzeugung, dass das eigene Handeln rechtgeleitet ist. Natürlich gibt es auch bloße Befehlsempfänger, aber wenn wir uns mündig fragen, "was wahr und was Recht ist", dann geben uns verschiedene Rechtsphilosophien verschiedene Antworten. Kognitionswissenschaftliche Erkenntnisse könnten dabei helfen, diese unterschiedlichen rechtsphilosophischen Ansätze aus einem anderen Blickwinkel zu betrachten und zu hinterfragen.

Ronald Dworkin sagte in der Frederic R. and Molly S. Kellogg Biennial Lecture on Jurisprudence: "Gibt es die Wahrheit? Bestreiten wir die Wahrheit? Das ist sicherlich, um einen großen Satz zu verwenden, die Phänomenologie der meisten Jurist:innen. Wir lesen, wir rätseln, wir rätseln noch einmal, dann kommen wir zu einem Urteil. Und es ist ein Urteil, keine Wahl. Es fühlt sich nicht wie eine Präferenz an. Es fühlt sich an wie ein Urteil darüber, was die Wahrheit ist. Stellen Sie sich eine:n Richter:in vor, der gerade einen Schurken zu einer Gefängnisstrafe oder vielleicht zu noch Schlimmerem verurteilt hat und dann am Ende seine Meinung sagt. Das sehe natürlich ich so, das ist meine Meinung, so lese ich es, aber es gibt auch andere Interpretationen, und die sind genauso gut."

Das Begriffspaar Wahrheit und Recht, das manche als Gegensatz, manche als Genugtuung in ihrem Leben wahrnehmen, steht unter anderem im Zentrum der Diskussion. Die verschiedenen Disziplinen der Kognitionswissenschaften, wie etwa die Psychiatrie, die Psychologie oder die Linguistik, zeigen auf, dass ein Großteil, wenn nicht das gesamte menschliche Erleben und Verhalten mit Aktivitäten bestimmter Hirnareale und deren Interaktionen zusammenhängt. Es dreht sich also um die Frage, in welchem konkreten Ausmaß die menschliche Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit, die Gefühlswelt, das Menschsein selbst naturalistisch oder materialistisch gebunden sind.

Physisches Wohlbefinden

Das menschliche Bewusstsein, der Wille, Moral und Selbstkontrolle und auch das Sprachverhalten könnten also nichts als das Produkt gewisser interner und externer Vorbedingungen sein, die in ihrem Zusammenspiel einen bestimmten Ausgang hervorrufen respektive leiten. Die Beziehung zwischen Vorbedingung(en) und Ereignisfolge ist jedoch umstritten, denn - so argumentieren Gegner - es soll auch Ereignisse geben, die eben nicht den durch Vorbedingungen erwartbaren Folgen entsprechen.

Die Frage nach der (Un)Bestimmtheit menschlichen Erlebens und Verhaltens betrifft die juristische Praxis auf vielfältige Weise. Physisches Wohlbefinden scheint beispielsweise die Rechtsprechung in Berufungsverfahren zu beeinflussen. Die Fallstudie Extraneous factors in judicial decisions von Shai Danziger, Jonathan Levav und Liora Avnaim-Pesso testete die gängige Karikatur, dass Gerechtigkeit "das ist, was Richterinnen und Richter zum Frühstück essen" in deren Bewährungsentscheidungen in Israel. Sie stellten fest, dass der Prozentsatz einer positiven Entscheidung in einer Verhandlung allmählich von ca. 65 Prozent auf fast 0 Prozent sank und nach einer (Essens)Pause abrupt auf circa 65 Prozent zurückkehrte. Sind wir nicht wir selbst, wenn wir hungrig sind?

Ein zentraler Zugang zum menschlichen Erleben und Verhalten sind die Sprache und die neurophysiologischen und -biologischen Mechanismen, die ihr zugrunde liegen, sowie ihre neuroanatomische Verortung. Die Formulierung eines Problems kann die Art und Weise verändern, wie dieses wahrgenommen wird, und dadurch die Lösung beeinflussen. Bereits subtile grammatikalische Aspekte können auf Wahrnehmung und Interpretation von Ereignissen Einfluss nehmen und in weiterer Folge auf Urteile über diese indirekt einwirken. Sprache kann sich nicht nur auf gegenwärtige oder zukünftige Handlungen auswirken, sie kann auch Erinnerungen aus der Vergangenheit beeinflussen und Fehlidentifikationen und -interpretationen von Phänomenen mitbedingen. Ein Argument für die stärkere Miteinbeziehung der Neuro- und Psycholinguistik für Sprache und Recht in der Praxis ist die gelehrte und zugleich bescheidene Unwissenheit, die unser Verständnis von der Komplexität des menschlichen Gehirns nach wie vor umgibt.

Die Sprache des Rechts zu lernen, heißt wohl auch das eigene Gehirn zu formen, zu prägen und auf die kognitiven Aufgaben juristischer Berufsfelder zu trainieren. Diskussionen zur Neurodiversität lassen sich beispielsweise in Untersuchungen zu individuellen Unterschieden beim Sprachenlernen und bei der Entwicklung neurokognitiver Modelle der Sprachbegabung anwenden. Susanne M. Reiterer und ihr Team tragen mit ihrer wertvollen Pionierarbeit an der Universität Wien maßgeblich zur Klärung solcher spannender Fragen bei, für die Rechtslinguistinnen, Juristen und viele andere Menschen über die Grenzen des Landes hinaus dankbar sein werden.

Fallstudien erforderlich

Auch die Interpretation dieses Beitrags hängt unter anderem davon ab, wie die Hirnareale Sprache verarbeiten, wie sie die Informationen codieren, Konsens zwischen Autoren plausibilisieren, die Sprachbausteine sinnvoll anordnen und den Anschein gelungener oder weniger gelungener Kommunikation vermitteln. Es braucht daher auch in Österreich eine neuro- und psycholinguistisch arbeitende Rechtslinguistik, die in Fallstudien zur juristischen Praxis spannende Erkenntnisse zur Schnittstelle von Sprache, Recht und Gehirn liefert.

Sie sind anderer Meinung?

Diskutieren Sie mit: Online unter www.wienerzeitung.at/recht oder unter recht@wienerzeitung.at