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Umweltverfahren sind schneller als ihr Ruf

Von Franz Maier

Gastkommentare
Franz Maier ist Präsident des Umweltdachverbandes.
© Umweltdachverband

Es liegt an den Unternehmen selbst, die UVP-Verfahren zu beschleunigen. Die Qualität der Einreichunterlagen ist entscheidend.


Die Zahlen aus dem neuen UVP-Bericht sprechen eine klare Sprache: Umweltverfahren sind schneller als ihr Ruf. Und wenig überraschend. Entscheidend für ein effizientes Verfahren sind gute und vollständige Projektunterlagen. Im Berichtszeitraum 2018 bis 2021 wurden 43 UVP-Verfahren eingeleitet, 39 davon sind bereits entschieden, praktisch alle positiv. Seit der Jahrtausendwende wurden von 493 UVP-Verfahren nur 2,8 Prozent nicht bewilligt. Darüber hinaus zeigt sich in der langjährigen Entwicklung, dass die Dauer von UVP-Genehmigungsverfahren ab Vorliegen der Unterlagen bis zur Entscheidung insgesamt sinkt und nicht steigt, wie immer wieder behauptet wird. Aktuell liegt sie - trotz einiger markanter Ausreißer - bei durchschnittlich (nur) 7,2 Monaten. Wenn wir in Österreich Bauvorhaben, die dramatische Umweltschäden verursachen würden, präventiv abwenden wollen, sind das auf alle Fälle gut investierte Monate. Ein Durchwinken von Großprojekten zu Lasten der Umwelt widerspricht jedenfalls dem Sinn und Zweck des UVP-Regimes.

Die Verfahrensdauer lässt sich weiter reduzieren, wenn die Projektwerber in Bezug auf die Einreichunterlagen konsequent in die Pflicht genommen werden. Denn zu Verfahrensverzögerung kommt es meistens in der Phase der Antragstellung aufgrund mangelhafter Projektunterlagen, die regelmäßig im laufenden Verfahren zusätzlich nachgebessert werden müssen. Für effizientere Verfahren sind entsprechende Unterlagen durch die Konsenswerber maßgeblich. Wer sein Bauvorhaben den Umweltschutzbestimmungen entsprechend vorbereitet und der UVP-Behörde vollständige und qualitativ hochwertige Unterlagen vorlegt, kann auch schneller mit Ergebnissen rechnen.

UVP-Verfahren können außerdem sinnvoll beschleunigt werden, wenn die zuständigen Behörden und das Bundesverwaltungsgericht mit ausreichenden Ressourcen - insbesondere mit eigenen Sachverständigen - ausgestattet werden und Beteiligungsprozesse auf Augenhöhe geführt werden. Auch das Instrument einer Strategischen Umweltprüfungen (SUP) sollte verstärkt zum Einsatz kommen. Das würde in Sachen Genehmigungsverfahren eine Entlastung bringen - und ist ohnehin eine Vorgabe der SUP-Richtlinie der Europäischen Union, die in Österreich gerne ausgeblendet wird.

Aus Umweltperspektive ist eine Novellierung des UVP-Gesetzes angesichts mehrerer offener EU-Vertragsverletzungsverfahren - etwa bezüglich des höchst fragwürdigen Standortentwicklungsgesetzes - dringend notwendig. Im Zuge dieses Prozesses wurde vom Klimaschutzministerium eine Arbeitsgruppe zu möglichen Verbesserungen der Verfahrenseffizienz eingerichtet, in der der Umweltdachverband beteiligt war. Die Ergebnisse sollen demnächst vorliegen.

Fazit: Damit die naturverträgliche Energiewende in Fahrt kommt, gilt es, die UVP-Gesetzesnovelle unter Einhaltung der Aarhus-Konvention und Aufrechterhaltung des Umweltschutzstandards schnellstmöglich zu beschließen.