Fast drei Millionen Menschen haben die Ukraine bisher in Folge der russischen Invasion verlassen. Täglich werden es Hunderttausende mehr. Die Dringlichkeit der bereits seit Jahrzehnten schwelenden Frage, wie Europa mit Flüchtlingen umgeht, wurde so innerhalb weniger Tage eindrücklich untermauert.

Obgleich Diskriminierungen gegenüber nicht-ukrainischen Staatsangehörigen unter den Flüchtlingen teilweise das Bild trüben, ist die bisherige europäische Antwort auf den ukrainischen Exodus vor allem von Solidarität und Hilfsbereitschaft charakterisiert. Ebenso bemerkenswert ist, dass die Institutionen der Europäischen Union für Flüchtlinge aus der Ukraine ein Rechtsinstrument zur Anwendung bringen, das rasch und effizient Schutz bieten soll.
Vergleiche mit den Fluchtbewegungen 2015 und 2016 wurden in der öffentlichen politischen Debatte rasch laut. Gute Flüchtlinge hier, schlechte dort. Doch abseits solcher Qualifizierungen, denen die rechtliche Fundiertheit fehlt, lohnt sich ein historischer Blick, um ein Verständnis für die langfristige Signifikanz der aktuellen Entwicklungen zu bekommen.
Tatsächlich ist die geschichtliche Entwicklung des Asyl- und Migrationsrechts in Europa eng mit der Realität massenhafter Vertreibung in Folge politischer Umwälzungen und Kriege verbunden. Die Genfer Flüchtlingskonvention selbst - bis heute das Kerndokument des internationalen Flüchtlingsrechts - entstand 1951 in Folge der kollektiven Erfahrung der Vertreibung unzähliger Flüchtlinge und Staatenloser während und nach dem Zweiten Weltkrieg. Die Konvention sollte nicht nur die Rechte von Flüchtlingen stärken, sondern auch das soziale Chaos hintanhalten, das die Rechtelosigkeit von Flüchtlingen mit sich brachte.
Die aktuelle Reaktion der EU greift auf ein Dokument zurück, das ebenfalls unter dem Eindruck von Krieg und massenhafter Verfolgung entstanden ist. Der Rat der Europäischen Union beschloss am 4. März 2022 einstimmig, die Richtlinie über den vorübergehenden Schutz zum ersten Mal zu aktivieren. Diese war 2001 nach den massiven Vertreibungen in Folge der bewaffneten Konflikte insbesondere in Bosnien und im Kosovo etabliert worden, um eine rasche Aufnahme zu ermöglichen, so den Druck auf die nationalen Asylsysteme zu mindern und gleichzeitig Menschenrechtsstandards zu sichern.
EU-Staaten entziehen sich bisher der Verantwortung
Mit der Entscheidung, diese Richtlinie zugunsten von Flüchtlingen aus der Ukraine anzuwenden, legte der Rat das Fundament für eine Asyl- und Migrationspolitik, die in krassem Kontrast zu einem System steht, das das Hauptinteresse der EU-Staaten darin sieht, sich der rechtlichen Verantwortung gegenüber Flüchtlingen zu entziehen. Gegenüber den allermeisten Flüchtlingen setzen die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten tatsächlich vieles daran, deren Zugang zu ihrem Territorium zu verhindern und Rechtsansprüche so nicht entstehen zu lassen - nicht zuletzt durch Zurückweisungen an den Außengrenzen und durch die Auslagerung von Migrationskontrolle in Staaten, die außer Stande sind, Flüchtlinge menschenwürdig zu behandeln.
Gelingt die Einreise dennoch - auch unter höchster Lebensgefahr -, sind Flüchtlinge zum Teil menschenrechtswidrigen Aufnahmestandards und jahrelangen zermürbenden und kostenaufwendigen Verwaltungsverfahren ausgesetzt. Im Versuch, die Verantwortung für ihre Aufnahme an Staaten der Ersteinreise abzuschieben, werden sie unter Einsatz hoher administrativer, personeller und finanzieller Ressourcen innerhalb Europas deportiert, ehe über ihren Anspruch auf Asyl entschieden wird. Ob Flüchtlingen letztlich Schutz zugesprochen wird, hängt zu häufig nicht davon ab, wie begründet ihr Antrag ist, sondern in welchem Staat ihr Verfahren geführt wird.
Ukrainische Staatsangehörige reisen hingegen visumsfrei in die EU ein und können sich (für 90 Tage) innerhalb der Union frei bewegen. Entsprechend können sie den Mitgliedstaat wählen, in dem sie die Rechte in Anspruch nehmen, die mit dem vorübergehenden Schutz verbunden sind. So können sie sich ihren Familien und Freunden anschließen, die bereits in einem EU-Staat leben. Wird ihnen der Schutz auf Grundlage der Richtlinie gewährt, erhalten sie einen Aufenthaltstitel, und ihnen steht unter anderem der Arbeitsmarkt sofort offen. Ein individuelles Asylverfahren entfällt. Die Richtlinie hat sicher auch ihre Mängel - unter anderem, da sie eine nur temporäre Aufnahme im Blick hat. Doch überwiegt letztlich bei weitem der Vorteil, dass sie unbürokratischen, kostengünstigen, einheitlichen und raschen Zugang zu staatlichem Schutz und Integration bietet.
Diskurs nach 2015 und 2016 beförderte Polarisierung
Der notwendige Paradigmenwechsel hin zu einem solch effizienten und solidarischen Arrangement, das Flüchtlingsrechte schützen kann, blieb in Folge der Krise 2015 und 2016 aus. Nach einer ersten Periode allgemeiner Solidarität und Hilfsbereitschaft kehrte letztlich ein Diskurs zurück, der, getragen von nationalen und politischen Ambitionen und Befindlichkeiten, den Flüchtlingsschutz gegen staatliche Interessen ausspielte und so Polarisierung beförderte.
Im heute wahrnehmbaren historischen Momentum liegt also auch die Möglichkeit, diese beiden Dimensionen wie bereits 1951 und 2001 wieder zusammen zu denken. Mit der Aktivierung der Richtlinie zum vorübergehenden Schutz wurde ein erster wichtiger Schritt getan. Nun gilt es, weiter auf die unübersehbare zivilgesellschaftliche Bereitschaft zur Unterstützung von Flüchtlingen aufzubauen und nachhaltige und umfassende Änderungen im Zugang Europas zu internationalen Fluchtbewegungen herbeizuführen.