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Klimaschutz schwer gemacht

Von Alfred Schuch

Gastkommentare
Alfred Schuch hat bis vor kurzem ein Pipeline-Projekt durch das Kaspische Meer in Zusammenarbeit mit der EU-Kommission beraten. Davor war er unter anderem für die Österreichische Energieagentur sowie die E-Control tätig, auch auf EU-Ebene, und hat als Abteilungsleiter der Hydrocarbons Unit mitgeholfen, das Sekretariat der Energiegemeinschaft in einem multikulturellen Umfeld zum Laufen zu bringen.
© privat

Die CO2-Bepreisung klemmt oder stottert insbesondere im Wohnbereich.


Hinsichtlich Klimaschutz hat sich Österreich zum Ziel gesetzt, bis spätestens 2040 klimaneutral zu werden. Die Basis für die Umsetzung der entsprechenden Maßnahmen wird ein novelliertes Klimaschutzgesetz mit verbindlichen Reduktionspfaden bis 2040 bilden. Eine der wichtigsten Maßnahmen ist die Implementierung einer schrittweisen ökosozialen Steuerreform, welche die Menschen in Österreich entlasten und zugleich ökologische Kostenwahrheit im Steuersystem herstellen soll. Ebenfalls werden eine Ökologisierung des Gebäudebereichs und der Ausbau von Fern- und Nahwärme angestrebt, wobei auf das Verbrennen von Kohle, Öl und fossilem Gas zur Raumwärmeerzeugung bis 2040 weitestgehend verzichtet werden soll.

Die Bepreisung von CO2 (ökosoziale Steuerreform) stellt ein neues Instrument im Mix der wirtschaftspolitischen Möglichkeiten dar. Sie soll - einem global immer stärker werdenden Trend folgend - Anreize für die Restrukturierung des individuellen und gesellschaftlichen Verhaltens sowie der Wirtschaftsaktivitäten schaffen. Damit sollen nicht nur die Treibhausgasemissionen gesenkt, sondern auch der Wohlstand und die Wettbewerbsfähigkeit erhöht werden.

In den Medien wird meistens über die Auswirkungen der ökosozialen Steuerreform auf die individuelle Mobilität berichtet, während die Effekte auf die Raumwärme- und Warmwassererzeugung oft unerwähnt bleiben. Während man die individuelle Mobilität durch Zu-Fuß-Gehen (vorwiegend auf kurzen Distanzen), verstärkte Nutzung von Fahrrad und Öffis sowie E-Fahrzeugen (unter Einsatz von Ökostrom) statt Verbrennern auf Treibhausgasreduktion trimmen kann, sind die diesbezüglichen Zugänge in der Raumwärme- und Warmwassererzeugung, vorwiegend in Großstädten, realiter sehr stark eingeschränkt.

Mieter, aber auch sehr viele Wohnungseigentümer haben de facto - aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen - wenige oder keine Möglichkeiten, energieeffizienzverbessernde Maßnahme einzufordern beziehungsweise umzusetzen. Zum Beispiel sind ein Fenstertausch (für bessere Wärmedämmwerte), die Dämmung der obersten Geschoßdecke, die Installation einer Brennwerttherme, die Einregulierung einer Hauszentralheizung, die Optimierung einer Klimaanlage und Ähnliches für Mieter meistens ein Ding der Unmöglichkeit und selbst für Wohnungseigentümer sehr schwer durchzuführen.

Enorm hoher Bedarf an energetischer Sanierung

Dies ist auf die diesbezüglichen Unzulänglichkeiten des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) sowie des Mietrechtsgesetzes (MRG) zurückzuführen. Das geänderte WEG, welches Anfang 2022 in Kraft getreten ist, bringt zwar aufgrund der vom Gesetzgeber unterstellten Zustimmungsfiktion Erleichterungen hinsichtlich der Installation von E-Ladestationen mit geringer Leistung in den Garagen - so vorhanden - der jeweiligen Wohnhausanlage sowie von Beschattungsmöglichkeiten (falls diese das Gesamterscheinungsbild nicht wesentlich verändern!), aber energetische Sanierungen sind für Mieter realiter weiterhin gar nicht umsetzbar, und bei Wohnungseigentum ist meistens die Zustimmung aller anderen Eigentümer erforderlich. Und diese ist bei großen Wohnhausanlagen oder bei einer Veranlagung international tätiger Investoren de facto ausgeschlossen und selbst bei kleinen Wohnhausanlagen eher schwer zu erreichen.

Falls Zinshauseigentümer von sich aus energetische Sanierungen durchführen möchten, dann ist auch hier auf die derzeitigen Rechte der Mieter Bedacht zu nehmen - zusätzlich muss die Wirtschaftlichkeit solcher Investitionen gegeben sein. Da Wohnraum derzeit ohnehin knapp und somit teuer ist, ist eine Investition seitens der Hauseigentümer eher unwahrscheinlich, zumal die Problematik, wie Gasthermen in Wohnungen sinnvoll ersetzt werden können, bisher größtenteils nicht gelöst ist.

Allein der Wohnraumbestand in Wien lässt die Aufgabenstellung erahnen. Laut Angaben der Stadt Wien gab es hier im Jahr 2019 rund 930.000 Wohnungen. Die Mietquote betrug 78 Prozent, während die Eigentumsquote bei 19 Prozent lag. 45 Prozent der Wohnungen waren Einpersonen- und 28 Prozent Zweipersonenhaushalte. Der Rest sind größere Haushalte.

Laut Statistik Austria gibt es in Wien rund 417.000 Altbauwohnungen, weitere 348.000 Wohnungen wurden im Zeitraum von 1945 bis 1980 errichtet und somit aufgrund der damaligen Mindestanforderungen größtenteils energetisch nicht auf dem neuesten Stand. Daraus kann man einen enorm hohen Bedarf an energetischer Sanierung ableiten.

Kaum CO2-Einsparung in Altbauwohnungen möglich

Wenn man von einem jährlichen Erdgasverbrauch von 1.500 Kubikmeter für eine 100-Quadratmeter-Altbauwohnung ausgeht, fallen allein dort 4 Tonnen CO2 pro Jahr an. Daraus entstehen zukünftig jährliche Kosten von etwa 120 Euro. 100 Euro werden im Falle eines Einpersonenhaushaltes ersetzt. Grundsätzlich ist diese Kompensation sinnvoll, sie spart aber kein einziges Gramm CO2 ein, weil, wie bereits dargestellt, die Mieter und selbst die Wohnungseigentümer kaum Möglichkeiten haben, die Energieeffizienz der Wohnungen zu verbessern.

Mit anderen Worten: Das Geld wandert größtenteils von der linken in die rechte Tasche, ohne einen relevanten Zusatznutzen zu generieren. Noch mehr zugespitzt formuliert: Der Gesetzgeber möchte mittels der CO2-Bepreisung einen Anreiz setzen, um die CO2-Emissionen zu senken, verwehrt aber gleichzeitig den Mietern und Wohnungseigentümern aufgrund des diesbezüglich verbesserungsbedürftigen WEG und MRG, die Möglichkeit, tatsächlich CO2-Emissionen einzusparen - außer sie entscheiden sich zu frieren. Auf den Gebäudebestand in Österreich umgelegt, stehen etliche Millionen Tonnen CO2-Emissionen pro Jahr zur Disposition.

Steigerung von 1,4 auf mehr als 3,2 Prozent nötig

Da das geänderte WEG Anfang 2022 in Kraft getreten ist, kann man sich gut vorstellen, dass notwendige Änderungen im WEG und MRG, die energetische Sanierungen ermöglichen, eine längere Zeitspanne in Anspruch nehmen werden - zumal teilweise auch noch die Bestimmungen für den Denkmalschutz zu berücksichtigen sind. Wenn man annimmt, dass hierfür weitere drei Jahre benötigt werden (was eine optimistische Annahme darstellt), verbliebe noch ein Zeitraum von rund 15 Jahren, um bis 2040 die energetischen Sanierungen rechtzeitig durchführen zu können.

Laut Angaben des Umweltbundesamtes wäre eine jährliche Sanierungsrate von mehr als 3,2 Prozent erforderlich - somit wären alleine in Wien pro Jahr 30.000 bis 35.000 Wohnungen energetisch zu sanieren. Wenn man die Gesamtsanierungsrate aller Wohnungen in Österreich von 1,4 Prozent im Jahr 2018 (laut Umweltbundesamt) auf Wien umlegt, wurden hier etwa 13.000 Wohnungen thermisch saniert. Und wenn man bedenkt, dass schon derzeit ein Mangel an Fachkräften herrscht, dann stellt sich die Frage, wie eine Steigerung auf 30.000 bis 35.000 energetische Sanierungen pro Jahr bewerkstelligt werden kann. Eile ist angebracht.