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Mit der Pflegereform ist ein großer Wurf gelungen

Von August Wöginger

Gastkommentare
August Wöginger ist Klubobmann der ÖVP.

Über 20 Maßnahmen mit einem Volumen von einer Milliarde Euro werden gesetzt.


Unser Ziel ist es, ein Altwerden in Würde sicherzustellen, denn Pflege geht uns alle an. Volkspartei und Grüne haben vorige Woche am internationalen Tag der Pflege die Schwerpunkte der ausgearbeiteten Pflegereform vorgestellt, mit der uns ein großer Wurf gelungen ist. Die Reform umfasst über 20 Maßnahmen im Umfang von einer Milliarde Euro bis zum Ende der Gesetzgebungsperiode für Pflegeberufe, Ausbildung sowie Pflegebedürftige und pflegende Angehörige.

Ein Kernstück ist die Pflegelehre. Hier wird es künftig möglich sein, unmittelbar nach Abschluss der Pflichtschule in diese Lehre einzusteigen. Die Ausbildung zur Pflegeassistentin beziehungsweise zum Pflegeassistenten wird drei Jahre dauern, der Abschluss als Pflegefachassistentin beziehungsweise Pflegefachassistent vier Jahre. Im vierten Lehrjahr soll das Lehrlingseinkommen 1.500 Euro im Monat betragen. Die Umsetzung der Pflegelehre beginnt im Schuljahr 2023/24, Pilotprojekte in allen Bundesländern sind möglich. Für jene, die ihre berufliche Erstausbildung oder ein FH-Studium zu einem Pflegeberuf absolvieren, wird es einen Ausbildungszuschuss von monatlich mindestens 600 Euro geben. Wer aus einem anderen Beruf in die Pflege wechselt oder wieder ins Berufsleben einsteigt, bekommt während einer durch das AMS geförderten Ausbildung ein Pflegestipendium von mindestens 1.400 Euro pro Monat.

Weiters gilt es, die pflegenden Angehörigen zu entlasten. In meiner Heimat, dem Innviertel, werden beispielsweise über 80 Prozent der Pflegegeldbezieherinnen und Pflegegeldbezieher zuhause betreut. Hier setzen wir einen Schwerpunkt: Für Pflegebedürftige mit schweren psychischen Behinderungen und Demenz wird es eine Erhöhung des Pflegegeldes geben. Außerdem wird es ab 2023 ab der vierten Pflegestufe einen Angehörigenbonus von 1.500 Euro für jene Personen geben, die den Großteil der Pflege leisten und dafür selbst- oder weiterversichert sind. Auch beim Zuschuss zu den Kosten der Ersatzpflege, wenn pflegende Angehörige ausfallen, erleichtern wir den Zugang: Dieser ist schon ab einer Verhinderung von drei statt wie bisher sieben Tagen und für bis zu 28 Tage im Jahr vorgesehen. Die erhöhte Familienbeihilfe wird nicht mehr auf das Pflegegeld angerechnet, das bewirkt eine Pflegegelderhöhung von 60 Euro im Monat.

Verbesserungen sind auch bei der 24-Stunden-Betreuung geplant. Diese soll künftig für bis zu drei Personen im selben Haus im Anstellungsverhältnis zu einer öffentlichen Körperschaft oder gemeinnützigen Organisation möglich sein. Dazu sollen die Sozialpartner ein Modell vereinbaren. Für eine Anpassung der Zuschüsse sind 16 Millionen Euro reserviert. Darüber muss mit den Bundesländern gesprochen werden. Für Pflegepersonal wird es über die fünfte Urlaubswoche hinaus eine zusätzliche Entlastungswoche ab dem 43. Lebensjahr unabhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit geben. In Pflegeheimen sind generell zwei Stunden extra Zeitausgleich für Nachtdienste vorgesehen.

Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Pflegebereich sowie allen pflegenden Angehörigen gilt unser Dank für ihre unverzichtbare Arbeit!

Jeden Dienstag lesen Sie an dieser Stelle den Kommentar eines Vertreters einer Parlamentspartei.