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Kunst, Bildung, Medienkompetenz

Von Georg Russegger

Recht
Nur, wer Zugang zu Medien durch Technologien hat, ist eingeladen mitzuwirken.
© adobe.stock / Have a nice day

Warum Bildverwertung ein Recht ist: Ein Beitrag basierend auf einem Interview mit dem Experten Schönberger.


Die Stärke Europas liegt in seinen Talenten und seiner Kreativität. Die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat soeben 2023 zum Europäischen Jahr der "Aus- und Weiterbildung" ausgerufen. Der Schwerpunkt "Digitale Kompetenzen" soll es dabei den Menschen ermöglichen, dem ökologischen und digitalen Wandel erfolgreich zu begegnen. Bei der bereits etablierten "Digitalen Kompetenzen und Job Plattform" der EU kann man dazu sogar einen Selbsttest machen. Doch wie weit ist der Bogen dabei spannbar?

Einigkeit herrscht darüber, dass digitale Fähigkeiten wichtig für Arbeit, Studium, elektronische Dienstleistungen, Online-Shopping oder für den Kontakt mit Freunden und Familie sind. Geht man aber einen Schritt weiter, lässt sich schnell erkennen: Nur, wer Zugang zu Medien durch Technologien, Infrastrukturen, Zahlungsmittel und Elektrizität hat, ist eingeladen mitzuwirken. Sollen barrierefrei Dokumente und Internetportale, aber auch Bild- und Tonquellen so gestaltet werden, dass diese zum Beispiel auch für herausgeforderte Personen, ältere Menschen und Kinder möglich ist, wird dieser Auftrag sehr schnell zu einem umfangreichen, gesamtgesellschaftlichen Auftrag.

Welchen Beitrag künstlerische und kreative Prozesse in gesellschaftsrelevanten Bildungsprozessen spielen und in welchem Spannungsfeld sich Kunstschaffende in diesem Zusammenhang befinden, ist heute aktueller denn je. Medienkanäle und Bildwelten sind gekennzeichnet durch große, dominante Plattformen und rasante Digitalisierungswellen, die noch dazu exponentiell zugenommen haben.

Dem Thema Bildrecht kommt in diesen Zusammenhängen eine wesentliche Rolle für alle Akteurinnen und Akteure zu. Konkret geht es um jene Rechte und Ansprüche, die Künstlerinnen und Künstler im Zusammenhang mit den von ihnen geschaffenen visuellen Werken haben.

Bewusstseinsbildung als wesentlicher Teil der Arbeit

Günter Schönberger, Geschäftsführer der "Bildrecht" - der österreichischen Gesellschaft zur Wahrnehmung visueller Rechte - wurde in einem Interview befragt, welche Rolle in diesem Kontext Verwertungsgesellschaften spielen, die treuhändisch und gemeinnützig für Künstlerinnen, Künstler und Kreative agieren, und mit welchen Herausforderungen sie dabei konfrontiert sind. Die "Bildrecht" als Verwertungsgemeinschaft ist eine starke Solidargemeinschaft von Künstlerinnen und Künstlern, die deren gemeinsame Ansprüche artikuliert und Rechte kollektiv durchsetzt. Die "Bildrecht" stärkt nicht nur die ökonomische Basis von Kunstschaffenden durch Tantiemenzahlungen, sie unterstützt ihre Mitglieder auch in sozialen Notlagen und Krisenzeiten wie zuletzt während der Coronapandemie.

"Ein wesentlicher Bestandteil unserer Arbeit ist auch die Bewusstseinsbildung. Wir wollen das Bewusstsein für den Wert und die damit verbundenen Rechte an den Werken der bildenden Künstler, Fotografinnen, Grafikerinnen und Illustratoren, Designerinnen, Architekten, sowie Choreografen und Performerinnen weiter schärfen, denn in den globalen, digital vernetzten Bildwelten ist geistiges Eigentum von Erosion bedroht", sagt Schönberger.

Neues Urheberrecht als gute Basis

"Wir unterstützen dabei die Orientierung und die Transparenz im Medienwesen, bei Bildproduzentinnen und Künstlern, wir schließen die Wertschöpfungslücke zu den großen Online-Plattformen, den dominierenden globalen Suchmaschinen und Bilddatenbanken", so Schönberger. Die jüngste EU-Urheberrechtsrichtlinie und das seit 2022 geltende novellierte österreichische Urheberrecht seien eine gute Basis dafür.

Die Bildrecht Gesellschaft zur Wahrnehmung visueller Rechte GmbH
ist die österreichische Urheberrechtsgesellschaft für Bildende Kunst, Fotografie, Grafik, Illustration, Architektur, Design, Choreografie
und Performance.