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Über das Recht auf Freiheit und Würde

Von Daniela Knieling

Gastkommentare

Zum 75-Jahr-Jubiläum erhält die Erklärung der Menschenrechte Rückenwind durch die EU-Verordnung zur Taxonomie.


Mit dem Richtlinienentwurf zur Ausweitung der Sorgfaltspflichten im Rahmen der Lieferkette und dem Bericht zu einer sozialen Taxonomie in der EU treten Maßnahmen zum Menschen- und Arbeitsrechtsschutz wieder stärker in den Vordergrund.

"Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren", heißt es in Artikel 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, die die Generalversammlung der Vereinten Nationen 1948 verkündet hat.

Es war damals vor allem eine Absage an die Ideologie des Nationalsozialismus in Europa, mit seinen furchtbaren Verbrechen gegen die Menschlichkeit, an die der morgige Internationale Holocaust-Gedenktag (27. Jänner) erinnert, die zu dieser Resolution führte. Sie hat nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs die Meinungs-, Informations- und Versammlungsfreiheit verankert und verbietet auch Folter oder Sklaverei.

In der Corona-Pandemie mit ihren Lockdowns und den damit verbundenen Einschränkungen der persönlichen Freiheit ist die Diskussion um die Menschenrechte auch in Österreich wieder aufgeflammt. In den Ö1-"Gedanken" am Neujahrstag hat Marianne Schulze das Jubiläum aufgegriffen und das gemeinsame und verbindende Element der Menschenrechtserklärung angesprochen. Die Menschenrechtsexpertin, die bei PwC Projekte zu sozialer Nachhaltigkeit und menschenrechtlichen Berichtspflichten begleitet, hat zuletzt bei der Gedenkveranstaltung in Schloss Hartheim die demokratiepolitische Wichtigkeit von Menschenrechten betont: "Denn genau in diesem vermeintlichen Zwischenraum zwischen rechtlicher und moralischer Verantwortung entsteht das Momentum für eine wachsende Zahl von Menschenrechtsverletzungen - auch durch Unterlassung - und damit der Auftrieb für antidemokratische Strömungen."

Vor dem Hintergrund der durch den Ukraine-Krieg ausgelösten Krise stellt sich Europa schützend vor demokratische Werte und eine freie Marktwirtschaft. Im Sinne des Green Deals der EU sind diese das zentrale Fundament und die Voraussetzung für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung. Auf Demokratie und Freiheit baut auch ein nachhaltig ausgerichtetes Kerngeschäft in der gesamten Wertschöpfungskette auf, selbst wenn es die nationalen und europäischen Grenzen überschreitet. Das spiegeln nun endlich auch gesetzliche Regelungen wider, wie zum Beispiel auf europäischer Ebene das geplante Lieferkettengesetz und seit November 2022 auch die "Corporate Sustainability Reporting Directive" (CSRD) zur Regulierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Im Unterschied zu Österreich ist in Deutschland bereits mit 1. Jänner ein nationales Lieferkettengesetz in Kraft getreten.

Ein wirksames Nachhaltigkeitsmanagement, das selbst globale Prozesse und Systeme einschließt, ist sich der unternehmerischen Verantwortung gegenüber Umwelt und Gesellschaft bewusst und arbeitet aktiv daran, eine nachhaltige Zukunft zu gestalten. In diesem Zusammenhang hat reines Greenwashing keinen Platz. Machen Sie mit!