Stellen Sie sich einen Parkplatz an der ehemals deutsch-deutschen Grenze vor (manch einer kann sich vielleicht sogar noch gut erinnern): Auf der einen Seite steht ein einsamer Trabi, auf der anderen stehen hunderte westdeutsche Automodelle und -typen, die wir auch hierzulande kennen und damals haben durften. Beides ist das Ergebnis fünfzigjähriger deutscher Ingenieurskunst. Auf beiden Seiten haben fleißige Hände und Köpfe mit gleichem Eifer gearbeitet. Der Unterschied zwischen den beiden Seiten liegt, wie wir heute (eigentlich) wissen, allein in den grundverschiedenen Wirtschaftssystemen: freie Marktwirtschaft auf der einen Seite und "real existierender Sozialismus" auf der anderen.

Gabriel Goëss ist Rechtsanwalt und Partner bei Ankershofen Goëss Hinteregger Rechtsanwälte in Wien.
Gabriel Goëss ist Rechtsanwalt und Partner bei Ankershofen Goëss Hinteregger Rechtsanwälte in Wien.

In Österreich (und Deutschland) ist in Anbetracht der herandräuenden Wirtschaftskrise eine heiße Diskussion über eine Mietpreisbremse entflammt, der sich auch die ÖVP nicht gänzlich zu verschließen im Stande scheint. Die Mietpreisbremse ist eine gesetzliche Maßnahme, mit der ein Anstieg der Mietpreise reguliert werden soll. Außerdem soll sie bezahlbares Wohnen möglich machen.

Corona-bedingt wurde die Mietzinsanpassung bereits einmal ausgesetzt, während alle anderen Kosten ganz selbstverständlich gestiegen sind. (Oder haben Sie je von einer Supermarktpreisbremse gehört?) Diese Mehrkosten hat man den Wohnungseigentümern also bereits ohne jeglichen Ersatz zugemutet.

Vergessen wir nicht: Die Erhöhung der Mieten ist die Konsequenz höherer Kosten und keine Ausgeburt ungebührlicher Gier. Wenn die Mieten nicht mit der Inflation steigen (dürfen), wird Volksvermögen geschmälert und potenziell die Altersvorsorge Einzelner vernichtet. Kurz gesagt: Die Wohnung, die sich die ältere Generation durch Fleiß und Sparsamkeit im Vertrauen auf unsere Wirtschaftsordnung hart erarbeitet hat, wird heute ohne viel Federlesen als Verdienstquelle entwertet. Von den Konsequenzen für die zahllosen jungen Kreditnehmer, die ihre gestiegenen Kreditkosten nicht ausgleichen könnten, ganz zu schweigen.

Interessant ist, dass, um bezahlbares Wohnen möglich zu machen, nicht zunächst auf die Besteuerung der (Wohnungs-)Mieten verzichtet wird. Ganze 10 Prozent an Umsatzsteuer hebt der Finanzminister auf Wohnungsmieten ein, die er jederzeit vorübergehend oder (noch schöner) dauerhaft als Antiteuerungsmaßnahme sistieren könnte. Die entsprechenden Einbußen würden durch die inflationsbedingten Mehreinnahmen aus der Umsatzsteuer mehr als wettgemacht. Das Schöne an der Idee wäre, dass damit die Last der Maßnahme, die uns allen zugutekommen soll, nicht nur auf dem Rücken einiger (nämlich der Wohnungseigentümer) ausgetragen, sondern auf die Gesellschaft verteilt würde.

Stattdessen soll aber wieder einmal flugs in bestehende Vertragsverhältnisse und in die Eigentums- und Erwerbsfreiheit eingegriffen werden. Die Wohnungseigentümer haben eben kein besonderes demokratisches Gewicht. Gerade deswegen hat der Gesetzgeber bestimmte Rechte als Grundfeste in unsere Verfassung gepackt: Eigentums- und Erwerbsfreiheit - wir erinnern uns an den deutsch-deutschen Grenzparkplatz - sind die Essenz der freien Marktwirtschaft, deren Überlegenheit gegenüber anderen Wirtschaftssystemen gerade uns eigentlich bewusst sein müsste. Natürlich darf der Gesetzgeber angemessen auch in diese Grundfeste unserer Gesellschafts- und Rechtsordnung eingreifen, es ist nur eben meistens keine gute Idee.