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Ein wichtiger Schritt hin zu fairem Wettbewerb

Von Alpay Soytürk

Gastkommentare
Alpay Soytürk ist Chief Regulatory Officer beim Handelsplatz Spectrum Markets.
© Spectrum Markets / Thorsten Jansen

Die MiCA-Verordnung der EU stellt nichts weniger als die weltweit erste umfassende Regulierung für den Kryptosektor dar.


Mit einer Mehrheit von 517 zu 38 Stimmen haben die Abgeordneten des Europäischen Parlaments am Donnerstag die Verordnung (EU) 2019/1937 zu den Kryptowertemärkten angenommen. Die in der Kurzform MiCA (Markets in Crypto Assets) genannte Verordnung stellt nichts weniger als die weltweit erste umfassende Regulierung für den Kryptosektor dar. Sie regelt - ab Juli in einem phasenweisen, 18-monatigen Einführungszeitraum - die Tokenisierung von übertragbaren Werten oder Rechten und legt einheitliche Anforderungen an Transparenz und Offenlegung in Bezug auf die Emissionstätigkeit, den Betrieb, die Organisation und die Governance von Dienstleistern im Bereich der Kryptowerte fest. Darüber hinaus sind Verbraucherschutzregeln und Maßnahmen zur Verhinderung von Marktmissbrauch in der MiCA-Verordnung verankert.

Sie ist überdies auch ein wichtiger Schritt in Richtung eines fairen Wettbewerbs im Sinne des regulatorischen Grundsatzes "gleiche Aktivität, gleiches Risiko, gleiche Regeln". Denn für Unternehmen, die Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptowerten erbringen, die als Finanzinstrumente gemäß der Richtlinie zu Märkten für Finanzinstrumente (MiFID) gelten, sind bereits jetzt neben den Anforderungen aus der MiFID selbst die Prospektverordnung, die Transparenzrichtlinie, die Marktmissbrauchsverordnung, die Leerverkaufsverordnung, die Verordnung über Wertpapierzentralverwahrer und die Settlement Finality Directive (SFD) anwendbar.

Lange Zeit haben sich Gesetzgeber in vielen Jurisdiktionen weltweit nur sehr zögerlich dem Thema Regulierung des Kryptosektors genähert, was vor allem auf zwei Gründe zurückzuführen sein dürfte: Einerseits ist die Thematik nicht nur in technologischer, sondern auch in rechtlicher Hinsicht komplex, da sich das Zusammenwirken mit bestehenden Rechtsnormen aus mehreren Disziplinen vielschichtig gestaltet. Andererseits wollte kein Wirtschaftsraum im Wettbewerb um die Ansiedlung von Unternehmen dieser hoffnungsvollen Branche durch das Verhängen allzu restriktiver Gesetze ins Hintertreffen geraten.

Mehr und mehr dürfte jedoch zum Konsens reifen, dass ein einheitlicher und verbindlicher Rechtsrahmen die Hauptzutat für eine wettbewerbsfähige Standortpolitik darstellt. Aus denselben Gründen ist die Gesetzesinitiative daher gleichermaßen bemerkens- als auch begrüßenswert. Denn der neue Rechtsrahmen ist nicht nur konsistent im Sinne bestehender Finanzmarktgesetze, sondern auch praxisorientiert - und immerhin ist der Urheber die ansonsten gern der Bürokratie und Behäbigkeit bezichtigte Europäischen Union. Dass die EU mit der neuen MiCA-Verordnung einen globalen Wettbewerbsvorteil realisiert hat, wird in den kommenden Jahren auch daran erkennbar sein, dass sich andere Länder weltweit an dieser Verordnung orientieren werden.