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Wer sorgt für leistbares Wohnen?

Von Holger Blisse

Gastkommentare
Holger Blisse ist Wirtschafts- und Sozialanalytiker und unter anderem auf kreditwirtschaftliche, genossenschaftliche und sozialpolitische Themen spezialisiert.
© privat

Auch in der Wohnungswirtschaft braucht es weiterhin Alternativen.


Auf den Bericht zu Plänen aus dem Burgenland, durch verschiedene Maßnahmen den Einfamilienhausbau zu fördern, Eigentumsbildung zu erleichtern und Mietzahlungen zur Eigentumsbildung anzurechnen, folgten Pläne der Bundesregierung, die Mieten von einer Verbraucherpreisindexierung zu entkoppeln, um bei steigender Inflation zu entlasten.

Eigentumsbildung breiterer Bevölkerungskreise ist zu begrüßen; Wohnen soll zu den persönlichen Lebensumständen passen. Oft wird übersehen, dass die gewachsenen Bestände an Mietwohnungen in kommunalem und gemeinnützigem Eigentum die Preise für leistbares Wohnen stabilisieren und gesellschaftliches, Gemeinschaftseigentum darstellen.

Der Miete steht zwar - anders als der Kreditrate bei der Wohnbaufinanzierung - kein Beitrag zur Vermögensbildung gegenüber, doch Mietzahlungen versetzen den Vermieter in die Lage, die mit Errichtung, Erhalt und Verwaltung der Immobilie verbundenen Aufwendungen zu tragen. Im Idealfall brauchen sich Bewohner einer Mietwohnung um nichts zu kümmern. Miete und Betriebskosten sind im Durchschnitt bei kommunalen und gemeinnützigen Trägern am niedrigsten. Wenn Ausgaben Preissteigerungen unterliegen, sollten sie zumindest teilweise weitergegeben werden können.

Für Erwerb und Erhaltung einer Eigentumsimmobilie ist der jeweilige Eigentümer verantwortlich: Ob das Dach zu reparieren oder die Heizung zu überprüfen ist, ob Eigenmittel beim Kauf beizutragen oder Zins- und Tilgungsleistungen für einen Kredit zu erbringen sind. Dies kann hohe und nicht immer planbare Ausgaben nach sich ziehen. Daher bietet sich an, einen Teil der eingesparten Miete zurückzulegen, auch im Alter, wenn der Kredit längst zurückgezahlt ist.

Steht ein Ortswechsel bevor oder muss das Eigentum aus anderen Gründen verkauft werden, erzielt man unter Zeitdruck selten einen guten Preis, der jedoch nach einer gewissen Zeit schon allein aufgrund steigender Errichtungskosten über dem Kaufpreis liegen dürfte. Dagegen lässt sich eine Mietwohnung leichter wechseln. Das finanzielle Risiko reduziert sich auf die Höhe der Miete. Bei einem neuen Vertrag ist allerdings sehr oft die Miete höher als zuvor. Deshalb sind befristete Verträge bei Vermietern meistens beliebter als bei Mietern.

Gemeinnützige Bauvereinigungen bieten geförderte Mietwohnungen mit Kaufoption nach dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (§§ 15b bis 15i WGG). Dabei wird jedoch kein Teil der Miete auf den späteren, oft zu Mietbeginn noch nicht feststehenden Kaufpreis angerechnet. Sie errichten außerdem geförderte Einfamilienhäuser, die zum Verkauf gedacht sind. Das Vorhandensein von mehr privatem Eigentum - bis hin zur Umwidmung von kommunalen und gemeinnützigen Wohnungsbeständen - begünstigt den Einfluss von Markt(preis)entwicklungen, wie sie auch Mieter mit indexierten Mietverträgen betreffen. Je mehr privates Wohneigentum vorhanden ist, desto mehr kann es aufgekauft und bei wenigen Eigentümern konzentriert werden. Dies dürfte jedoch nicht leitend für die Idee gewesen sein, Neubau und Erwerb von Wohneigentum zu fördern.

Wie wenig man sich auf erhoffte Kursgewinne bei einer kapitalmarktorientierten Altersversorgung verlassen kann, belegen das US-Pensionssystem während der Finanzmarktkrise oder Norwegens staatlicher Pensionsfonds, der das Jahr 2022 mit einem Verlust von umgerechnet mehr als 150 Milliarden Euro abgeschlossen hat. Auch in der Wohnungswirtschaft braucht es Alternativen etwa in Bezug auf die Eigentumsformen, Vertragspartner und Vertragsgestaltung. Außerdem sollte darauf Bedacht genommen werden, dass das Drei-Säulen-System mit privaten, staatlichen und gemeinnützigen Trägern ausgewogen bleibt.