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"Mein Vater heißt Donor"

Von Romeo Reichel

Gastkommentare
Romeo Reichel ist Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe und Präsident der "Vereinigung Katholischer Ärzte Österreichs St. Lukas".

Das neue Fortpflanzungsmedizingesetz nimmt in Kauf, dass Kinder ohne genetischen Vater aufwachsen und Geschwister aus dem Reagenzglas ausgesondert werden.


Anlass für das Änderungsgesetz zum Fortpflanzungsmedizinrecht ist ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs, das die Beschränkung der medizinisch unterstützten Fortpflanzung auf Personen verschiedenen Geschlechts aufhob, da sie dem Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens und dem Diskriminierungsverbot der Europäischen Menschenrechtskonvention widerspreche.

Damit die In-vitro-Fertilisation (IVF) auch für Frauen in gleichgeschlechtlicher Beziehung möglich wird, musste naturgemäß ein Samenspender als Dritter her und die Samenspende nicht nur - wie bisher - für die Einbringung in die Gebärmutter, sondern auch für die Befruchtung von Eizellen im Reagenzglas erlaubt werden.

Daher soll nun offenbar das neue Gesetz im Schnellverfahren durchgepeitscht werden. Und dabei sollen nun unter dem Titel der "Modernisierung" auch gleich die bisher verbotene Spende von Eizellen und die Präimplantationsdiagnostik erlaubt werden. Letztere soll Paaren mit genetischen Anlagen für etwaige schwere Erbkrankheiten oder mit einem genetisch bedingten Risiko für eine Fehl- und Totgeburt die Geburt eines "gesunden" Kindes ermöglichen.

Dazu müssen mehrere Embryonen, die ich lieber als "embryonale Menschen" bezeichne, mit großem Aufwand künstlich gezeugt werden. Ein bis zwei Gesunde werden dann für das Einbringen in die Gebärmutter auserwählt, die kranken "Geschwister" werden aussortiert, überzählige Gesunde eventuell für eine spätere Verwendung eingefroren.

Bei Kindern, die unter Verwendung von Eizellen und Samen Dritter künstlich gezeugt werden, kommt es zu einer Dissoziation von genetischem und sozialem Elternteil. Bei der Anwendung in gleichgeschlechtlicher (weiblicher) Partnerschaft wird dem Kind von vornherein die Möglichkeit, auch nur mit einem "sozialen" Vater aufzuwachsen, genommen.

Dies ist eine Situation, die nicht schicksalshaft gegeben ist, sondern beabsichtigt künstlich herbeigeführt wird und nachteiligen Einfluss auf die Entwicklung von Kindern haben kann. Bei der Suche nach ihrem "Donor" (Spender) können auf diese Weise gezeugte Menschen in Identitätskrisen geraten, wie diverse Studien zu diesem Thema mittlerweile belegen.

Da bei diesen Methoden der individuelle Kinderwunsch gegenüber dem Wohl und den Rechten von Kindern einseitig bevorzugt wird, wird das Gesetzesvorhaben von der "Vereinigung Katholischer Ärzte St.Lukas" abgelehnt. Ebenso erachten wir die Aussonderung und Selektion von embryonalen Menschen als ethisch nicht vertretbar.

Auch befürchten wir eine Ausweitung dieser Methoden durch aufgeweichte ethische Auffassungen oder allfällige weitere Gerichtsurteile. Dann könnten sich bei einer allfälligen späteren Zulassung der Leihmutterschaft auch gleichgeschlechtliche männliche Paare ihren Kinderwunsch erfüllen.