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Ein rechtliches Minenfeld

Von Kurt Bayer

Gastkommentare
Kurt Bayer war Board Director in der Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD).

Die Causa Hypo/Heta wird die Gerichte noch über Jahre beschäftigen.


Immer mehr deutsche Politiker äußern ihre sehr negative Kritik an Österreichs Heta-Abwicklung öffentlich. Kein Wunder, sind doch deutsche Banken und Versicherungen mit rund 7 Milliarden Euro betroffen. Vielfach wurden Klagen bei diversen Gerichten angekündigt oder sogar schon eingebracht. Österreich beruft sich diesbezüglich auf die Europäische Bankensanierungs- und Abwicklungsrichtlinie, die seit 1. Jänner einen EU-weiten gemeinsamen Rahmen schaffen sollte. Damit sollte unter anderem die Einbeziehung der Gläubiger ("bail in") anstatt der Steuerzahler ermöglicht werden. Diese Richtlinie stellt einen weiteren Schritt in Richtung der von der EU angestrebten Bankenunion dar. Es ist ein massiver Kulturbruch mit weitgehenden Eingriffen in bestehende Eigentumsrechte, da die jeweilige Abwicklungsbehörde (in Österreich die Finanzmarktaufsicht) die Übertragung von Vermögensteilen an andere Institutionen anordnen kann, ebenso wie die Veränderung der Risikostruktur und vieles andere mehr. Damit kann die Abwicklungsbehörde effektiver eingreifen.

Die EU-Richtlinie betont mehrfach, dass dabei der Verwaltungsaufwand möglichst gering zu halten sei, die Verhältnismäßigkeit der Mittel gewahrt sein müsse, Gäubiger gleich zu behandeln seien und die Europäische Grundrechtscharta bei (notwendigen) Verletzungen der Eigentumsrechte beachtet werden müsse. Sie geht nicht speziell auf verstaatlichte Banken ein, sondern zielt primär auf Banken in Privatbesitz ab. Und hier lautet einer der deutschen Kritikpunkte, dass ja Österreich selbst als Heta-Eigentümer trotz Budgetproblemen nicht zahlungsunfähig sei und daher ungerechtfertigt die Zahlung verweigere. Darüber hinaus sei die Garantie des Bundeslandes Kärntens zumindest indirekt eine der öffentlichen Hand Österreichs insgesamt. Auch wird eingewendet, dass sich die EU-Richtlinie nur auf Banken beziehe und nicht auf Abwicklungsgesellschaften wie die Heta, die keine Banklizenz hat.

Noch größere juristische Probleme wird es mit dem Hypo-Sanierungsgesetz geben, das (noch vor Inkrafttreten der EU-Richtlinie) nachrangige Hypo-Gläubiger mit Landeshaftung enteignet hat. Hier wird nach Meinung von Juristen die in der EU-Richtlinie als Prinzip festgelegte Gleichbehandlung von Gläubigern gleicher Vermögensklassen verletzt. Es gibt bereits mehrere Klagen.

Die Kritik an Österreich ist einerseits aufgrund der Schadenssummen verständlich, andererseits aber nicht als objektive Bewertung des österreichischen Verhaltens zu interpretieren. Zweifellos tut sich hier ein rechtliches Minenfeld auf, das die Gerichte (und gutbezahlte Anwälte) über Jahre beschäftigen wird. Positiv ist zweifellos, dass nach Jahren der Untätigkeit die Behörden einen klaren Weg eingeschlagen haben, mit der - nur zum Teil umsetzbaren - Absicht, die Steuerzahler nicht über die schon geflossenen 6 Milliarden Euro hinaus zu belasten. Der Ruf des Finanzplatzes und der Behörden bezüglich Garantien hat zweifellos gelitten. Jetzt geht es auch darum, das im Gesetz vorgesehene Moratorium bis Mai 2016 für Verhandlungen mit den Gläubigern zu nutzen. Doch die Stimmung ist nicht gut. Ob nicht doch eine Insolvenzlösung, wie sie viele Experten schon seit Jahren vorschlagen, besser gewesen wäre?