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Die EU schützt ihre Bürger

Von Federica Mogherini und Vera Jourová

Gastkommentare
Federica Mogherini ist Hohe Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik. Vera Jourova ist EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung.

Die EU hat in der vergangenen Woche neue Vorschriften zum konsularischen Schutz verabschiedet, um das "europäische Sicherheitsnetz" der Vertretungen im Ausland zu verstärken.


Jahr für Jahr reisen europäische Bürger privat oder geschäftlich 90 Millionen Mal in Länder außerhalb der EU. Mehr als 30 Millionen EU-Bürger leben dauerhaft im Nicht-EU-Ausland. Angesichts dieser großen Zahl von EU-Staatsangehörigen, die in Drittländern arbeiten und dorthin reisen, ist guter konsularischer Schutz für jedermann von größter Bedeutung.

Das Recht auf konsularischen Schutz ist in den EU-Verträgen verankert. Es bietet die Gewähr, dass sich alle europäischen Bürger, die ins Nicht-EU-Ausland reisen oder dort leben, an das Konsulat oder an die Botschaft eines beliebigen anderen EU-Staates wenden können, wenn ihr eigener Staat im betreffenden Land keine eigene Vertretung unterhält. Europäische Solidarität nimmt so praktische Gestalt an. Europas Bürger können somit auf ein weltweites Sicherheitsnetz vertrauen.

Nur in vier Ländern der Welt - den USA, China, Indien und Russland - sind alle 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union durch eigene Botschaften oder Konsulate vertreten. Viele EU-Bürger, die im Ausland in Schwierigkeiten geraten, können also durchaus nicht immer auf die Hilfe ihres eigenen Herkunftstaates zählen. Damit unsere Bürger allerorts geschützt sind, müssen wir also zusammenarbeiten.

Dieser Schutz gilt in Alltagssituationen, etwa bei Diebstahl oder Verlust eines Passes, einem schweren Unfall, einer schweren Erkrankung oder bei Erleiden einer Straftat.

Er gilt auch in Notfällen, etwa bei Naturkatastrophen oder politischen Unruhen, die eine Außerlandesbringung erforderlich machen könnten.

Die EU hat in der vergangenen Woche neue Vorschriften zum konsularischen Schutz verabschiedet, um dieses "europäische Sicherheitsnetz" zu verstärken. Mit dieser Reform stellen wir sicher, dass das Recht auf konsularischen Schutz in der Praxis reibungslos funktioniert. Die neuen Vorschriften regeln ganz konkret, wie sich die EU-Mitgliedstaaten miteinander abstimmen und zusammenarbeiten sollten, und verschaffen den Bürgern mehr Klarheit über die praktische Bedeutung ihrer konsularischen Rechte.

Ist beispielsweise die Hilfestellung durch eine diplomatische Vertretung mit Kosten oder Gebühren verbunden, so müssen Bürger aus EU-Staaten ohne eigene Vertretung dafür nicht mehr bezahlen als Angehörige jenes EU-Staates, der die Hilfe leistet. Die neuen Vorschriften regeln auch, inwieweit Familienangehörige aus Nicht-EU-Ländern solche Hilfe in Anspruch nehmen können. Nicht zuletzt können sich die europäischen Bürger bei den 139 EU-Delegationen weltweit darüber informieren, auf welche Hilfe sie Anspruch haben.

Unser oberstes Ziel ist es, dass EU-Bürger, die in Schwierigkeiten geraten, weltweit Hilfe erfahren. Die europäischen Bürger erwarten zu Recht, dass sie von ihrer jeweiligen Regierung und von Europa beschützt werden. Wir sind überzeugt davon, dass sich dies mit den neuen Vorschriften in der Praxis verwirklichen lässt.