Zum Hauptinhalt springen

Kopftuch, Burka und Burkini

Von Isolde Charim

Gastkommentare
Isolde Charim ist Philosophin und Publizistin und arbeitet als wissenschaftliche Kuratorin am Kreisky Forum in Wien.
© Daniel Novotny

Über die Konfusion, die die muslimische Kleiderordnung allerorts auslöst.


Das Thema muslimische Kleiderordnung ist wieder aufgetaucht. In all seinen Varianten. Als Kopftuch und als Burkini. An einem Gericht in Bayern und am Strand in Nizza. Erlaubt und verboten. Den Vorstoß von Herrn Kurz übergehen wir dabei. Denn es geht um Argumentationen.

In Bayern wurde der Klage einer muslimischen Referendarin stattgegeben. Sie darf nun ihren Dienst bei Gericht mit Kopftuch versehen. Seit diesem Urteil arbeitet die deutsche Justiz an einem Gesetz, das hier gefehlt hat: einer rechtlichen Handhabe, die die richterliche Neutralitätspflicht über die Religionsfreiheit stellt.

Denn Richter repräsentieren die Allgemeinheit und den säkularen Staat, der nur dann säkular ist, wenn er neutral gegen jede Religion ist. Um diese Position des Unparteiischen einnehmen zu können, müssen Richter Neutralität verkörpern. Aber Neutralität verkörpern, das Allgemeine in einem besonderen Körper präsent machen, ist ein Widerspruch. Deshalb müssen Richter sichtbar neutral sein.

Wie aber sieht Neutralität aus? Neutral ist, was jeweils als neutral gilt. Insofern ist es veränderbar. Man denke etwa an Hosen für Frauen. Aber so paradox es klingt: Sichtbare Neutralität ist nicht nur etwas Äußerliches. Das wird am religiösen Symbol deutlich. Denn der Verzicht auf solche Symbole bedeutet, die Grundlage des säkularen Staates, die Trennung von Staat und Religion, an sich selbst zu vollziehen. Er bedeutet, die Unterscheidung zwischen öffentlicher Allgemeinheit und seiner jeweiligen Privatheit - wie religiöse oder sonstige Bekenntnisse und Präferenzen - persönlich zu übernehmen.

Die Neutralität des Staates ist nicht irgendwo da draußen. Es gibt sie nur, wenn sich diese auch in die Individuen, vor allem in dessen Repräsentanten, einschreibt: als Wissen, als Bewusstsein, dass man gespalten ist. Jeder Richter muss wissen, dass er zwei Personen ist - eine private und eine öffentliche. Und diese öffentliche Person besteht eben im Abstand von der privaten Person. Nur in diesem Abstand zu den privaten Neigungen und Überzeugungen verwirklicht sich die Neutralität des Staates. Insofern, und nur insofern, sollten Richter keinerlei religiöse Symbole tragen. Weder Kopftuch noch andere. Nur so wird Neutralität sichtbar.

Das genaue Gegenteil davon ist der Fall des Burkinis am Strand. Die Badenden repräsentieren niemanden. Sie sind nur als Einzelne am Strand. Als solche sind sie völlig berechtigt, den öffentlichen Raum in all ihrer Besonderheit zu bevölkern. Um den Burkini dennoch verbieten zu können, munitionierte sich der Bürgermeister von Nizza mit den seltsamsten und widersprüchlichsten Argumenten. Mit dem Burkini als ostentativem Zeichen, das es abzuwehren gelte. Mit der Hygiene - als ob es doch nicht um ein Zeichen, sondern um praktische Gründe ginge. Mit dem drohenden Terrorismus - auch wenn nicht klar ist, wogegen das Verbot nun eine Prävention ist. Mit den guten Sitten, denen man offenbar nur mit ganz wenig Textil Genüge tut. Und mit der Laizität - die die religiöse Besonderheit ja gerade zur Sache der Einzelnen macht.

Das Kopftuch am Gericht erlauben und den Burkini am Strand verbieten - das ist Konfusion.