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Spaß befreien, Steuer abschaffen

Von Christoph Biegelmayer

Gastkommentare
Christoph Biegelmayer ist Direktor des Wiener Wirtschaftsbundes.

Die Vergnügungssteuer ist nach dem Aus für das kleine Glücksspiel längst überholt, zur Bagatellsteuer mutiert und zum Sinnbild für überalterte Auflagen geworden.


Keine relevanten Einnahmen mehr für die Stadt Wien, eine bürokratische Belastung, finanziert einzig und alleine durch den Spaß der Jungen und Junggebliebenen. Was vor Jahrzehnten als Abgabe für wohlbetuchte Ballgäste begann, verliert heute seine Wirkung als Steuerungsinstrument. Die Vergnügungssteuer ist nach dem Aus für das kleine Glücksspiel längst überholt, zur Bagatellsteuer mutiert und zum Sinnbild für überalterte Auflagen geworden.

270 Millionen Euro Bruttowertschöpfung für die Stadt Wien, steuerliche Effekte im Ausmaß von 128 Millionen Euro und mehr als 720.000 nationale und internationale Besucher sowie 6000 Aussteller jährlich - das sind die beeindruckenden Kennzahlen der Messe Wien. Trotzdem stehen die Verantwortlichen aufgrund der Wiener Vergnügungssteuer tagtäglich in einem harten Standortwettkampf, schließlich wirkt die Vergnügungssteuerpflicht für viele Veranstaltungen. Dies bedeutet eine weitere finanzielle Belastung sowohl für viele betroffene Aussteller als auch für die jeweiligen Veranstalter. Und das verschlechtert die Wettbewerbssituation gegenüber anderen Messeplätzen, wo keine Vergnügungssteuer anfällt.

79 Prozent der gesamten Steuereinnahmen aus der Vergnügungssteuer stammen heute aus dem Publikumstanz (Clubbings, Events, Bälle). Hier wird vor allem die jüngere Generation ungefragt zur Kasse gebeten. Die Vergnügungssteuer schwächt nicht nur die Kaufkraft der Tanzwilligen, sondern kann auch eine reale Gefahr für Unternehmer darstellen: Sie wird vom Umsatz berechnet, nicht vom Gewinn. Selbst wenn also bei einer Veranstaltung herbe Verluste erwirtschaftet werden, ist trotzdem die Vergnügungssteuer zu bezahlen.

Auch relativ neue Trends werden von der Vergnügungssteuer erfasst. So ist bereits ein Public Viewing zur Fußball-Europameisterschaft mit mehr als fünf Metern Bildschirmbreite zu viel Vergnügen. Ebenso leidet der E-Sports-Videospielesalon.

Nicht einmal im Quellcode findet man Antworten nach dem Nutzen dieser Steuer. Denn nachdem das kleine Glücksspiel in Wien in seiner alten Form nicht mehr zugelassen ist, sind die Einnahmen für die Stadt Wien von mehr als 50 Millionen Euro auf zuletzt unter 5 Millionen Euro pro Jahr gefallen. Damit wird für die Einhebung dieser Steuer und für die damit verbundenen Verwaltungskosten mittlerweile sogar mehr aufgewendet, als daraus lukriert wird. Das bestätigt sogar der Wiener Rechnungshof.

Nach mehreren Bekundungen der Stadt Wien, die Vergnügungssteuer zu überarbeiten, mehrt sich der Eindruck, dass nicht die Abschaffung, sondern eine Umverteilung der Steuerlast das neu erklärte Ziel ist. Die genannten Fakten geben dazu aber keinerlei Anlass. Der Abgabe fehlt kein weiterer Steuergegenstand, sondern die Sinnhaftigkeit. Am 30. September besteht für den Wiener Landtag also nur eine Handlungsoption: Abschaffen, und zwar sofort.