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Wir müssen zu den Hotspots

Von Günther Kräuter

Gastkommentare
Der Volksanwalt Günther Kräuter ist Generalsekretär des International Ombudsman Intsitute (IOI).

Warum die Arbeit von Ombudsstellen auch in Österreich noch gefördert werden muss.


Die jüngste Weltkonferenz der Ombudsinstitutionen fand in Bangkok statt - ausgerechnet. Ombudseinrichtungen wie die Volksanwaltschaft in Österreich sind wichtig: Sie halten durch ihre Arbeit Regierung, Abgeordneten und Beamten einen Spiegel vor. Aufgrund von Beschwerden von Bürgern oder von Amts wegen prüfen Ombudsinstitutionen die öffentliche Verwaltung, also Ämter und Behörden. Sie haben das Recht, bei Missständen Empfehlungen abzugeben und dem Parlament über ihre Tätigkeit zu berichten. Sie haben zudem die Aufgabe, präventiv die Menschenrechte zu schützen. So besuchen Expertenkommissionen der Volksanwaltschaft meist unangekündigt Einrichtungen, in denen es zu Freiheitsentzug kommt oder kommen kann, wie etwa Pflegeheime, Justizanstalten oder Psychiatrien. Entscheidend ist dabei, dass Ombudsstellen unabhängig arbeiten können.

Es mag daher widersprüchlich erscheinen, dass die 11. Weltkonferenz des International Ombudsman Institute (IOI), einer weltweiten Dachorganisation von Ombudseinrichtungen aus mehr als 90 Ländern mit Sitz in Wien, in Bangkok stattfand. Nach dem 19. Staatsstreich regiert in Thailand seit 2014 wieder das Militär, die Menschenrechtslage ist problematisch. Warum also ausgerechnet Bangkok? Eine politisch heikle Entscheidung. Doch uns war klar: Wir müssen zu den Hotspots. Leider geraten in manchen Regionen Ombudseinrichtungen immer wieder unter Druck, etwa durch Budgetkürzungen oder den Entzug von Kompetenzen. Mitunter weigern sich Regierungen oder gar Parlamente schlicht, Ombudsberichte überhaupt zu behandeln.

Es nützt niemandem, Menschenrechte und Unabhängigkeit vom Lehnstuhl aus zu fordern, man muss an die Orte des Geschehens. Das zeigt das Beispiel Polen: Ombudsmann Adam Bodnar drohten empfindliche Budgetkürzungen und Einschränkungen seiner Kompetenzen. Das IOI führte eine Mission nach Polen durch, traf NGOs, die Höchstgerichtspräsidenten und Regierungsvertreter. Der Bericht wurde gemeinsam mit dem polnischen Amtskollegen in einer Pressekonferenz veröffentlicht. Als erste Reaktion wurden die geplanten Kürzungen zurückgenommen.

Auch die Weltkonferenz in Thailand war ein voller Erfolg: In der "Bangkok-Declaration" betonte die Generalversammlung (180 Mitglieder) die Prinzipien der Ombudsinstitutionen: Unabhängigkeit sowie Schutz von Minderheiten und Menschenrechten. Thailands Medien berichteten über unsere Anliegen, ich führte viele Gespräche mit NGOs, etwa mit Amnesty International Thailand.

Österreich konnte bei der Konferenz Akzente setzen, gut so. Doch auch bei uns gibt es einiges zu tun: Man denke nur an die vielfältigen Probleme öffentlicher Stellen im Umgang mit Asylwerbern. Auch die Forderung nach Zuständigkeit der Volksanwälte für ausgegliederte Rechtsträger wie ÖBB, Asfinag oder Ener-
gieversorger ist noch nicht erfüllt.

Die Volksanwaltschaft bearbeitet pro Jahr rund 20.000 individuelle Beschwerden, ihre Kommissionen besuchen jährlich rund 500 Einrichtungen. In diesem Spiegel bekommen Regierung, Parlament und Behörden ein gutes Bild davon, wo Handlungsbedarf besteht.